Full text: Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 12 (12)

Beschlagnahmen, Bestandserhebungen usw. 
Jahre, bei Vorliegen mildernder Umstände mit Haft oder mit Geldstra 
Mark bestraft. 
8. 16. Diese Verordnung tritt am 1. März 1917 mit der Maßgabe in Krai 
daß die Beschäftigung ohne Ausweisbuch insoweit zulässig bleibt, als der Araft 
nehmer glaubhaft macht, daß er die Ausstellung eines Ausweisbuches bereitrbetn 
dem 18. Februar 1917 beantragt, aber eine Entscheidung noch nicht erhalten var 
Der Oberbefehlshaber, 
fe bis zu I1 # 
K. M. Nr. W. IV. 1950/11. 16. K. R. A. 
Nachtragsbekanntmachung 
zu der Bekanntmachung betreffend höchstpreise für Lumpen 
und neuen Stoffabfälle aller Krt. 
(W. IV. 950/4. 16. K. R. A) 
Vom 25. Jannar 1917. 
Artikel 1. 
Der Absatz 2, betreffend Spezialsortierung des § 2 der Bekanntmachung, beuef- 
fend Höchstpreise für Lumpen und neue Stoffabfälle aller Art vom 16. Mai 1016 
wird aufgehoben. " 
Artikel 2. 
Klasse 5 der Gruppe A, as der Preistafel 1 der Bekanntmachung, betreffend 
Höchstpreise für Lumpen und neue Stoffabfälle aller Art vom 16. Mai 1916 erhält 
folgenden Wortlaut: · 
„Original buntwollene Zephirs und Trikots in allen Farben außer weiß 
und naturfarben frei von Waffeltüchern.“ 
Artikel 3. 
Vor Klasse 39 der Gruppe B, b der Preistafel 1 der Bekanntmachung, betreffend 
Höchstpreise für Lumpen und neue Stoffabfälle aller Art vom 16. Mai 1916 ist als 
Überschrift einzusetzen: 
„tc) Alte wollene ungetrennte Tibetlumpen.“ 
Artikel 4. 
Klasse 72 der Gruppe E. der Preistafel 1 der Bekanntmachung, betreffend 
Hochstbreise für Lumpen und neue Stoffabfälle aller Art vom 16. Mai 1916 wird 
aufgehoben. 
Statt dessen ist vor Klasse 73 der Gruppe E. der Preistafel 1 der vorbezeichneten 
Bekanntmachung einzufügen: 6 
„Klasse 72a. Alttuch und Tuchcheviot, alle Farben, höchstens 5 v. H. 
Halbwolle enthaltend, das Kilo 65 Pf.“ 
„Klasse 72b. Altkammgarn und Kammgarncheviot, alle Farben, höchstens 
5 v. H. Halbwolle enthaltend, das Kilo 1,10 M." 
Artikel 5. 
Hinter Klasse 125 der Gruppe M. der Preistafel 2der Bekanntmachung, betreffend 
J3 für Lumpen und neue Stoffabfälle aller Art vom 16. Mai 1916 ist eim- 
zufügen: , ., 
„Klasse 125a. Dunkle baumwollene Kattunlumpen, reißfähige Ware, 
Aussortierung aus Gruppe V. Klasse 233 (dunkel Kattun zur Pappen- 
fabrikation) das Kilo 19 Pf.“ 
116
	        
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