Full text: Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 1 (1)

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Militärische Maßnahmen. 
Bekanntmachung, 
betreffend das Verbot von Veröffentlichungen über 
Truppen=oder Schiffsbewegungen und Verteidigungsmittel. 
Vom 31. Juli 1914. 
Auf Grund des § 10 des Gesetzes gegen den Verrat militärischer Geheimnisse 
vom 3. Juni 1914 verbiete ich bis auf weiteres die Veröffentlichung von Nachrichten 
über Truppen= oder Schiffsbewegungen oder über Verteidigungsmittel, es sei denn, 
daß die Veröffentlichung einer Nachricht durch die zuständige Militärbehörde aus= 
drücklich genehmigt ist. 
Zuständig für die Genehmigung sind die Generalkommandos, die stellvertreten= 
den Generalkommandos, die Marinestationskommandos und das Gouvernement 
Berlin für die in ihrem Bezirk erscheinenden Druckschriften. 
Zu den Nachrichten, deren Veröffentlichung verboten ist, gleichviel ob sie sich 
auf Deutschland oder einen fremden Staat beziehen, sind besonders zu rechnen: 
1. Aufstellung von Truppen als Grenz=, Küsten= und Inselschutz. Überwachung 
der Hafeneinfahrten und Flußmündungen.   
2.   Maßnahmen   zum   Eisenbahnschutz   und   zum   Schutze   des   Kaiser   Wilhelm= 
Kanals und Aufstellung der dazu bestimmten Truppen. 
3. Angaben über den Gang der Mobilmachung. Einberufung von Reserven 
und Landwehr und Klarmachen (Ausrüstung) von Schiffen. 
4. Aufstellung neuer Formationen und ihre Bezeichnung.  
5. Eintreffen von Kommandos in den Grenzgebieten zur Vorbereitung der 
Einquartierung.   
6. Bau von Rampen auf den Bahnhöfen im Grenzgebiete durch Eisenbahn= 
truppen und Zivilarbeiter.   
7. Einrichtung von Magazinen in den Grenzgebieten und Aufkäufe von Vor= 
räten durch die Militär= und Marineverwaltung.  
8. Abtransport von Truppen und Militärbehörden, von Geschützen, Munition, 
Minen und Torpedos aus den Garnisonen und Richtung ihrer Eisenbahnfahrt. 
9. Durchfahrt oder Durchmarsch von Truppen anderer Garnisonen und Richtung 
der Fahrt und des Marsches. 
10. Eintreffen von Truppenabteilungen aus dem Inland an der Grenze und 
Angabe ihrer Ausladestationen und Quartiere.    
11. Stärke und Bezeichnung der in den Grenzgebieten aufmarschierenden 
Truppen.   
12. Angabe der Grenzgebiete, wo sich keine Truppen befinden oder wo die 
Truppen weggezogen werden.  
 13. Namen der höheren Führer und ihre Verwendung und etwaiger Kommando= 
wechsel.  
14. Angaben über den Abtransport und das Eintreffen der höheren Kommando= 
behörden und des Großen Hauptauartiers.  
15.   Störungen   der   Eisenbahnttansporte   durch   Unglücksfälle   und   Unbrauchbar= 
werden von Eisenenbahnen und Brücken.   
16.   Arbeiten an Festungen, Küsten= und Feldbefestigungen. 
17. Bereitstellen von Wagenparks und Arbeitern für Zwecke des Heeres oder 
der Marine.   
18. In= und Außerdienststellen von Kriegsschiffen. 
19. Aufenthalt und Bewegungen von Kriegsschiffen.   
20. Fertigstellung und Auslegen von Sperren und Ausrüstung von Schiffen 
mit Minen.   
21. Veränderung von Seezeichen und Löschen der Leuchtfeuer. 
22. Beschädigung von Schiffen und ihre Ausbesserung.
	        
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