Full text: Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 12 (12)

Beschlagnahmen, Bestandserhebungen usw. 
Inkrafttreten. 
8 14. Diese Bekanntmachung tritt mit dem 31. Januar 1917 in 
Mit dem Inkrafttreten dieser Bekanntmachung werden: 
a) die Bekanntmachung W. I. 1134/6. 15. K. R. A. vom 15. Juli 191. 
betreffend Verarbeitungsverbot und Bestandserhebung von = lo, 
und Seidenabfällen, Selden 
b) die auf § 2 Gruppe 4 bezüglichen Anordnungen der Bekanmmachur 
W. M. 57/4. 16. K. R. A. vom 31. Mai 1916, betreffend Bestandserhebun 
von tierischen und pflanzlichen Spinnstoffen (Wolle, Baumwolle Flals 
Ramie, Hanf, Jute, Seide) und daraus hergestellten Garnen und Zei 
abfällen, Soil- 
aufgehoben. 
Kraft. 
K. M. Nr. W. IV. 150/1. 17. K. R. A. 
Bekanntmachung, 
betreffend höchstpreise für rohe Seiden und Seiden-= 
abfälle aller Krt. 
Vom 31. Januar 1917. 
Von der Bekanntmachung betroffene Gegenstände. 
&5 1. Von dieser Bekanntmachung werden betroffen sämtliche vorhandenen, 
anfallenden und noch weiter eingeführten in der Ubersichtstafel verzeichneten roben 
Seiden und Seidenabfälle aller Arten. « 
. Höchstpreise. 
§ 2. Die von der Kriegswollbedarf Aktiengesellschaft Berlin für die im § 1 
bezeichneten Gegenstände zu zahlenden Preise dürfen die in der beifolgenden Preis- 
tafel für die einzelnen Sorten festgesetzten Preise nicht übersteigen. 
Anmerkung: Es ist genau zu beachten, daß die festgesetzten Preise dieienigen 
Preise sind, die die Kriegswollbedarf Aktiengesellschaft höchstens für die von der Be- 
kanntmachung betroffenen Gegenstände erster Sorte bezahlen darf. Für mindere 
Arten wird die Kriegswollbedarf Aktiengesellschaft einen entsprechend niedrigeren 
Preis bezahlen. Angebote haben auf den von der Kriegswollbedarf Aktiengesellschaft 
anzufordernden Angebotsvordrucken zu erfolgen. 
Zahlungsbedingungen. 
§ 3. Die Höchstpreise schließen die Kosten der Verladung bis zur nächsten 
Bahnstation des Verkäufers sowie den Umsatzstempel ein. Für Säcke oder sonstige 
Packhüllen ist der nachzuweisende Selbstkostenpreis zu erstatten. Eine besondere 
Vergütung für die vom Verkäufer bei Preßballenpackung zu verwendende Drahtl- 
und Bandeisenverschnürung findet nicht statt. Die Höchstpreise gelten für Netto 
gewicht und Barzahlung binnen 30 Tagen nach Eingang der Rechnung, bei späteren 
Zahlungen dürfen 2 v. H. über Reichsbankdiskont an Zinsen berechnet werden. 
Ausnahmen. E— 
§ 4. Anträge auf Bewilligung von Ausnahmen von den Anordnungen dieser 
Bekanntmachungsind an die Kriegs-Rohstoff-Abteilung des Kriegsamtes des Königlich 
Preußischen Kriegsministeriums, Berlin 8W. 48, Verl. Hedemannstr. 10, zu tichten 
Die Entscheidung über die gestellten Anträge behält sich der unterzeichnete zustandige 
Militärbefehlshaber vor. 
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