Full text: Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 4 (4)

Übersichtstafel. 
  
Klasse 
Klasse 
  
— — 
I 4 
60 
  
Stoffgattung 
Toluol, roh, gereinigt, 
rein oder in toluol- 
haltigen Stoffen, Ni- 
trotoluol aller Art 
Japankampfer jeder 
Aufbereitung (gleich- 
gültig, wo die Auf- 
bereitung stattfand), 
auch als Kampfer- 
pulver und Kampfer- 
blume 
Glyzerin mit 75 v. H. 
und mehr Reingehalt 
Schwefelinhalt in 
Schwefel u. Schwefel- 
kies aller Art, in Zink- 
blende, in schwefliger 
Säure sowie in rau- 
chender und wässeriger 
Schwefelsäure jeder 
Grädigkeit (auch in ge- 
mischter und verun- 
reinigter Säure 
stoff und Pulver ausführen; 
Erlaubt sind Verarbeitung und 
Verbrauch beschlagnahmter Be- 
stände und Zugänge denjenigen 
Eignern, die in ihren Büchern aus- 
weisen, 
daß sie mit den verarbeiteten und 
verbrauchten Mengen unter best- 
möglicher Ausbeute mittelbar oder 
unmittelbar Aufträge der deutschen 
Armee und Marine auf Spreng- 
stoff und Pulver ausführen; 
daß sie mit den verarbeiteten und 
verbrauchten Mengen unter best- 
möglicher Ausbeute mittelbar oder 
unmittelbar Aufträge der deutschen 
Armee und Marine auf Spreng- 
stoff, Pulver und Medikamente 
ausführen; 
daß sie mit den verarbeiteten und 
verbrauchten Mengen unter best- 
möglicher Ausbeute mittelbar oder 
unmittelbar Aufträge der deutschen 
Armee und Marine ausführen, für 
die ihnen von der bestellenden Be- 
hörde die Unersetzlichkeit beschei- 
nigt ist; 
daß sie mit den verarbeiteten und 
verbrauchten Mengen unter best- 
möglicher Ausbeute mittelbar oder 
unmittelbar Aufträge der deutschen 
Armee und Marine auf Spreng- 
stoff und Pulver ausführen. 
  
113 
  
unter A genannte Ver- 
braucher für die unter 
genannten Bedürf- 
nisse; 
Erlaubt ist Verkauf 
(vgl. § 5) beschlag- 
nahmter Vorräte an 
Militär-, Marine- 
behörden, 
Friedr. Krupp (Essen), 
Kriegschemikalien 
Aktiengesellschaft 
unter A genannte Ver- 
braucher für die unter 
A genannten Bedürf- 
mnisse; 
Militär-, Marine- 
behörden, 
Friedr. Krupp (Essen), 
Kriegschemikalien 
Aktiengesellschaft; 
Militär-, Marine- 
behörden, 
Friedr. Krupp (Essen), 
Kriegschemikalien 
Aktiengesellschaft; 
Militär-, Marine- 
behörden, 
Friedr. Krupp (Essen), 
Kriegschemikalien 
Aktitengesellschaft, 
unter A genannte Ver- 
braucher für die unter 
A genannten Bedürf- 
nisse. 
B 
Frei find Vorräte, 
deren Gesamtbe- 
Erlaubt sind Verarbeitung und trag aller Arten 
Stoffgattung Verbrauch beschlagnahmter Be-Erlaubt ist Verkauf einer Stoffgattung 
stände und Zugänge dentenigen,(vgl. s 5) beschlag= amm Tage der Be- 
Eignern, die in ihren Büchern aus= nahmter Vorräte an schlagnahme 
weisen, kleiner war 
I# 
m (Chile-), Kali-, daß sie mit den verarbeiteten und Militär-, Marine- 
Zare e Am- 32 Mengen unter best- Fried bee 
taksalpeter mög er eute mittelbar edr. Krupp (Essen), 
moniaksalp oder unmittelbar Aufträge der gei ru#en) 
deutschen Armee und Marine auf Aktiengesellschaft, 
Sprengstoff und Pulver aus-Berlin W, Mauer- 
führen; straße 63/65; 
Salpetersäure jeder#sie mit den verarbeiteten und Militär-, Marine- 500 
Grädigkeit, auch t# berranchten. Nengen funter best- Frieb 5 enon ) der Hlassen à 
ischt u. verunreinigtmöglicher eute mittelbar oder r. Krupp (Essen u. b zusammen 
misch unmittelbar Aufträge der deutschen Kriegschemikalien “ 
Armee und Marine auf Spreng- Aktiengesellschaft, 
Frei find Vorräte, 
deren Gesamtbe- 
trag aller Arten 
einer Stoffgattung 
am Tage der Be- 
schlagnahme 
lleiner üonr als 
20 
50 
1500 
(Schwefeltnhalt). 
 
	        
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