weichiagnaymen Bentandserhevungen usw
Bericht an die Metall-Mobilmachungsstelle und die *ê½
Aktiengesellschaft. smetalk
8 8. Die beauftragten Behörden haben üb er die in jedem Kalenderm#
eingegangenen Metallmengen und über die in derselben Zeit freigegebenen dermona,
pfeifen am 5. des folgenden Monats Bericht auf den mitgelieferten v olpeh
(Anlage 7) sowohl an die Metall-Mobilmachungsstelle, als auch in zweiter Wrcker
gung an die Kriegsmetall Aktiengesellschaft einzusenden. Auch Fehlin usfert
sind zu erstatten. Ameldungen
In die Reihe „Prospektpfeifen“, über die Preiseinigung erzielt ist und
Reihe „Andere Zinnpfeifen, challeiter usv." ( 10) sind die Angaben #d in de
der Anerkenntnisscheine, in die Reihe „Reichsschiedsgerichts-Material (nur 3 dam
pfeifen)“ an Hand der Quittungen und in die Reihe „Freigabe“ an Hand 0R .
scheinigungen einzutragen. 6 r Be.
Anfragen der beauftragten Behörden sind an die Metall-Mobilmachungen
zu richten; nur die Anfragen wegen Verladung, Versicherung, Abrechnungdel-
schußzahlung und Rückerstattung der von den beauftragten Behörden verausllaen
Summen sind an die Kriegsmetall Aktiengesellschaft zu richten. *4*½
Lagerung und Sortierung.
§/ 9. Die beauftragten Behörden haben Räume zur Verfügung zu stelle
welche eine sichere Lagerung der abgelieferten Mengen gewährleisten und hader
für Bewachung zu sorgen. Sie haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Die abgelieferten Gegenstände brauchen nicht in ihrem ursprünglichen Zustande
gelagert zu werden. Sie können zum Zwecke einfacher Lagerung und Versendung
zusammengedrückt, gerollt oder zusammengelegt werden.
Die beauftragten Behörden sind verpflichtet, die eingesammelten Zinumengen
nach Abruf zu verladen. Für den Versand mit der Eisenbahn, der tunlichst in ganzen
Wagenladungen erfolgen soll, sind geschlossene Wagen anzufordern. Auf Raumaus
nutzung der Eisenbahnwagen ist im Interesse der Frachtersparnis zu achten.
Die Kriegsmetall Aktiengesellschaft hat die notwendigen Versicherungen ab.
geschlossen. Bei Vorkommen von Einbruchsdiebstahl oder Feuer ist der Kriegsmetall-
Aktiengesellschaft unverzüglich telegraphische Meldung zu erstatten, damit eine An-
zeige an die Versicherungsgesellschaften erfolgen kann und Schadenersatzansprüche
nicht verloren gehen.
Die Kosten für die Versicherungen werden von der Kriegsmetall Aktiengesellschaft
getragen.
Vorschuß, Abruf und Abrechnung.
§l10. Die Kriegsmetall Aktiengesellschaft ist verpflichtet, den beauftragten
Behörden für die Einlösung der Anerkenntnisscheine auf Verlangen Vorschüsse
zahlen, die angesammelten Zinnmengen abzurufen und beim Abruf diejenige Stelle
anzugeben, an welche der Versand zu erfolgen hat. Für den Versand hat eine bahn
amtliche Verwiegung stattzufinden. Als Versandanzeigen sind die von der Kriegs
metall Aktiengesellschaft beim Abruf einzusenden Vordrucke zu benutzen. Der Baln
transport geschieht auf Kosten und Gefahr der Kriegsmetall Mtiengesellschaft. Dr
Kriegsmetall Aktiengesellschaft hat die in ihren Besitz gelangten Metallmengen
in bezug auf das Gewicht nachzuprüfen. Maßgebend ist das bahnamtliche Germ#t,
welches durch die Bahn, nicht aber durch den Verlader in den Frachtbrief einge
tragen ist. »O
gDiesAbrechnung erfolgt durch die Kriegsmetall Aktiengesellschaft nach beenden
Durchführung der Bekanntmachung und Ablieferung der Metallmengen an das Lage
der Kriegsmetall Aktiengesellschaft. Zugrunde gelegt werden die von den beauftagien
Behörden laut Anerkenntnisscheinen verauslagten Beträge, wie sie sich ! *]
Berichten ergeben. Nach Möglichkeit ist für die Abrechnung der bargeldlose Zahlunn
verkehr zu wählen.
Krieg
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