Full text: Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 12 (12)

weichiagnaymen Bentandserhevungen usw 
Bericht an die Metall-Mobilmachungsstelle und die *ê½ 
Aktiengesellschaft. smetalk 
8 8. Die beauftragten Behörden haben üb er die in jedem Kalenderm# 
eingegangenen Metallmengen und über die in derselben Zeit freigegebenen dermona, 
pfeifen am 5. des folgenden Monats Bericht auf den mitgelieferten v olpeh 
(Anlage 7) sowohl an die Metall-Mobilmachungsstelle, als auch in zweiter Wrcker 
gung an die Kriegsmetall Aktiengesellschaft einzusenden. Auch Fehlin usfert 
sind zu erstatten. Ameldungen 
In die Reihe „Prospektpfeifen“, über die Preiseinigung erzielt ist und 
Reihe „Andere Zinnpfeifen, challeiter usv." ( 10) sind die Angaben #d in de 
der Anerkenntnisscheine, in die Reihe „Reichsschiedsgerichts-Material (nur 3 dam 
pfeifen)“ an Hand der Quittungen und in die Reihe „Freigabe“ an Hand 0R . 
scheinigungen einzutragen. 6 r Be. 
Anfragen der beauftragten Behörden sind an die Metall-Mobilmachungen 
zu richten; nur die Anfragen wegen Verladung, Versicherung, Abrechnungdel- 
schußzahlung und Rückerstattung der von den beauftragten Behörden verausllaen 
Summen sind an die Kriegsmetall Aktiengesellschaft zu richten. *4*½ 
Lagerung und Sortierung. 
§/ 9. Die beauftragten Behörden haben Räume zur Verfügung zu stelle 
welche eine sichere Lagerung der abgelieferten Mengen gewährleisten und hader 
für Bewachung zu sorgen. Sie haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 
Die abgelieferten Gegenstände brauchen nicht in ihrem ursprünglichen Zustande 
gelagert zu werden. Sie können zum Zwecke einfacher Lagerung und Versendung 
zusammengedrückt, gerollt oder zusammengelegt werden. 
Die beauftragten Behörden sind verpflichtet, die eingesammelten Zinumengen 
nach Abruf zu verladen. Für den Versand mit der Eisenbahn, der tunlichst in ganzen 
Wagenladungen erfolgen soll, sind geschlossene Wagen anzufordern. Auf Raumaus 
nutzung der Eisenbahnwagen ist im Interesse der Frachtersparnis zu achten. 
Die Kriegsmetall Aktiengesellschaft hat die notwendigen Versicherungen ab. 
geschlossen. Bei Vorkommen von Einbruchsdiebstahl oder Feuer ist der Kriegsmetall- 
Aktiengesellschaft unverzüglich telegraphische Meldung zu erstatten, damit eine An- 
zeige an die Versicherungsgesellschaften erfolgen kann und Schadenersatzansprüche 
nicht verloren gehen. 
Die Kosten für die Versicherungen werden von der Kriegsmetall Aktiengesellschaft 
getragen. 
Vorschuß, Abruf und Abrechnung. 
§l10. Die Kriegsmetall Aktiengesellschaft ist verpflichtet, den beauftragten 
Behörden für die Einlösung der Anerkenntnisscheine auf Verlangen Vorschüsse 
zahlen, die angesammelten Zinnmengen abzurufen und beim Abruf diejenige Stelle 
anzugeben, an welche der Versand zu erfolgen hat. Für den Versand hat eine bahn 
amtliche Verwiegung stattzufinden. Als Versandanzeigen sind die von der Kriegs 
metall Aktiengesellschaft beim Abruf einzusenden Vordrucke zu benutzen. Der Baln 
transport geschieht auf Kosten und Gefahr der Kriegsmetall Mtiengesellschaft. Dr 
Kriegsmetall Aktiengesellschaft hat die in ihren Besitz gelangten Metallmengen 
in bezug auf das Gewicht nachzuprüfen. Maßgebend ist das bahnamtliche Germ#t, 
welches durch die Bahn, nicht aber durch den Verlader in den Frachtbrief einge 
tragen ist. »O 
gDiesAbrechnung erfolgt durch die Kriegsmetall Aktiengesellschaft nach beenden 
Durchführung der Bekanntmachung und Ablieferung der Metallmengen an das Lage 
der Kriegsmetall Aktiengesellschaft. Zugrunde gelegt werden die von den beauftagien 
Behörden laut Anerkenntnisscheinen verauslagten Beträge, wie sie sich ! *] 
Berichten ergeben. Nach Möglichkeit ist für die Abrechnung der bargeldlose Zahlunn 
verkehr zu wählen. 
Krieg 
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