Beschlagnahmen, Bestandserhebungen von Calcium-Carbid.
#ftragen Beamten der Militär= oder Polizeibehörde ist die Prüfung des
Beaus- sowie die Besichtigung der Räume zu gestatten, in denen melde-
Lich ge Gegenstände sich befinden oder zu vermuten sind.
“ Anfragen und Anträge.
Anfragen sind an die Kriegschemikalien Aktiengesellschaft, Abt. Ca
« liJn Iw. 9, lrcrner Straße 1—4, zu richten. " "
er liber die Stellen, an welche die monatlichen Anträge auf Zuweisung zu richten
#e#nd und über die Form dieser Anträge ist die Kriegschemikalien Aktiengesellschaft
in trag, demnächst weitere Mitteilungen bekanntzugeben.
Inkrafttreten.
§ 10. Die Bekanntmachung tritt mit Beginn des 12. Januar 1917 in Kraft.
Mit ihrem Inkrafttreten sind die Einzelbeschlagnahmen von Calcium-Carbid auf-
gehoben.
Bekanntgabe
über Beschlagnahme und Freigabe von Calcium-Carbid.
Vom 6. Februar 1917.
Nachdem das Kriegsamt auf Grund des § 3 Abs. 3 der Beschlagnahmeverfügung
vom 12. Jannar 1917 Nr. 1200/12. 16. A. II. 4. verfügt hat, daß die
in § 4, Ziffer 1 und 2 der Beschlagnahmeverfügung gegebene
Bezugs= und Verbrauchserlaubnis bis zum 31. März 1917
verlängert worden ist. !§½*
wird darauf hingewiesen, daß hierdurch die Bestandsanmeldungen für Calcium-
Carbid nicht beeinflußt werden. Für die Meldungen sind Postkartenvordrucke her-
gestellt, welche von den Carbid-Großhandelsfirmen (s. Abschn. II) und ihren Unter-
dertretungen bezogen werden können. Durch die Verlängerung der Bezugs= und
Verbrauchserlaubnis ohne Freigabeschein sind die Beteiligten in der Lage, sich recht-
zeitig auf Ersparnismöglichkeiten auf Carbid einzurichten.
Ferner wird auf Grund des § 9 Abs. 2der Beschlagnahmeverfügung vom 12. Ja-
mar 1917 bekanntgegeben:
I. Die Verteilung der verfügbaren Bestände an Carbid erfolgt auf Grund
von „Anträgen auf Zuweisung von Carbid“, für welche die Vordrucke bei
den im Abschn. II genannten Firmen und ihren Untervertretungen bezogen werden
können. Die Freigabeanträge sind erstmalig am 20. Februar 1917
für April 1917, sodann am 20. März 1917 für Mai und so weiter
in jedem folgenden Monat je am 20. für den übernächsten Monat
einzureichen. Sie sind in 2 Exemplaren an die nachbenannten Vertrauens-
stellen zu richten, welche die Prüfung der einzelnen Anträge übernommen haben.
Anträge, die verspätet eingehen, können erst für den nächstfolgenden Monat berück-
sichtigt werden.
Vertrauensstellen:
a) für den Steinkohlenbergbau
Ober= und Fderschsen- Herr Bergrat Knochenhauer in Kattowitz,
für Westfalen : Dampfkessel-Uberwachungsverein der Zechen in Essen
r
für das Saargebiet: Dampfkessel-Uberwachungsverein in Trier,
für das Wurmgebiet: Dampfkessel-Uberwachungsverein in Aachen,
für das Deister= und beutachbarte Gebiet: Dampftessel-Überwachungs-
„verein in Hannover,
für Bayern: die zuständige Kal. Berginspektion.
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