Full text: Die deutsche Kolonial-Gesetzgebung. Elfter Band. (11)

D. Ostafrika 21. 9. 1907. — D. SBüdwestafrika 23. 9. 1907. — Kamerun 26. 9. 1907. 379 
244. Bekanntmachung des Gouverneurs von Kamerun, betreffend Ab- 
grenzung der Verwaltungsbezirke im Süden des Schutzgebiets. 
Vom 25. September 1907. 
Die Verwaltungsbezirke im Süden des Schutzgebiets werden in folgender 
Weise abgegrenzt: 
I. Bezirksamt Kribıi. 
Westgrenze: See. 
Nordgrenze: Talweg Njong (nördlicher Arm) bis Dehane-Fälle ein- 
schließlich. 
Östgrenze: eine Linie von den Dehane-Fällen bis Bipindi einschließlich, 
von Bipindi den Tjange entlang bis zu seiner südlichen Ausbiegung, von da auf 
der Straße Ebolowa—Nkomakak—Kribi in ostsüdöstlicher Richtung bis zum 
Dorf Aluma, von Aluma den Biwume entlang bis zu seiner Einmündung in den 
Campo, dann den Campo aufwärts bis nach Akuassen, dieses einschließlich, und 
von da südlich zur deutsch-spanischen Grenze. 
Südgrenze: die deutsch-spanische Grenze bis in die Höhe von Akuassen. 
II. Station Lolodorf. 
Westgrenze: eine Linie von den Dehane-Fällen, diese auschließend, bis 
nach Bipindi, dieses ausschließend. 
Nordgrenze: Talweg des Njong von den Dehane-Fällen bis Widimenge. 
Ostgrenze: von Widimenge am Njong südwestlich unter Einschluß des 
Gebietes der Woge-Sambo, Bane, Genoa, Mpfong und Ngoe zum Schnittpunkt 
des Pfäla mit dem Mämu. 
Südgrenze: vom Schnittpunkt des Pfäla mit dem Mämu westlich der 
Grenze des Bane-Landes entlang zum Melänge, dann dem Lauf des Melänge 
folgend bis zu dessen Einmündung in den Lokundje, dann dem Lauf des Lokundje 
folgend bis Bipindi. 
III Station Ebolowa. 
Westgrenze: wird gebildet durch die Ostgrenze des Bezirks Kribi von 
Bipindi ab südlich bis zur deutsch-spanischen Grenze. 
Nordgrenze: wird gebildet durch die Südgrenze des Bezirks Lolodorf von 
Bipindi bis zum Schnittpunkt des Mämu mit dem Pfäla, folgt von da an der 
Südgrenze des Gebietes der Woge-Sambo, Mpfong, Woge-Jenge und Jelinda bis 
zur Westgrenze des Gebietes der Scho. 
Ostgrenze: die Grenze verläuft von dem Schnittpunkt des Gebietes der 
Jelinde und Scho südlich über Aschok bis zum Dscha, folgt dem Laufe des Dscha 
bis zur Einmündung des Nian in den Dscha und geht von da in gerader Linie 
nach Süden bis zur deutsch-französischen Grenze. 
Südgrenze: deutsch-französische Grenze. 
IV. Station Lomie. 
Westgrenze: folgt von Süden nach Norden der Östgrenze des Bezirks 
Ebolowa, vom südlichen Schnittpunkt der Gebiete der Jelinda und Scho der 
Westgrenze des Schogebiets entlang bis zum Einfluß des Mopfuk (Mapfong) 
in den Njong. 
Nordgrenze: geht den Lauf des Njong aufwärts unter Einschluß des 
Postens Abongbang mit einem Gebiet von 10 km Umkreis bis zum oberen Njong-
	        
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