Full text: Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 1 (1)

28 Maßnahmen zur Abwehrung wirtschaftlicher Schädigungen. 
8 19. Sobald das Bedürfnis zur Fortdauer einer Darlehnskasse nicht mehr 
besteht, hat der Reichskanzler deren Auflösung zu verfügen und öffentlich bekannt- 
zumachen. 
Nach Wiederherstellung des Friedens werden die auf Grund dieses Gesetzes 
ausgegebenen Darlehnskassenscheine nach näherer Anordnung des Bundesrats 
wieder eingezogen. 
§20. Die Vorschriften in den 3§ 146 bis 149, 151, 152 und 360, Nr. 4 bis 6 
des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich finden bezüglich der Darlehnskassen- 
scheine entsprechende Anwendung. 
21. Die von der Reichsbank in der Zeit vom 3. August 1914 bis zur Ein- 
richtung der Darlehnskassen bewilligten Lombardierungen anderer als der im § 13 
Nr. 3 des Bankgesetzes bezeichneten Werte werden nachträglich genehmigt. 
§*#22. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. 
Bekanntmachung, betreffend Darlehn -kasse. 
Vom 3. August 1914. 
Gemäß dem Reichsgesetz vom 4. August 1914 ist in Berlin für den Geschäfts- 
bezirk der Reichshauptbank zu Berlin eine Darlehnskasse errichtet 
worden, welche ihre Tätigkeit am 6. August 1914 aufnimmt. Die Geschäftsräume 
der Darlehnskasse sind mit denjenigen des Lombardkontors der Reichshauptbank 
vereinigt; die Geschäftsstunden sind auf die Zeit von 8½ Uhr vormittags bis 1 Uhr 
nachmittags festgesetzt. Der Vorstand der Darlehnskasse besteht aus den Unter- 
zeichneten, von denen der an erster Stelle Genannte als Reichsbevollmächtigter 
fungiert. **•5 ⅜ 
Der Vorstand der Darlehnskasse in Berlin. 
Kauß. Noack. Hardt. Simon. 
  
Bekanntmachung. 
Vom 6. August 1914. 
Auf Grund des § 1 Abs. 1 des Darlehnskassengesctzes vom 4. August 1914 sind 
an den nachbezeichneten Orten Darlehnskassen eriichtet worden: 
  
  
  
Aachen Coblenz 
Allenstein Cöln (Main) 
Altona Cottbus (Oder) 
Jugsburg Crefeld (Br.) 
armen Danzig 
Berlin Darmstadt · 
Bielefeld Dortmund Gießen 
Bochum Dresden Glatz 
Brandenburg a. H. Duisburg Gleiwitz 
Braunschweig Düsseldorf Glogau. 
Bremen Eisenach Görlitz 
Breslau Elberfeld Göttingen 
Bromberg Elbing Graudenz 
Cassel Emden Hagen 
Charlottenburg Erfurt Halberstadt 
Chemnitz Essen Halle
	        
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