840 Zweiter Teil. Bestimmungen für die afrikanischen und die Büdsee-Schutzgebiete.
Die Einreichung der Listen het bis zum 1. August jeden Jahres bei den
Zollämtern stattzufinden, in deren Bezirken die betreffenden Firmen ansässig
sind, erstmalig für das Kalenderjahr 1906 am 15. dieses Monats.
Lome, den 2. August 1907.
Der Gouverneur.
Graf Zech
207. Verfügung des Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika, betreffend
die Einstellung und Entlassung von Askari bei den Polizei- Abteilungen.
Vom 3. August 1907.
Es ist in letzter Zeit verschiedentlich der Fall vorgekommen, daß Polizei-
Abteilungen, ohne dazu ermächtigt zu sein, Askari entlassen und eingestellt
haben.
In Ergänzung des Erlasses vom 12. Oktober 1906*) wird daher angeordnet:
Entlassungen, Einstellungen, Versetzungen und Beförderungen von Askari
bedürfen in jedem Falle der Genehmigung des Gouvernements. Diesbezügliche
Anträge sind schriftlich mit genauer Begründung einzureichen.
Ersatz für entlassene Askari wird von dem Polizei-Rekruten-Depot gestellt
werden.
Die Polize-Abteilungen Muansa, Neu-Langenburg, Moschi und Ssongea,
welche besonderer Verhältnisse wegen di& Genehmigung erhalten haben, selb-
ständig für Ersatz zu sorgen, werden bis auf weiteres von dieser Verfügung
nicht berührt.
Daressalam, den 3. August 1907.
Der Kaiserliche Gouverneur.
Freiberr v. Rechenberg.
208. Bekanntmachung des Bezirksamts Lome (Stadt), betreffend Aus-
führung der Polizeiverordnung vom 23. Juni 1907. Vom 3. August 1907.
(Amtebl. 8. 176.)
Auf Grund und in Ausführung der Polizeiverordnung vom 23. Juni 1907**)
wird folgendes bestimmt:
Zu 8 2: Die Reinigung der Straßen hat täglich zu erfolgen und muß
spätestens 8 Uhr morgens beendet sein.
Zu 8 4: Die Verrichtung der großen Notdurft im Freien ist in demjenigen
Stadtbezirk verboten, der im Süden von der See, im Westen, Norden und Osten
von einem Umkreis begrenzt ist, der folgende Punkte berührt:
Treffpunkt des vom Gouverneurhaus nach Süden führenden Weges mit
dem Kaiserstaden, Gouverneurhaus, Isolierbaracke, Bahnhof, Schnittpunkt einer
vom Bahnhof ausgehenden Parallele zur Adjallestraße mit der Amutivestraße,
Friedhof, Treffpunkt des vom Friedhof nach Süden führenden Weges mit
Strandweg.
Die in den Häusern befindlichen Aborte sind in der Zeit zwischen 12 Uhr
nachts und 6 Uhr morgens in die See an besonders gekennezeichneter Stelle in
der Nähe des Friedhofs zu entleeren.
*), Nicht abgedruckt.
#4) Oben Nr. 166.