D. Ostafrika 21. 9. 1907. — D. SBüdwestafrika 23. 9. 1907. — Kamerun 26. 9. 1907. 379
244. Bekanntmachung des Gouverneurs von Kamerun, betreffend Ab-
grenzung der Verwaltungsbezirke im Süden des Schutzgebiets.
Vom 25. September 1907.
Die Verwaltungsbezirke im Süden des Schutzgebiets werden in folgender
Weise abgegrenzt:
I. Bezirksamt Kribıi.
Westgrenze: See.
Nordgrenze: Talweg Njong (nördlicher Arm) bis Dehane-Fälle ein-
schließlich.
Östgrenze: eine Linie von den Dehane-Fällen bis Bipindi einschließlich,
von Bipindi den Tjange entlang bis zu seiner südlichen Ausbiegung, von da auf
der Straße Ebolowa—Nkomakak—Kribi in ostsüdöstlicher Richtung bis zum
Dorf Aluma, von Aluma den Biwume entlang bis zu seiner Einmündung in den
Campo, dann den Campo aufwärts bis nach Akuassen, dieses einschließlich, und
von da südlich zur deutsch-spanischen Grenze.
Südgrenze: die deutsch-spanische Grenze bis in die Höhe von Akuassen.
II. Station Lolodorf.
Westgrenze: eine Linie von den Dehane-Fällen, diese auschließend, bis
nach Bipindi, dieses ausschließend.
Nordgrenze: Talweg des Njong von den Dehane-Fällen bis Widimenge.
Ostgrenze: von Widimenge am Njong südwestlich unter Einschluß des
Gebietes der Woge-Sambo, Bane, Genoa, Mpfong und Ngoe zum Schnittpunkt
des Pfäla mit dem Mämu.
Südgrenze: vom Schnittpunkt des Pfäla mit dem Mämu westlich der
Grenze des Bane-Landes entlang zum Melänge, dann dem Lauf des Melänge
folgend bis zu dessen Einmündung in den Lokundje, dann dem Lauf des Lokundje
folgend bis Bipindi.
III Station Ebolowa.
Westgrenze: wird gebildet durch die Ostgrenze des Bezirks Kribi von
Bipindi ab südlich bis zur deutsch-spanischen Grenze.
Nordgrenze: wird gebildet durch die Südgrenze des Bezirks Lolodorf von
Bipindi bis zum Schnittpunkt des Mämu mit dem Pfäla, folgt von da an der
Südgrenze des Gebietes der Woge-Sambo, Mpfong, Woge-Jenge und Jelinda bis
zur Westgrenze des Gebietes der Scho.
Ostgrenze: die Grenze verläuft von dem Schnittpunkt des Gebietes der
Jelinde und Scho südlich über Aschok bis zum Dscha, folgt dem Laufe des Dscha
bis zur Einmündung des Nian in den Dscha und geht von da in gerader Linie
nach Süden bis zur deutsch-französischen Grenze.
Südgrenze: deutsch-französische Grenze.
IV. Station Lomie.
Westgrenze: folgt von Süden nach Norden der Östgrenze des Bezirks
Ebolowa, vom südlichen Schnittpunkt der Gebiete der Jelinda und Scho der
Westgrenze des Schogebiets entlang bis zum Einfluß des Mopfuk (Mapfong)
in den Njong.
Nordgrenze: geht den Lauf des Njong aufwärts unter Einschluß des
Postens Abongbang mit einem Gebiet von 10 km Umkreis bis zum oberen Njong-