Full text: Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 12 (12)

Beschlagnahmen, Bestandserhebungen usw. 
b) für den Erzbergbau 
für das Lothringer Minettegebiet: Verein für die bergbaulichen 3 
9 milüur den Braunkohlenbergbau insgesamt (ausgenommen 
a 
Herr Bergassessor Beisert, Halle a. S., Schillerstr. 2, 
für Kar. Sachsen: bleibt Bekanntgabe vorbehalten. 
Oberbergamtsbezirk Breslau: Herr Bergrat Knochenhauer in ) 
Harzer und mitteldeutsche Bezirke: Geheimer Bergrat Ehring Lattonn 
in Clausthaf- 
für das Siegerland: Berg= und Hüttenmännischer Verein. E . 
für den Dill und Lahnkreis einschl. Oberhessen. Berg= und Hm e 
„„ igen 
üttenman; 
nischer Verein, E. V. in Wetzlar, 
Intereßsen 
Elsaß-Lothringens in Metz, 
für Kgr. Bayern: die zuständigen Kgl. Berginspektionen, 
für Kgr. Sachsen: bleibt Bekanntgabe vorbehalten. 
en) gr. 
d) für den Kalibergbau insgesamt 
Herr Bergassessor Heberle, Berlin 8W. 11, Dessauerstr. 28—29. 
e) für Hüttenwerke 
für den Oberbergamtsbezirk Breslau: Herr Bergrat Knock . 
Kattowitz, #ai ochenhauer 
für Rheinland und Westfalen, Lothringen und Luxemburg: Vere 
deutscher Eisenhüttenleute, Düsseldorf. t 
f) für Klein= und Straßenbahnen 
Verein deutscher Straßenbahn= und Kleinbahnverwaltungen, Berlin su- 
11, Dessauerstr. 1. . 
8) für Beleuchtung (ausgenommen Carbid-Kleinbedarf für Beleuchtungs- 
zwecke — d. i. in kleinen Packungen bis zu 10 kg bezogenes Carbid — und Beleuch- 
tung in Fabriken, soweit letztere gleichzeitig Carbid zu Schweißzwecken benötigen). 
b) 
Herr Professor Dr. Vogel, Berlin, Wilhelmstr. 9. 
im übrigen, insbesondere für Schweißzwecke in Maschinenfabriken, 
Kesselfabriken, Schlossereien und dergleichen: 
1. 
—..—————— — 
In Preußen: die Dampfkessel-Uberwachungsvereine innerhalb ihrer Zu- 
ständigkeitsgebiete, auch soweit diese auf andere Bundesstaaten übergreifen 
(3. B. Verein in Halle auch für Sachsen-Meiningen, Schwarzburg Audol= 
stadt, Unterherrschaft des Fürstentums Schwarzburg-Sondershausen 
und Westkreis des Herzogtums Sachsen-Altenburg, in Bernburg für sein 
preußisches und anhaltisches Zuständigkeitsgebiet usw.; insbesondere der 
Verein in Trier noch für Fürstentum Birkenfeld, der Verein in Allona 
für Fürstentum Lübeck). Für Hohenzollern-Sigmaringen bleibt recht 
zeitige Bekanntmachung der Vertrauensstelle durch den Regierunge 
präsidenten in Sigmaringen vorbehalten. 
. In Bayern: die Gewerbeinspektionen bzw. Berginspektionen innerhalb 
ihrer Aufsichtsbezirke. 
In Sachsen: die Gewerbeinspektionen. * 
In Württemberg: rechtzeitige Bekanntmachung der Vertrauensstellen 
durch das zuständige Ministerium bleibt vorbehalten. 
In Baden: die Bad. Gesellschaft zur Überwachung von Dampfkesseln 
in Mannheim. 
. In Hessen: die Großherzogl. Dampfkesselinspektion in Darmstadt 
In Mecklenburg-Schwerin und Strelitz: der Mecklenburgische lbber- 
wachungsverein für Dampfkessel und elektrische Anlagen in Rostock. 
.In Sachsen-Weimar, Coburg-Gotha und den thüringischen Klei 
staaten, soweit sie nicht zur Zuständigkeit der unter iffer= 1 
genannten Vereine fallen: der Thüringische Verein für Dampftese 
betrieb in Gotha. 
148.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.