Full text: Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 8 (8)

Beschlagnahme, Bestandserhebungen usw. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Klasse Bezeichnurg 
.-.. W. 
236.SonstigesortierteLumpen,alteoderneue,soweitsieimMelde- 
;sschein4A,4Bund40nichtaufgeführtsind............ — 
237. Unsortierte gemischte Lumpen, Sammelware, nicht nach Stoffen 
und Farben geordnet .. . . . .. E E 
  
  
  
  
Alle Lumpen und neuen Stoffabfälle sind rein sortiert, trocken, in guter und 
ordnungsgemäßer Verpackung zu liefern. Sämtliche wollenen Lumpen und neuen 
Stoffabfälle grundsätzlich frei von Seide und Halbwolle, keinesfalls dürfen diese 
Waren an seide= und halbwollhaltigen Stücken mehr als 5 v. H. enthalten. 
Vorstehende Preise erhöhen sich bei Ablieferungen geschlossener Wagenladungen 
von 10 000 kg wie folgt: 
  
  
— 
  
  
Innerhalb der Gruppe um Einzelsorten der Klassen um 
balr · pp v. S. Gruppe Klasse v. H. 
A a, b, c, d ........ ... .... 5 D ...... ... ... .. . .. 53 10 
B a, bPb. 5 II 5 
a, b. 5 Hmit Ausnahme 
D a, b,. c, d (mit Ausnahme von 126 und 127. 10 
von Klasse 5ö) ·5N........................ 10 
WWWWWW ... ... 5 0 5 
G......................... 5.g..,...................... 10 
a, b. .. -· 5 SSSSSS 10 
1 abbbßbßee . . . .. 10 Umit Ausnahme 
K a, b. .. . . . .. 10 von .. . . .. 225 und 231 . . 10 
5555 . . . . . . .. .. -......... 10VmitAusnahme T« 
s«- von...... 233und23410 
  
  
  
Karbonisierte Lumpen sind besonders anzubieten. 
124
	        
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