Full text: Die deutsche Kolonial-Gesetzgebung. Elfter Band. (11)

Vorschriften der Kol. Verw. über Lieferung, Verpackung, Versendung 1.4.1907. 195 
Anlage 8 zu Nr. 97. 
Verpfändungsurkunde. 
Zur Sicherheit für die Forderungen, welche der...... Verwaltung aus 
dem ...... Vertrage vom ...... gegen den ...... etwa erwachsen 
möchten, wird dieser hierdurch diejenige Forderung verpfändet, welche dem 
Unterzeichneten — gegen die Deutsche Reichsbank laut Depotschein Nr...... 
— gegen die Königl. Seehandlung (Preuß. Staatsbank) laut Depotschein Nr..... 
— gegen die Sparkasse zu ........ laut Sparkassenbuch Nr... .. — auf 
Herausgabe — der — des — im letzteren bezeichneten — Wertpapiere — Gut- 
habens — zusteht. Zugleich wird die... ....... ermächtigt, das vorstehende 
— Depot bei der Reichsbank — Königl. Seehandlung (Preuß. Staatsbank) — 
Guthaben bei der Sparkasse — zu erheben und darüber Quittung zu erteilen. 
  
ER ‚den ...ten ......19... 
Angenommen: 
Kaiserliche ........ 
(Unterschrift.) (Unterschrift des Verpfänders.) 
Anlage 4 zu Nr. 9%, 
Erste Ausfertigung. 
rn ‚den. 19 
An 
das Kontor für Wertpapiere der Reichshauptbank, 
der Königlichen Seehandlung (Preuß. Staatsbank) 
in 
Berlin. 
Die Reichsbank — Königl. Seehandlung — benachrichtige... „daB..... 
die nach dem Depotschein ........ 
Nr....... über Mark. ..... 
.0o o u va» 0 ” . ‘ . . . . 
für eigene Rechnung dort in Verwahrung gegebenen Wertpapiere und das.... 
der Reichsbank — Königl. Seehandlung — gegenüber zustehende Rückforde- 
rungsrecht dem Kaiserlichen ........ als Sicherheit für ......... 
verpfändet habe. 
Die Reichsbank — Königliche Seehandlung — ersuche . . ., die vorbezeich- 
neten Wertpapiere nebst Zinsscheinen und Anweisungen fortan für die genannte 
Behörde zu verwahren und nur dieser gegen deren Quittung herauszugeben. 
(Unterschrift.\ 
Urschriftlich 
an das Kontor für Wertpapiere der Reichshauptbank, 
der Königlichen Seehandlung (Preuß. Staatsbank) 
in 
Berlin 
mit dem Ersuchen zu übersenden, die anliegende zweite Ausfertigung des obigen 
13*
	        
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