Abgeordn.
Erlllenberger.
Abgeordn. Kunert.
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Es galt hier Namen zu nennen. Die Namen wurden gegenüber
der Aufforderung des Kriegsministers verweigert. Eine
Rektifizirung irgend welcher Art durch den Präsidenten oder das
Haus fand nicht statt. —
Abgeordneter Grillenberger sprach über das Verbot moncher
Lokale. Unsere Ansicht darüber ist schon oben gesagt. Der Gerechtigkeit
halber muß anerkannt werden, daß uns Fälle bekannt
sind, in denen hierin offenbar zu weit gegangen worden ist. —
Auch muß ich eingestehen, daß ich mit der Ausstellung der von den
Arbeitern in manchen Militärhandwerkstätten verlangten Reverse,
wonach dieselben ihre Nichtzugehörigkeit zur sozialdemokratischen
Partei erklären, mich nicht befreunden kann, ich halte dieselben. auch
für unwirksam.
Dagegen ist die sofortige Entlassung von Arbeitern aus
solchen Werkstätten gerechtfertigt, sobald sie sozialdemokratische
Gesinnungen äußern.
Ein Satz des Abgeordneten verdient aber besondere Beachtung.
Er sagte, man würde sich eines Tages mit der Berathung
der Frage befassen, ob wir (die Sozialdemokraten) uns
im Falle eines Aufstandes oder Krieges weigern sollten,
zu marschiren. „Das kann Ihnen noch passiren und die Zeit
dürfte, wenn Sie so fortfahren, gar nicht fern sein.“
Der Abgeordnete nahm hierbei Bezug auf einen angeblichen
Vorgang in einer fremden Armee, wo eine Verbindung von
Unteroffizieren und Soldaten zum Zweck der Verweigerung des
Feuerns im Falle eines Aufstandes, entdeckt worden wäre.
Hier wurde also offen von der Tribüne des Reichstages
die Meuterei der Armee und die Revolution gepredigt,
mit ihr gedroht. Und das geschieht mit Absicht, um
an diesen Gedanken zu gewöhnen, für ihn Propaganda zu machen.
So weit wären wir nun schon — zum Glück ist aber auch diese
offene Erklärung geeignet, uns die Augen zu öffnen!
Der Abgeordnete Kunert sprach von den fortgesetzten Soldatenmißhandlungen,
über die Härte der militärischen Strafen und die
Ungerechtigkeit der Erkenntnisse der Militärgerichte.
Zu diesem Behuf hatte er sich die Abschriften einer Anzahl
kriegsgerichtlicher Erkenntnisse — es wäre belehrend, zu wissen, auf
welche Weise — verschafft, las dieselben vor und kritisirte nun
die dort rechtskräftig ergangenen Urtheile als Auswüchse einer
unerhörten Tyrannei gegen den Untergebenen und ungehörige Milde
gegen den Vorgesetzten. Hierbei lassen wir dahin gestellt sein, ob