62 Postalische Bestimmungen.
Bis zu dieser Feldpostanstalt, die bei dem Stabe mitmarschiert, werden die an die
Truppen gerichteten Sendungen befördert; von dort werden sie durch Kommandierte
der einzelnen Truppenabteilungen oder Detachements abgeholt.
Hiernach können die Sendungen nur in dem Falle pünktlich an den Empfänger
gelangen, wenn die Aufschriften der Briefe usw. richtig und deutlich ergeben: welchem
Armeekorps, welcher Division, welchem Regiment, welchem Bataillon,
welcher Kompagnie oder welchem sonstigen Truppenteile der Emp=
fänger angehört sowie welchen Dienstgrad und welche Dienststellung
er bekleidet.
Dasselbe gilt sinngemäß für die Sendungen an die Angehörigen der mobilen
Marine.
Sind diese Angaben auf den Briefen usw. an die mobilen Truppen richtig und
vollständig enthalten, dann können die Sendungen mit Sicherheit der zutreffenden
Feldpostanstalt zugeführt werden. Eine Angabe des Bestimmungsorts in der
Aufschrift ist nicht erforderlich, kann vielmehr leicht zu Verzögerungen bei Über=
mittlung der Sendungen führen. Es ist daher zweckmäßiger, auf den Briefen usw.
einen Bestimmungsort gar nicht zu vermerken, sofern der Empfänger zu den
Truppen gehört, die infolge von Marschbewegungen den Standort
wechseln. Wenn dagegen der Empfänger zu den Truppen einer Festungsbesatzung
gehört, bei einem Ersatztruppenteile steht oder überhaupt ein festes Standquartier
hat, so ist dies auf den Briefen usw. deutlich zu vermerken, außerdem ist in diesen
Fällen der Bestimmungsort anzugeben.
Die Aufschriften der Briefe usw. müssen recht klar und übersichtlich sein.
Besonders empfiehlt es sich, die Angaben über Armeekorps, Division, Regiment
usw. oder Kriegsschiff immer an einer bestimmten Stelle, am besten unten
rechts, niederzuschreiben.
Die Ziffern in den Nummern der Divisionen, Regimenter usw. und der Name
des Empfängers müssen recht deutlich, scharf und genügend groß geschrieben werden.
Blasse Tinte und feine Schrift sind möglichst zu vermeiden. Nachlässige Ziffern
und Schriftzüge, oder auch solche, die zwar dem an seine Schrift gewöhnten Absender
sehr deutlich vorkommen mögen, es aber in der Tat nicht sind, zumal wo es sich unter
Hunderttausenden von Aufschriften um sofortige Entzifferung im Augenblick handelt,
werden leicht die Ursache der Verzögerung oder Unanbringlichkeit der Feldpost=
sendungen.
Im übrigen empfiehlt es sich, auf allen Briefsendungen nach dem Feldheer
oder der mobilen Marine den Absender anzugeben. Eine Verpflichtung hierzu besteht
jedoch nicht.
Das Publikum wird ersucht, im eigenen Interesse auf die obigen Punkte Rücksicht
zu nehmen.
Bekanntmachung des Reichspostamts.
Vom 3. August 1914.
Bei sämtlichen Postanstalten und den amtlichen Verkaufsstellen für Postwert=
zeichen werden Formulare zu Feldpostkarten und Briefumschläge zu
Feldpostbriefen, die für den Gebrauch zu Mitteilungen an die mobilen Truppen
bestimmt und zu dem Zwecke auf der Vorderseite mit entsprechendem Vordrucke
versehen sind, zum Verkauf an das Publikum bereitgehalten. Die Briefumschläge
können sowohl zu gewöhnlichen, als auch zu Geldbriefen benutzt werden. Der Ver=
kaufspreis für die Feldpostkartenformulare beträgt 5 Pf. für je 10 Stück und für
die Feldpostbriefumschläge 1 Pf. für je 2 Stück.