Full text: Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 1 (1)

Maßnahmen zur Abwehrung wirtschaftlicher Schädigungen. 21 
  
  
  
Nummer 
des 
Zolltarif 
7 Mais und Dari, 
10 Reis, unpoliert,  
11   Speisebohnen,   Erbsen,   Linsen, 
12   Futter=   (Pferde=   usw.)   Bohnen,   Lupinen,   Wicken, 
23   Kartoffeln,   frisch, 
aus 24 Futterrüben, Möhren, Wasserrüben und sonstige Feldrüben, getrocknet 
(gedarrt),  
aus 25 Zuckerrüben, getrocknet, auch zerkleinert, 
27 Grünfutter; Heu, auch getrockneter Klee, und anderweit nicht genannte 
getrocknete Futtergewächse; Stroh und Spreu (Kaff), auch Schäben; 
Häckerling (Häcksel), 
aus 33   Rotkohl, Weißkohl, Wirsingkohl, frisch, 
aus 37 Küchengewächse, einschließlich der als solche dienenden Feldrüben, zer= 
kleinert, geschält, gepreßt, getrocknet, gedarrt, gebacken oder sonst 
einfach zubereitet, soweit sie nicht unter Nr. 34 bis 36 fallen; unreife 
Speisebohnen und unreife Erbsen, getrocknet; Speisebohnen und Erbsen 
(reife und unreife), gebacken oder sonst einfach zubereitet; Kartoffeln, 
zerkleinert (ausgenommen Graupen und Grieß aus solchen), gedarrt, 
gebacken oder sonst einfach zubereitet, 
100 Pferde, 
101   Maulesel, Maultiere, 
103 Rindvieh, 
104 Schafe, 
106 Schweine, 
107 Federvieh (Gänse, Hühner aller Art und sonstiges Federvieh), 
108 Fleisch, ausschließlich des Schweinespecks, und genießbare Eingeweide 
von Vieh (ausgenommen Fedevieh), frisch auch gefroren, einfach zu= 
bereitet und zum feineren Tafelgenuß zubereitet, 
109 Schweinespeck, 
113 Fleischextrakt und Fleischbrühtafeln; Suppentafeln; flüssige und ein= 
gedickte Fleischbrühe; Fleischpepton, 
114 Würste aus Fleisch von Vieh, Fedewieh oder Wild, 
116 Gesalzene Heringe, unzerteilt, 
aus 117 Fische, einfach zubereitet, 
126 Schmalz und schmalzartige Fette (Schmalz von Schweinen und Gänsen, 
Rindsmark, Oleomargarin und andere schmalzartige Fette), 
127   Schweine= und Gänsefett, roh (uneingeschmolzen, unausgepreßt), mit Aus= 
nahme des Schweinespecks und der Flomen (Fliesen, Liesen); ferner 
Grieben zum Genuß, 
128 Flomen (Fliesen, Liesen); Premier jus, 
129 Talg von Rindern und Schafen, roh (Rinderfett, Schaffett) oder ge= 
schmolzen; auch Preßtalg, 
134 Butter, frisch, gesalzen oder eingeschmolzen (Butterschmalz), 
135  Käse, 
aus 136 Eier von Federvieh und Federwild, roh oder nur in der Schale gekocht, 
162 Mehl, auch gebrannt oder geröstet, 
163 Reis, poliert, 
164 Graupen, Grieß und Grütze aus Getreide; auch Reisgrieß, 
165  Sonstige Müllereierzeugnisse, 
171 Palmöl, Palmkernöl, Kokosnußöl und anderer pflanzlicher Talg, z. B. 
 
Schibutter, Vateriatalg, zum Genuß nicht geeignet,
	        
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