Metadata: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1827. (11)

Inha s t. 
  
zur Beförderung der n getroffenen allgemeinen Ueberein- 
kunft v. 23/0. Juny 1824 Statt sinen. (Vergl. Reg. Biatt 
v. J. 1824 S. 37e6 6.) .. 
G. 
Ganerben; denselben soll, im Vetreff der 1794 und bisher vererb- 
ten, unter diesseitiger Hoheit stehenden ganerblichen Häuser und 
Grundstücke zu Ostheim, da bedungene unübersteigliche Vorzugs-= 
und Pfandrecht wegen der aus dem Kontrakte berrührenden Ver- 
bindlichkeiten zugestanden seyhnn ¾ . 
Garnison-Kirche zu Weimar. 
Siehe Parochial= Verhältnifse. 
Geldstrafen bey ausgehobenen Verlobungen sollen, wenn ein Thell 
oder beyde katholischer Religion sind, und in dem Orte dieser eine 
öffentliche katholische Schule ist, dem katholischen Schul-Fonds 
zufließen, außerdem aber dem protestantischen Schul- mãondo ver- 
bleiben 
Gesandtschaft — Königl. Französische am Großherzogl. Hofe 
Ges chftéthätigkeit der Landesregierungen zu Weimar und zu Ei- 
senach in dem Jahre 1826. Diesf. Uebersichten. 
Goethe, von — Privilegium zum Schub gegen den Nachdruck der 
neuen Ausgabe seiner sämmtlichen schriftstellerischen Werke 
Grundgeseb über die landständische Verfassung vom 5. May 1816. 
Beie e,C Erläuterung der Is. 30, 58 und 65 deoselben vom 8. 
May 
Ohrecltel an zu Eisenach. Gesetuiche Bostimmungen im “ „ 
Aufnahme von Knaben aus der Börgerschule in dasselbe 
Herzogin Naria kouise rerand rine. 
a) Beschreibung der Feyerlichkeiten, welche vor, zihrn und nach 
der Abreise Ihrer Hoheit, als Braue Er. K önigl. Hoheit 
des Prinzen Friedrich Earl Alerander von Preußen, von Wel- 
mar Statt gefunden haben 
b) Hmcofullige allgemeine d Er. ** vohei deb 
Grohherzeg " 
Hofkirche zu PBemar. 
Siehe Parochial- Herhaltaiss« 
Hypotheken — anicmesi in den Aemtern Dermbach) alt- 
Fuldaischen Antbeils, und Geisa mit Venigentaft. Gese 
darüber vom 26. Januar 1827 
s. Scite des 
lattes. 
42—46. 
39. 
  
11—18. 
FNr. der 
Nlicrungo, Lickannt, 
machung 
VIII. 
  
 
	        
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