Full text: Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 12 (12)

Beschlagnahmen, Bestandserhebungen von Fahrradbereifungen. 
Meldungen. 
67. 83Abs. 2 der Anweisung an die Kommunalverbände zu der Bekannt- 
· hung Nr. V. I. 354/6. 16 K. R. A. wird dahin abgeändert, daß Abschriften der 
Ken. über abgelieferte Fahrradbereifungen nicht mehr der Kriegs-Rohstoff-Ab- 
Ahter Sektion V. I., Berlin §W. 48, Verl. Hedemannstr. 10, zu übersenden sind. 
i6buntcunt hat jede Meldung der Kommunalverbände an diese Stelle zu unter- 
bleiben. 
diedon sind die Sammelstellen verpflichtet, vor Abgang einer jeden Sendung 
. Versandanzeige hinsichtlich der Anzahl der abgehenden Bereifungen, nach 
Lossen getrennt, an die betreffende Gummifabrik bezw. die Gummisammelsstelle 
n Neuenhagen (Ostbahn), Anschlußgleis, zu senden. 
  
Versicherung. 
. Die Kommunalverbände haben für die Versicherung der enteigneten Reifen 
gegen Feuer und Diebstahl selbst Sorge zu tragen und auch die Kosten dafür zu über- 
uchmen. Vergütung für die Kommunalverbände. 
89. Da die Sammelstellen durch die Enteignung erhöhte Unkosten haben, 
wird ihnen an Stelle der bisherigen Vergütung von 0,20 M eine erhöhte Gebühr 
von 0.30 M. zugebilligt. 
Diese Gebühr ist gemäß § 6 der Anweisung vom 12. Juli 1916 den Gummi- 
jabriken in Rechnung zu stellen. 
Nithin stehen den Kommunalverbänden für die abgelieferten Decken folgende 
Ansprüche zu: 
Klasse: Decke: Schlauch: 
a 4,30 M. 3,30 M. 
b. . . . . .. 3,30 „ 2,30 „ 
c.. 1,80 „ 1,80 „ 
d. 0,80 „ 0,55 „ 
Die Klassifizierung der Sammelstellen soll von den Gummifabriken im allge- 
meinen anerkannt werden, sofern nicht besondere Umstände dagegen sprechen. 
Die an die Gummisammelstelle in Neuenhagen zum Versand gebrachten Berei- 
fungen werden von der Kautschukabrechnungsstelle Berlin NW. 7, Schadowstraße 1b, 
bezahlt. 
Die Auszahlung soll möglichst auf bargeldlosem Wege erfolgen. 
Die den Kommunalvberbänden zustehende Vergütung schließt zugleich die Ent- 
schädigung für die Verpackung ein; doch sind die Sammelstellen berechtigt, besonders 
cute Verpackungen zurückzuverlangen. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten des 
#ommunalverbandes. Die Rücksendungskosten werden von dem dem Kommunal= 
verbande zustehenden Betrage gekürzt. 6 « 
Strafverfolgung. 
J1 0. Die Einleitung der strafrechtlichen Verfolgung derjenigen Personen, 
bie der Verpflichtung zur Ablieferung innerhalb der gesetzten Frist nicht nachkommen, 
bleibt der beauftragten Behörde überlassen. 
Anweisung vom 12. Juli 1916. 
J 11. Insoweit vorstehende Bestimmungen nicht entgegenstehen, bleibt die 
frühere Anweisung an die Kommunalverbände vom 12. Juli 1916 in Kraft. 
131 9e
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.