Militärische Anordnungen.
Bee. Bezeichnung
—
3 JSchaltanlagen
a) blanke Leitungen: Sammelschienen, Anschlußleitungen usw. v
mehr als 50 qmm Querschnitt, *ri*·
b) Schaltapparate: Trennschalter, Hebelschalter, Zellenschalter usw
für mehr als 500 Ampere. ·
4Transformatoren
für mehr als 50 KW.
5 Maschinen
für mehr als 100 KW oder 136 PS:;
a) Gleichstromgeneratoren, Gleichstrommotoren, Einankerumformer
b) Drehstrom= und Wechselstromgeneratoren, Synchronmotoren
) Drehstrom= und Wechselstrommotoren und andere Maschinen.
6 Elektochemische und elektometallurgische Einrichtungen:
elektrische Ofen, elektrolytische Bäder usw.
7 Destillations= und Extraktionsapparate,
Blasen, Kessel mit Destillierhaube, Kolonnen, Dephlegmatoren, Kon-
densatoren, Extraktionsapparate, batterien usw. 1).
8 Kühl= und Heizvorrichtungen, Kühlröhren, Kühlschlangen, Gefrier
zellen, Etagenkühler, Boiler, Koch= und Siederöhren, Heizschlangen
usw
sw. 1)
9 Sonstige Gegenstände und Apparate, wie Feuerbüchsen, Keseel,
Bottiche, Zylinder, Pfannen, Schalen, Schwimmer, Autoklaven
Walzen, Tiegel, Wasserbäder, Trockenschränke, Trockenbleche usw. sowie
kleinere Gegenstände wie Flaschen, Kannen, Kasserollen, Teller, Becher
Schöpfer, Hämmer, Lötkolben usw. 1)
10 Kohrleitungen, Verbindungsstücke, Hähne, Ventile usw. 1)
11uskleidungen (z. B. von Bottichen), Beschläge, Einfassungen usw.1)
12 Siebe, Filter, gelochte Bleche, Zentrifugentrommeln usfwi#)
1#
Ausnahmen sind in & 4 genannt.
Von der Verfügung betroffene Personen, Gesellschaften usw.
§ 3. Von dieser Verfügung werden betroffen:
a)alle gewerblichen Unternehmer und Firmen, in deren Betrieben die in
#§ 2 ausgeführten Gegenstände erzeugt, gebraucht oder verarbeitet werden,
soweit die Vorräte sich in ihrem Gewahrsam oder bei ihnen
unter Zollaufsicht befinden;
b) alle Personen und Firmen, die solche Gegenstände aus Anlaß ihres Wirt-
schaftsbetriebes, ihres Handelsbetriebes oder sonst des Erwerbes wegen
für sich oder für andere in Gewahrsam haben, oder wenn sie sich bei
ihnen unter Zollaussicht befinden;
Tc) alle Kommunen, öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Verbände,
Gutsbezirke, in deren Betrieben solche Gegenstände erzeugt, gebraucht
oder verarbeitet werden, oder die solche Gegenstände in Gewahrsam
haben, soweit die Vorräte sich in ihrem Gewahrsam oder bei
ihnen unter Zollaufsicht befinden;
1) Die aufgeführten Bezeichnungen haben eine allgemeine Bedeutung. E
sind somit sämtliche Fertigfabrikate gemeint, die in den einzelnen Gewerben und Be-
trieben eventuell mit anderen spezifischen Fachausdrücken belegt werden.
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