Swakopmund 22.1.1207. — D. Neuguinea 22.1.1907. — D. Ostafrika 25.1.1907. 61
Afrikas und der Südsee, und der Gouvernementsverfügungen, betreffend den Er-
laß polizeilicher und sonstiger die Verwaltung betreffender Vorschriften in
Deutsch-Südwestafrika, vom 26. Februar 1901 und vom 23. November 1903, ver-
ordne ich hierdurch was folgt:
Einziger Paragraph. Die Baupolizeiverordnung von Swakopmund vom
90. März 1905*) wird für die Ortschaft Usakos mit dem 1. März 1907 in Kraft
gesetzt.
Swakopmund, den 22. Januar 1907.
Der Kaiserliche Bezirksamtmann.
Boesel.
33. Zusatz-Verordnung des Gouverneurs von Deutsch-Neuguinea zur
Verordnung, betreffend Erhaltung der Disziplin unter den farbigen
Arbeitern vom 20. Juni 1900. Vom 22. Januar 1907.
(Kol. Bl. 8. 502.)
Auf Grund des $ 15 Absatz 2 und 3 des Schutzgebietsgesetzes (Reichs-Ge-
setzbl. 1900, Seite 813) in Verbindung mit der Verfügung des Reichskanzlers,
betreffend die seemannsamtlichen und konsularischen Befugnisse und das Ver-
ordnungsrecht der Behörden in den Schutzgebieten Afrikas und der Südsee vom
2. September 1903 (Kolonialbl. Seite 509), wird für das Schutzgebiet Deutsch-
Neuguinea mit Ausschluß des Inselgebietes der Karolinen, Palau, Marianen,
Marschall-, Brown- und Providence-Inseln folgendes bestimmt:
$ 1 der Verordnung, betreffend die Erhaltung der Disziplin unter den far-
bigen Arbeitern vom 20. Juni 1900**), erhält folgenden Zusatz (Absatz III):
Farbige, die nicht entsprechend der Verordnung, betreffend die Ausfüh-
rung und Anwerbung von Eingeborenen als Arbeiter in Deutsch-Neuguinea vom
3l. Juli 1901 angeworben sind, unterliegen der disziplinaren Bestrafung nur
dann, wenn der Verwaltungsbehörde des Arbeitsortes die Abschrift eines mit
ihnen geschlossenen Arbeits- oder Dienstvertrages seitens des Arbeitgebers vor-
gelegt worden ist.
Herbertshöhe, den 22. Januar 1907.
Der Kaiserliche Gouverneur.
Hahl.
34. Bekanntmachung des Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika, betreffend
Eröffnung einer Markthalle in Buera. Vom 25. Januar 1907.
(Amtl. Anz. Nr. 2.)
Am 1. April 1907 wird in Buera im Rufiyidelta eine Markthalle eröffnet
werden. Die Verordnung, betreffend das Marktwesen im Bezirk Rufiyi vom
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*) D. Kol. Gesetzgeb. 1905 S. 73.
*#) D. Kol. Gesetzgeb. VI S. 248.