Full text: Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 6 (6)

Volksernährung. 
. Preise für 1 kg o, 
Gesamtstickstof.. . E 210 PFf. 
wasserlösliche Phosphorsäuer . . .. 66 „ 
nicht wasserlöstiche Phosphorsäureer 40 „ 
sofern Kali zugemischt wird 
Kali (KCKOCOCO))))00 .. ... . . . ... 40 
Besondere Lieferungsbedingungen 
Fracht: Frei Waggon Station des Lieferwerkes. 
Zahlung: Barzahlung ohne Abzug. 
F. Rohphosphat . 
im Inland gewonnen, auch gemahlen: 
Preise für 1 kg # 
Gesamtphosphorsärerr: 20 Pf. 
Besondere Lieferungsbedingungen 
Fracht: Frei Station des Empfängers. 
Zahlung: Barzahlung ohne Abzug. 
G. Thomasphosphatmehl. 
Die Preise gelten bei Lieferung bis zum 15. Juli 1916 einschließlich. 
Preise für 1 kg 0% 
Gesamtphosphorsäurreer 28½ Pf. 
Zitronensäurelösliche Phosphorsäure . .. . . . .... . ... 33 
Besondere Lieferungsbedingungen. 
Fracht: Ab Frachtausgangsstation Aachen-Rothe Erde oder Diedenhofen. 
Liegt die Bahnstation oder der Schiffsladeplatz des Empfängers nördlich der 
Bahnlinie Lengeler— Prüm —Gerolstein—Mayen —Andernach —Coblenz—Gießen — 
Cassel — Halle — Jüterbog — Luckenwalde — Südende-Berlin — Cüstrin — Kreuz— 
Schneidemühl—Bromberg—Thorn—Alexandrowo, so ist die Frachtausgangsstation 
Aachen-Rothe Erde maßgebend; liegen sie südlich dieser Bahnlinie, so ist die Aus- 
gangsstation Diedenhofen maßgebend. 
Die Stationen an der Bahnlinie zählen von Lengeler bis Südende-Berlin 
einschließ ich zur Frachtausgangsstation Diedenhofen, von Südende-Berlin bis 
Alexandrowo zur Frachtausgangsstation Aachen-Rothe Erde. 
Erfolgt die Lieferung in das Gebiet der Frachtausgangsstation Aachen-Rothe 
Erde auf Grund vorher getroffener Vereinbarung von Stationen aus, die im Ge- 
biete der Frachtausgangsstation Diedenhofen liegen, so umfaßt der Höchstpreis 
die gegenüber der Frachtgrundlage Aachen-Rothe Erde entstehende Mehrfracht nicht. 
Ist nach Stationen zu liefern, die 500 km und mehr von der Frachtausgangs- 
station entfernt liegen, so ist dem Empfänger eine Frachtvergütung von 10 v. H. 
zu gewähren. Die 10 v. H. sind von den ermäßigten Eisenbahnfrachtsätzen für 
Thomasmehl zu berechnen. 
Verpackung: Die Lieferung erfolgt nach Wahl der Werke in haltbaren Papier= 
säcken oder Gewebesäcken. * 
Wird in Papiersäcken geliefert, so verstehen sich die Preise einschließlich Sack. 
Werden Gewebesäcke verwendet, so wird bei Säcken mit 100 Kilogramm Fassungs- 
vermögen ein Aufschlag von 40 Pf. für 100 Kilogramm, bei Säcken von 75 Kilo- 
gramm Fassungsvermögen ein Aufschlag von 56 Pf. für 100 Kilogramm berechnet. 
Die Säcke aus Webstoff sind, wenn sie unbeschädigt und zur Versendung von 
Thomasmehl noch verwendbar sind, gegen eine Vergütung von 
65 Pf. für den Sack von 100 Kilogramm Fassungsvermögen und 
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77) 
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frei Werk zurückzunehmen. 
Die Entscheidung über die Brauchbarkeit der Säcke steht den Werken zu. 
Zahlung und Berechnung: Barzahlung mit 1½ v. H. Abzug, der übliche Ver- 
braucherrabatt von 16 Pf. für 100 Kilogramm ist bei der Berechnung abzuziehen. 
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