Full text: Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 1 (1)

VI 
Selte 
Postalische Bestimmungen. 
Bekanntmachungen des Reichspostamts betreffend: 
Beschränkungen des Postverkehrs im Inlande. Vom 31. Juli 1914 
mit dem Auslande: 
. 657 
Berstärkte Beschränkungen für den Post-, Telegraphen- und Fernsprechverkehr 
Rußland und Frankreich. Vom 2. August 194 . . . .. 68 
England. Vom 4. August 1914 .. . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . 68 
Belgien. Vom 6. August 1814 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 
Einschränkung der Dienststunden. Vom 1. Augun 1914 . . .. 58. 
Einschränkung der Betriebseinrichtungen. Vom 3. August 1914 59 
Beschränkungen für den Post-, Telegraphen= und Fernsprechverkehr. 
Vom 1. August 1914 
Beschränkungen in der Annahme und Beförderung von Postsendungen 
sowie im Postscheckverkehr. Vom 1. August 1914 . 
Feldpostsendungen an die Angehörigen des Heeres und der Kaiserlichen 
Marine. Vom l. August 1914W. 
Aufschrift der Feldpostsendungen. DVom 1. August 1914 . . 
Formulare zu Feldpostkarten und Briefumschlägen zu Feldpostbriefen. 
Vom 3. August 11 40400222 . . . . . . . . . . 
Bekanntmachung, betreffend Zentralnachweisebureau für die Marine. Vom 
1. Augnst 1114040 ... . . . .. . . . . . . . . . .. 
Prisenordnung. Vom 30. September 1900. (Im RGBl. veroffentlicht vom 3. August 
1914) . . . . . . . . . . .. . . . . . . . .. ..................................... 
Befehl für die Seebefeylshaber und Lommandanten über ihr Berhalten beim 
Insammentreffen mit bewaffneten Handelsschiffen im Kriege. Vom 
22. Juni 1914. 
Bekanntmachung, betreffend die Handelsbeziehungen zum Britischen Reiche. 
Vom 10. August 104; 
Bekanntmachung, betreffend die Wirkung des Außerkrafttretens von Handels- 
verträgen. Vom 10. August 1044 . . . ... 
Bekanntmachung über die Fälligkeit im Ausland ausgestellter Wechsel. Vom 
10. August 1914 # 
Bekanntmachung, betreffend vorübergehende Auderung der Eisenbahnverkehrs- 
ordnung. Vom 10. August 1914 
59 
60 
82 
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