Beschlagnahmen usw.
Meldeschein Lgilt für Stoffe zur Oberkleidung für Heer, Marine 9.
M und Gefangene —i. b ded gf v karine, Beamte
Meldeschein II für Schlaf= und Pferdedecken, Woil Deockeuti-
url huaf 7 Woilache und Deckensloffe
Meldeschein III für Männertrikotagen (Gruppe IUh,
Meldeschein IV für farbige Wäschestoffe und farbige Stoffe
bekleidung (Gruppe 1V),
Meldeschein V für farbige Futterstoffe (Gruppe V),
Meldeschein VI für rohe und gebleichte Wäsche= und Futterstoffe (Drilli
anzugstoffe) (Gruppe VI), --
Meldeschein VII für Segeltuche und Planstoffe (Gruppe VII
Meldeschein VIII für Sandsackstoffe (Gruppe VII), "
Meldeschein IX für Heeresaufträge (vgl. § 10, Abs. 5).
Die Anforderung ist mit deutlicher Unterschrift, genauer Adresse und Firme
stempel bt bersehrn. dieselbe W 4 en—
Es ist unzulässig, dieselbe Ware auf verschiedenen Meldescheinen anzumeld—
Sämtliche in den Meldescheinen gestellten Frrgosnen
beantworten. Die Bestände sind nach den in der übersichtstafel aufgeführten
Untergruppen genau anzugeben. Ungenaue Angaben, insbesondere über Men r
Breite, Gewicht usw. würden erhebliche Verzögerungen bei der Abnahme und 8
sonstige Nachteile für den Eigentümer der Gegenstände nach sich ziehen.
Weitere Mitteilungen irgendwelcher Art darf der Meldeschein nicht enthalten
Auf einem Meldeschein dürfen nur die Vorräte eines und desselben Eigen-
tümers oder die Bestände einer und derselben Lagerstelle gemeldet werden.
Von jedem Meldeschein ist eine Abschrift zurückzubehalten.
Meldekarten.
§l 14. Für jede Qualität ist von dem Eigentümer (also nicht von den Lager-
haltern ustv.) eine Meldekarte ordnungsgemäß auszufüllen. Diese Meldekarten sind
zusammen mit den Meldescheinen mittels des erwähnten Postkartenvordrucks (& 13,
d0r ) beim Webstoffmeldeamt anzufordern, und zwar nur in wirklich benötigter
nzahl.
Von Stückwaren hat der Eigentümer einen Abschnitt in Größe von 12 17 cm
auf die Karte aufzukleben. Bei fertigen Gegenständen (Decken, Handtüchern usw.)
braucht der Musterabschnitt nur dann aufgeklebt zu werden, wenn noch Muster-
material vorhanden ist. Fertige Gegenstände brauchen also nicht angeschnitten zu
werden.
Die Meldekarten einer Gruppe sind immer zusammen mit dem dazu
gehörigen Meldeschein (also in demselben Umschlag) bis zum 1. März 1916 dem
Webstoffmeldeamt einzusenden. Für jede Gruppe sind zur Beschleunigung der
Bearbeitung getrennte Umschläge zu verwenden.
Auf der Vorderseite der Umschläge ist zu vermerken, zu welcher Gruppe die
einliegenden Meldescheine und Meldekarten gehören, und wer der Absender ist.
Weitere Schriftstücke irgendwelcher Art dürfen diesen Umschlägen nicht bei-
gefügt werden.
Muster.
§ 15. Von jeder meldepflichtigen Qualität haben die Eigentümer nach näherer
Maßgabe der übersichtstafel ein Muster dem Webstoffmeldeamt ordnungsgemaß
franklert bis zum 1. März 1916 einzusenden. Die Muster sind mit einem gut be-
festigten Pappzettel zu versehen, auf dem der Name, Wohnort und Straße des Em-
senders, das Dessin, die Farbe, die Anzahl der von dieser Sorte vorhandenen Gegen-
stände, bzw. bei Stoffen die Meterzahl, Gewicht (bei Stoffen pro Quadratmeten,
Breite bzw. Größe und ein Vermerk über das verwendete Material mit deutlicher
Schrift angegeben sind. Außerdem sind an das Muster nach Maßgabe der libersichts-
tafel kleine Farb= und Dessinabschnitte fest anzuheften.
für Kranken-.
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