Inhaltsverzeichnis.
Militärische Maßnahmen zur Durchführung und Sicherung der Mobil=
machung. Seite
Verordnung, betreffend die Erklärung des Kriegszustandes. Vom 31. Juli 1914 1
Mobilmachungsbestimmung. Vom 1. August 1914 1
Verordnung, betreffend den Aufruf des Landsturms. Vom 1. August 1914 1
Bekanntmachung, betreffend das Verbot von Veröffentlichungen über Truppen=
oder Schiffsbewegungen und Verteidigungsmittel. Vom 31. Juli 1914 2
Verordnung, betreffend die Eisenbahnen, welche als auf dem Kriegsschauplatz
oder in der Nähe desselben liegend anzusehen sind. Vom 1. August 1914 3
Bekanntmachung, betreffend die Zurückstellung Militärpflichtiger. Vom 1. August
1914 3
Verordnung, betreffend die Entlassung aus der Reichs= und Staatsangehörig=
keit und die Rückkehr der Deutschen im Auslande. Vom 3. August 1914 3
Urkunde über die Erneuerung des Eisernen Kreuzes. Vom 5. August 1914 4
Verordnung, betreffend die vorübergehende Einführung der Paßpflicht. Vom
31. Juli 1914 5
Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushaltsetat für
das Rechnungsjahr 1914. Vom 4. August 1914 6
Allgemeine Verfügung, betreffend die freiwillige Leistung von Diensten für
Zwecke des Krieges. Vom 6. August 1914 9
Bekanntmachungen des Oberbefehlshabers in den Marken. Vom 31. Juli 1914:
Betreffend Übernahme der vollziehenden Gewalt 7
„ Belagerungszustand 7
„ Öffentliche Versammlungen 8
„ Mitteilung militärischer Angelegenheiten 8
„ Begründung der getroffenen Maßnahmen 8
„ Verbot von Chiffreannoncen 9
Aus= und Durchfuhrvberbote.
Verordnung, betreffend das Verbot der Ausfuhr von Tieren und tierischen Er=
zeugnissen. Vom 31. Juli 1914 10
Bekanntmachung dazu. Vom 31. Juli 1914 10
Verordnung, betreffend das Verbot der Ausfuhr von Verpflegungs=, Streu=
und Futtermitteln. Vom 31. Juli 1914
Bekanntmachungen dazu. Vom 31. Juli, 1. August, 3. August, 7. August,
8. August 1914
Verordnung, betreffend das Verbot der Ausfuhr von Kraftfahrzeugen (Motor=
wagen, Motorfahrrädern und Teilen davon) und von Mineralrohölen,
Steinkohlenteer und allen aus diesen hergestellten Ölen. Vom 31. Juli 1914 12
Verordnung, betreffend das Verbot der Ausfuhr und Durchfuhr von Verband=
und Arzneimitteln sowie von ärztlichen Instrumenten und Geräten. Vom
31. Juli 1914 13
Bekanntmachungen dazu. Vom 31. Juli und 1. August 1914 13
Verordnung, betreffend das Verbot der Ausfuhr und Durchfuhr von Waffen,
Munition, Pulver und Sprengstoffen sowie von anderen Artikeln des
Kriegsbedarfs und von Gegenständen, die zur Herstellung von Kriegs=
bedarfsartikeln dienen. Vom 31. Juli 1914 14
Bekanntmachungen dazu. Vom 31. Juli, 1. August und 7. August 1914
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