Full text: Die deutsche Kolonial-Gesetzgebung. Elfter Band. (11)

  
  
  
  
3893 Zweiter Teil. Bestimmungen für die afrikanischen und die Südsee-Schutzgebiete. 
5 Bezeichnung 
3 des Nähere Bezeichnung 
3 Stückes 
mit einem als Falte aufgenähten Streifen. Alle Taschen 
sind mit einer spitzgeschnittenen Klappe und einem kleinen, 
vergoldeten Kaiserkronknopf versehen. Vorn sechs vergol- 
dete Kaiserkronknöpfe. 
4. |Hemdkragen.|Weißer Marine-Stehkragen. 
5.| Beinkleid. |Im Schnitt wie für die Mannschaften der preußischen Infan- 
terie vorgeschrieben, jedoch von brauner Serge. Vorstob 
von graugrünem Tuch. 
6.IReitbeinkleid.|Stiefelhose wie für die Mannschaften der preußischen KRa- 
n @ 
10. 
11. 
12. 
13. 
14. 
  
. | Säbelkoppel. 
Portepee. 
Säbeltroddel. 
Handschuhe. 
Fufs- 
bekleidung. 
Gamaschen. 
Anschnall- 
8poren. 
Mantel. 
.| Bewaffnung. 
Ausrüstung. 
vallerie vorgeschrieben, jedoch von braunem Köper mit Be 
satzleder am Knie. 
Überschnallkoppel aus braunem Naturleder mit Schulterriemen 
über die rechte Schulter. Vorn eine Messingschnalle. Zum 
kleinen Dienstanzuge darf ein Unterschnallkoppel getragen 
werden. 
Nur für ehemalige Portepee-Unteroffiziere. 
Dunkelgrün mit Silber durchwirkt, wie für Oberjäger der 
preußischen Armee, jedoch mit ledernem Riemen. 
Braunlederne Handschuhe, wie für die Offiziere der Armee 
eingeführt. 
Schnürstiefel aus braunem Naturleder. 
Aus braunem Naturleder, von unterhalb des Knies bis ober- 
halb des Knöchels reichend und den Unterschenkel eng um- 
schließend. 
Nach Muster, mit schmalem Sporenleder von naturfarbenem 
Leder. Der Sporn wird über dem Hakenleder des Stiefels 
getragen. 
Wie für Mannschaften der preußischen Kavallerie vorge- 
schrieben. Achselklappen von graugrünem Tuch, für Wacht- 
meister mit einer goldenen Schnur eingefaßt. Sechs ver- 
goldete Kaiserkronknöpfe. 
B. Bewaffnung und Ausrüstung. 
Säbel nach Probe. 
Karabiner M. 98. 
Mehrlade-Pistole (vorläufig Revolver). 
Patrontaschen aus naturfarbenem Leder auf das Säbelkoppel 
aufzuschieben: 
a) für Gewehrpatronen: 
zur Aufnahme von je drei Rahmen; 
b) für Revolver: 
zur Aufnahme von je 15 Patronen. 
Gewehrträger, am Sattel zu befestigen, bestehend: 
a) aus Gewehrträger, 
  
b) Trageriemen.
	        
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