14 Aus= und Durchfuhrverbote.
mitteln sowie von ärztlichen Instrumenten und Geräten, bringe ich
sermer zur öffentlichen Kenntnis, daß Mastix, auch Mastisol und sonstige Mastix-
präparate unter das Verbot fallen.
Derordnung,
betreffend das Derbot der Kusfuhr und Durch fuhr von
Waffen, Munition, Hulver und Sprengstoffen sowie von
anderen Krtikeln des Kriegsbedarfs und von Gegenständen,
die zur herstellung von Kriegsbedarfsartikeln dienen.
Vom 31. Juli 1911.
& 1. Die Ausfuhr und Durchfuhr von Waffen, Munition, Pulver und Spreng-
sioffen sowie von anderen Artikeln des Kriegsbedarfs und von Gegenständen, die
zur Herstellung von Kriegsbedarfsartikeln dienen, über die Grenzen des Deutschen
Reichs ist bis auf weiteres verboten.
8 2. Der Reichskanzler wird ein Verzcichnis der Gegenstände veröffentlichen,
deren Ausfuhr und Durchfuhr nach § 1 verboten ist.
Er ist ermächtigt, von den Bestimmungen im & 1 Ausnahmen zu gestatten und
die etwa erforderlichen Sicherungsn#n# ßregeln zu tresfen.
* 3. Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.
Bekanntmachung.
VBom 31. Juli 1914.
Auf Grund des &i 2 der Kaiserlichen Verordnung von 31. Juli 1914, betreffend
das Verbot der Ausfuhr und Durchfuhr von Wassen, Munition, Pulver
und Sprengstoffen sowie von anderen Artikeln des Kriegsbedarfs
und von Gegenständen, dic zur Herstellung von Kriegsbedarfsartikeln
dienen, bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntnis, daß die folgenden Gegen-
stände unter das Verbot fallen:
Handwassen aller Art und Teile davon,
Munition, Pulver und Sprengstoffe,
Torpedos und Minen jeder Art sowie Teile davon,
Torpedoarmierungen, Torpedobatterien,
Maritime Hindernismittel und Teile davon, «
Geschütze und Kriegsfahrzeuge aller Art sowie deren Teile und Zubehör,
Gegenstände, die zur Herstellung von Waffen, Munition, Pulver und
Sprengstofsen dienen, als:
Rohe Schafthölzer für Handseuerwassen,
Zündhütchen, Geschoßzündungen und Zünder aller Art,
Geschützzündungen aller Art,
Zündschnur, Sprengkapseln, 6
Leucht., Signal- und Spreugrakeien aller Art,
Leuchtfackeln, ·
Mctallhülsen für Patroncn und Kartuschen sowie Messingplatten zu
Hülsen,
Stusuren für Geschosse, roh und vorgebohrt,
Eisen und Stahl, roh, bearbeitet und in Exzeugnissen aller Art,