Full text: Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 8 (8)

Preußen. 
und von den Kaiserlichen Konsularbehörden, soweit sie Berufskonsulate sind ods 
berufsmäßig verwaltet werden. oder 
In Ausführung dieser Anordnung sind die Kaiserlichen diplomatischen 
konsularischen Vertretungen seitens des Auswärtigen Amts u. a. wie folgt mit Weisund 
versehen worden: ung 
Von den einzelnen Berufskonsulaten oder berufsmäßig verwalteten Konsuat 
ist zur Erteilung von Pässen und von Paßvisa grundsätzlich dasjenige Konsulat u 
ständig, in dessen Amtsbezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz oder in Ermangelene 
eines Wohnsitzes in einem Konsularbezirk seinen dauernden Aufenthalt oder in 66 
mangelung eines solchen einen vorübergehenden Aufenthalt hat. Ein anderes Kor- 
sulat darf einen Paß oder ein Paßvisa nur erteilen, wenn die Erkangurg des Posse 
oder des Visa von dem zuständigen Konsulat nach Lage der örtlichen Verhälmics 
unmöglich ist, und das zuständige Konsulat der Erteilung zugestimmt hat. se 
Über die hiernach zur Paß= und Paßvisaerteilung zuständigen Konsularbehörden 
innerhalb Europas ist folgendes zu bemerken: 
1. In Bulgarien sind Berufskonsulate die Konsulate in Sofia und Varna 
2. In Dänemark ist Berufskonsulat das Generalkonsulat in Kopenhagen. Ein 
Paßstelle des Generalkonsulats wird vom 1. April ab in Kolding für Jüt#and und 
Fünen (Amter Odense und Svendborg) eingerichtet. 
3. In Griechenland ist Berufskonsulat das Generalkonsulat in Athen. 
4. In den Niederlanden sind Berufskonsulate oder berufsmäßig verwattete 
Konsulate das Generalkonsulat in Amsterdam sowie die Konsulate in Magstricht 
Rotterdam und Vlissingen. Eine Paßstelle des Generalkonsulats in Amsterdam 
wird vom 1. April ab in Arnheim für die Provinzen Gelderland, Oberyssel und Drenthe 
eingerichtet. Der Amtsbezirk des Vizekonsulats in Terneuzen wird für Paßsachen dem 
Konsulat in Vlissingen, der Amtsbezirk des Vizekonsulats in Venlo wird für Paß- 
sachen dem Konsulat in Maastricht zugeteilt. Im übrigen gehen die Paßgeschäfte 
der Wahlkonsulate in den Niederlanden auf das Generalkonsulat in Amsterdam über. 
Die Paßagentur in Rosendaal wird eingezogen. 
5. In Norwegen ist Berufskonsulat das Generalkonsulat in Kestiomi. 
6. In Osterreich-Ungarn sind Berufskonsulate oder berufsmäßig verwaltete 
Konsulate das Generalkonsulat in Budapest sowie die Konsulate in Brünn, Fiume, 
Innsbruck, Kronstadt (Siebenbürgen), Lemberg, Prag, Sarajewo, Triest und Wien. 
1 si In Rumänien sind Berufskonsulate die W- in Bukarest, Galatz und 
Jassh. 
8. In Schweden ist Berufskonsulat das Generalkonsulat in Stockholm. Eine 
Paßstelle dieses Generalkonsulats wird vom 1. April ab in Malmö für Südschweden, 
und zwar für den an der Südgrenze der Regierungsbezirke („Län") Södermanland, 
Orebro und Wermland sich anschließenden Teil Schwedens eingerichtet. 
9. In der Schweiz sind Berufskonsulate die Generalkonsulate in Genf und in 
Zürich sowie die Konsulate in Basel, in Lausanne und in Lugano. Die Amtsbezirke 
der Konsulate in Bern und in Davos werden für Paßsachen dem Generalkonsulat 
in Zürich zugeteilt. 
10. In Serbien ist Berufskonsulat das Konsulat in Belgrad. 
11. In Spanien sind Beruf-konsulate das Generalkonsulat in Barcelona und 
das Konsulat in Madrid. " 
12. In der europäischen Türkei ist Berufskonsulat das Generalkonsulat in Kon- 
stantinopel. 
  
  
  
  
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