Full text: Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 8 (8)

II. 
III. 
IV. 
Beschlagnahme, Bestandserhebungen usw. 
kg in 
b) aus ostindischer oder ähnlicher Baumwolllel . . ... eeng 
e) aus Baumwolle mit einem Zusatz von Linters, Baumwoll= 
abfällen, Kunstbaumwolle oder nichtbaumwollenen 
Spinnstoffen, Nr. 20 englisch für alle Drehunggeen 
Für wollgemischte Ware darf ein angemessener Zuschlag berech- 
net werden, der dem Prozentsatz des Wollgehalts entspricht. 
Für Dreizylindergarne mit weniger als 50 v. H. Gehalt an 
Baumwolle (nicht Linters, Abfällen oder Kunstbaumwolle) be- 
stimmt sich der Höchstpreis nach Ziffer Va. 
Für abweichende Nummern der unter Nr. 1—3 genannten Garne 
aller Drehungen mit Ausnahme von Schußgarn der Nummern 42 und 
44 englisch gilt folgende Staffel: 
Nr. bis 8 10/12 14 16 18 20 22 24 26 
—12 —0 —— —6 —3 — 8 —+16 —+24 
28 30 32 34 36 38 40 50 
+32 T40 +—50 L62 1L70 f75 480 H120 
60 70 
+170 4230 
Höhere Nummern als Nr. 70 je um 8 Pf. teurer; Zwischen- 
nummern im Verhältnis. 
Für Schußgarn Nr. 42 gilt der Preis des entsprechenden Ketten- 
garnes Nr. 36. 
Für Schußgarn Nr. 44 gilt der Preis des entsprechenden Kett- 
gearnes. Nr. . Garne der Ziffer T darf ein Zusch 
ür gekämmte Garne der Ziffer 1 darf ein Zuschlag von höchstens 
85 Pf. für das Kilogramm in Ansatz gebracht werden. 7r 
Vigognegarne, auf Kops, Nr. 6 englisss . . .. .. 
Abweichende Nummern nach folgender Abstufung: 
bis Nr. 4 5 6 7 8 9 10 11 12 
— — — K—L12 +20 +32 +45 —+55 465 
Für Vigognegarne mit weniger als 50 v. H. Gehalt an Baum- 
wolle (nicht Linters, Abfällen oder Kunstbaumwolle) bestimmt sich der 
Höchstpreis nach Ziffer Ve. Für wollgemischte Garne darf ein ange- 
messener Zuschlag berechnet werden, der dem Prozentsatz des Woll- 
gehalts entspricht. 
Garne, nach dem System der Zweizylinderspinnerei hergestellt, 
auf Kops, Nr. 6 englissggggg 4 
Abweichende Nummern nach folgender Abstufung: 
3/4 5 6 7 8 9 10/12 
*.. 
  
  
  
  
335 
325 
Für Zweizylindergarne mit weinger als 50 v. H. Gehalt an Baumwolie 
(nicht Linters, Abfällen oder Kunstbaumwolle) bestimmt sich der Höchstpreis 
nach Ziffer Ve. Für wollgemischte Garne darf ein angemessener Zuschlag 
berechnet werden, der dem Prozentsatz des Wollgehaltes entspricht. 
Rohe einfache Garne aus ägyptischer oder aus Sea-Island-Baumwolle, 
auf Kops. 
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