Volksernährung.
nicht zulässig, die Ausfuhrbewilligung für eine Reihe von in verschiedenen 36.
zur Verfrachtung kommenden Sendungen auszustellen; Beiten
3. daß die Ausfuhrbewilligung, sofern die Verkäufer nicht anerkannte Saat
wirtschaften oder Saatguthändler sind, von der Güterabfertigungsstelle mibch
förderungsvermerk versehen und dem Kommunalverband zurückgegeben wird. ve—
4. daß die Abfertigungsstation auf dem Frachtbrief einen Vermerk darüb
anbringt, daß die Ausfuhrbewilligung ihr vorgelegen hat oder daß der Absendere
anerkannte Saatzuchtwirtschaft oder ein anerkannter Saatguthändler ist, für die Saze
Kommunalverband die Ausfuhrbewilligung ein für allemal erteilt ist. dom
V.
Beim Verkauf von Saatgerste (§ 7a der Gerstenverordnung) und Saathafe
(56 Abs. 2c der Haferverordnung) oder von Saatgut (Gerste oder Hafer) innerh “
des Kommunalverbandes bedarf es nur der Genehmigung des Kommuna=
verbandes. Eine Anrechnung der innerhalb des Kommunalverbandes verkauften
Saatgerste auf die abzuliefernde Hälfte der Gerstenernte erfolgt jedoch nur, wenn der
Nachweis nach II für den Verkäufer der Landesfuttermittelstelle oder, wo eine solche
nicht besteht, der Reichsfuttermittelstelle erbracht ist. "
Muster A.
Bescheinigung
zum Ankauf von Saatgerste und Saathafer.
Dem Landwirt
EEEIEIIIIIILIEIIEIEEEIIEIIEIEEIIEIEIIEEIEEIIIEIEEIIEEIEIIEEIBEBI
wird hiermit bescheinigt, daß er von
....................................... in
zur Verwendung als Saatgut in seiner eigenen Wirtschaft gekauft hat.
Wir sind bereit, die Verwendung dieses Saatgetreides zur Saat
zu überwachen und den gelieferten Saathafer in obiger Höhe auf den
Bedarf des Kommunalverbandes an Saathafer anrechnen zu lassen.
Der Kommunalverband.
(Stempell.) (Unterschrift.)
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