Höchstpreise für Lumpen usw.
— — Pfenmg
glasse Bezeichnung bee *
112. Alte ungetrennte Halbwolltaillen und röcke le (ungetrennte Kleider-
halbmwolle) . . LLLLI. TTI,. 20
113. Alt getrennt HalbwollMorttt. 40
114. Sonstige Damenkleider--Halbwollumpen, soweit solche unter 109
bis 113 nicht aufgeführt sind .. .................. ... ... —
b) Neue Damenkleider-Halbwollumpen.
115. Neue bunte Alpaka-, Lüster-, Halbtibet= und Halbwoll-Zanellaes
Abschmtte........................................... 75
116.Neue weiße Alpaka-Abschnitt ... 150
117. Neue schwarze Alpaka-Abschnite 85
118. Sonstige neue Damenkleider-Halbwollabschnitte, soweit solche
unter 115 bis 117 nicht aufgeführt siid. —
L.
119. Gemischte wollene und halbwollene Lumpen, sortiert und un-
sortiert, soweit solche unter Klasse A bis Knicht aufgeführt sind
beste Sortteeeennnn . . . . . . . . . .. 100
Preistafel 2.
(Meldeschein 48 zur Bekanntmachung W. IV. 900/4. 16. K. R. A.).
o . Pfennig
Klasse Bezeichnung das kg
M. Alte baumwollene Lumpen.
120. Alte weiße baumwollene Kattunlumpen I...# «............ 50
121. Alte weiße baumwollene Kattunlumpen I. 190
122. Alte graue baumwollene Kattunlumpen (Schmierlappen) 25
123. Alte blaue baumwollene Kattunlummen 200
124. Alte rote baumwollene Kattunlumpen — frei von Federzeug — 20
125. Alte schwarze baumwollene Kattunlumnpmpnpen .. 22
126. Alte hellbunte baumwollene Kattun= und Barchentlumpen 22
127. Alte mittelhelle baumwollene Kattun= und Barchentlumpen. 20
128. Alt Hosenzeug und englisch Lerdeer 18
129. Sonstige alte baumwollene Kattun= und Barchentlumpen. —
130. Alte Gardinen (mit Mull und Gezheg 42
131.Alte weiße und halbweiße baumwollgestrickte Lumpen und -
Trikotagen.......................................... 60
132.|| Alte hellbunte baumwollgestrickte Lumpen und Trikotagen 45
133.] Alte bunte baumwollgestrickte Lumpen und Trikotagen 35
134.|] Alte schwarze baumwollgestrickte Lumpen und Trikotagen 45
1) Geringere Sorten entsprechend billiger. Für diejenigen Klassen, für welche
keine Preisbestimmung festgelegt ist, erfolgt die Bewertung beim Ankauf durch die
Kriegs-Wollbedarfs-Aktiengesellschaft oder die Aktiengesellschaft zur Verwertung von
Stoffabfällen durch die von der Kriegs-Rohstoff-Abteilung des Königlich Breußischen
legsministeriums eingesetzte Lumpenbewertungs-Kommissionen.
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