Preußen.
und von den Kaiserlichen Konsularbehörden, soweit sie Berufskonsulate sind ods
berufsmäßig verwaltet werden. oder
In Ausführung dieser Anordnung sind die Kaiserlichen diplomatischen
konsularischen Vertretungen seitens des Auswärtigen Amts u. a. wie folgt mit Weisund
versehen worden: ung
Von den einzelnen Berufskonsulaten oder berufsmäßig verwalteten Konsuat
ist zur Erteilung von Pässen und von Paßvisa grundsätzlich dasjenige Konsulat u
ständig, in dessen Amtsbezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz oder in Ermangelene
eines Wohnsitzes in einem Konsularbezirk seinen dauernden Aufenthalt oder in 66
mangelung eines solchen einen vorübergehenden Aufenthalt hat. Ein anderes Kor-
sulat darf einen Paß oder ein Paßvisa nur erteilen, wenn die Erkangurg des Posse
oder des Visa von dem zuständigen Konsulat nach Lage der örtlichen Verhälmics
unmöglich ist, und das zuständige Konsulat der Erteilung zugestimmt hat. se
Über die hiernach zur Paß= und Paßvisaerteilung zuständigen Konsularbehörden
innerhalb Europas ist folgendes zu bemerken:
1. In Bulgarien sind Berufskonsulate die Konsulate in Sofia und Varna
2. In Dänemark ist Berufskonsulat das Generalkonsulat in Kopenhagen. Ein
Paßstelle des Generalkonsulats wird vom 1. April ab in Kolding für Jüt#and und
Fünen (Amter Odense und Svendborg) eingerichtet.
3. In Griechenland ist Berufskonsulat das Generalkonsulat in Athen.
4. In den Niederlanden sind Berufskonsulate oder berufsmäßig verwattete
Konsulate das Generalkonsulat in Amsterdam sowie die Konsulate in Magstricht
Rotterdam und Vlissingen. Eine Paßstelle des Generalkonsulats in Amsterdam
wird vom 1. April ab in Arnheim für die Provinzen Gelderland, Oberyssel und Drenthe
eingerichtet. Der Amtsbezirk des Vizekonsulats in Terneuzen wird für Paßsachen dem
Konsulat in Vlissingen, der Amtsbezirk des Vizekonsulats in Venlo wird für Paß-
sachen dem Konsulat in Maastricht zugeteilt. Im übrigen gehen die Paßgeschäfte
der Wahlkonsulate in den Niederlanden auf das Generalkonsulat in Amsterdam über.
Die Paßagentur in Rosendaal wird eingezogen.
5. In Norwegen ist Berufskonsulat das Generalkonsulat in Kestiomi.
6. In Osterreich-Ungarn sind Berufskonsulate oder berufsmäßig verwaltete
Konsulate das Generalkonsulat in Budapest sowie die Konsulate in Brünn, Fiume,
Innsbruck, Kronstadt (Siebenbürgen), Lemberg, Prag, Sarajewo, Triest und Wien.
1 si In Rumänien sind Berufskonsulate die W- in Bukarest, Galatz und
Jassh.
8. In Schweden ist Berufskonsulat das Generalkonsulat in Stockholm. Eine
Paßstelle dieses Generalkonsulats wird vom 1. April ab in Malmö für Südschweden,
und zwar für den an der Südgrenze der Regierungsbezirke („Län") Södermanland,
Orebro und Wermland sich anschließenden Teil Schwedens eingerichtet.
9. In der Schweiz sind Berufskonsulate die Generalkonsulate in Genf und in
Zürich sowie die Konsulate in Basel, in Lausanne und in Lugano. Die Amtsbezirke
der Konsulate in Bern und in Davos werden für Paßsachen dem Generalkonsulat
in Zürich zugeteilt.
10. In Serbien ist Berufskonsulat das Konsulat in Belgrad.
11. In Spanien sind Beruf-konsulate das Generalkonsulat in Barcelona und
das Konsulat in Madrid. "
12. In der europäischen Türkei ist Berufskonsulat das Generalkonsulat in Kon-
stantinopel.
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