Full text: Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 1 (1)

62 Postalische Bestimmungen. 
Bis zu dieser Feldpostanstalt, die bei dem Stabe mitmarschiert, werden die an die 
Truppen gerichteten Sendungen befördert; von dort werden sie durch Kommandierte 
der einzelnen Truppenabteilungen oder Detachements abgeholt. 
Hiernach können die Sendungen nur in dem Falle pünktlich an den Empfänger 
gelangen, wenn die Aufschriften der Briefe usw. richtig und deutlich ergeben: welchem 
Armeekorps, welcher Division, welchem Regiment, welchem Bataillon, 
welcher Kompagnie oder welchem sonstigen Truppenteile der Emp= 
fänger angehört sowie welchen Dienstgrad und welche Dienststellung 
er bekleidet. 
 Dasselbe gilt sinngemäß für die Sendungen an die Angehörigen der mobilen 
Marine. 
Sind diese Angaben auf den Briefen usw. an die mobilen Truppen richtig und 
vollständig enthalten, dann können die Sendungen mit Sicherheit der zutreffenden 
Feldpostanstalt zugeführt werden. Eine Angabe des Bestimmungsorts in der 
Aufschrift ist nicht erforderlich, kann vielmehr leicht zu Verzögerungen bei Über= 
mittlung der Sendungen führen. Es ist daher zweckmäßiger, auf den Briefen usw. 
einen Bestimmungsort gar nicht zu vermerken, sofern der Empfänger zu den 
Truppen gehört, die infolge von Marschbewegungen den Standort 
wechseln. Wenn dagegen der Empfänger zu den Truppen einer Festungsbesatzung 
gehört, bei einem Ersatztruppenteile steht oder überhaupt ein festes Standquartier  
hat, so ist dies auf den Briefen usw. deutlich zu vermerken, außerdem ist in diesen 
Fällen der Bestimmungsort anzugeben. 
Die Aufschriften der Briefe usw. müssen recht klar und übersichtlich sein. 
Besonders empfiehlt es sich, die Angaben über Armeekorps, Division, Regiment 
usw. oder Kriegsschiff immer an einer bestimmten Stelle, am besten unten 
rechts, niederzuschreiben. 
Die Ziffern in den Nummern der Divisionen, Regimenter usw. und der Name 
des Empfängers müssen recht deutlich, scharf und genügend groß geschrieben werden. 
Blasse Tinte und feine Schrift sind möglichst zu vermeiden. Nachlässige Ziffern 
und Schriftzüge, oder auch solche, die zwar dem an seine Schrift gewöhnten Absender 
sehr deutlich vorkommen mögen, es aber in der Tat nicht sind, zumal wo es sich unter 
Hunderttausenden von Aufschriften um sofortige Entzifferung im Augenblick handelt, 
werden leicht die Ursache der Verzögerung oder Unanbringlichkeit der Feldpost= 
sendungen. 
Im übrigen empfiehlt es sich, auf allen Briefsendungen nach dem Feldheer 
oder   der mobilen Marine den Absender anzugeben. Eine Verpflichtung hierzu besteht 
jedoch nicht. 
Das Publikum wird ersucht, im eigenen Interesse auf die obigen Punkte Rücksicht 
zu nehmen. 
Bekanntmachung des Reichspostamts. 
Vom 3. August 1914. 
Bei sämtlichen Postanstalten und den amtlichen Verkaufsstellen für Postwert= 
zeichen werden Formulare zu Feldpostkarten und Briefumschläge zu 
Feldpostbriefen, die für den Gebrauch zu Mitteilungen an die mobilen Truppen 
bestimmt und zu dem Zwecke auf der Vorderseite mit entsprechendem Vordrucke 
versehen sind, zum Verkauf an das Publikum bereitgehalten. Die Briefumschläge 
können sowohl zu gewöhnlichen, als auch zu Geldbriefen benutzt werden. Der Ver= 
kaufspreis für die Feldpostkartenformulare beträgt 5 Pf. für je 10 Stück und für 
die Feldpostbriefumschläge 1 Pf. für je 2 Stück.
	        
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