Beschlagnahmen, Bestandserhebungen usw.
b) für den Erzbergbau
für das Lothringer Minettegebiet: Verein für die bergbaulichen 3
9 milüur den Braunkohlenbergbau insgesamt (ausgenommen
a
Herr Bergassessor Beisert, Halle a. S., Schillerstr. 2,
für Kar. Sachsen: bleibt Bekanntgabe vorbehalten.
Oberbergamtsbezirk Breslau: Herr Bergrat Knochenhauer in )
Harzer und mitteldeutsche Bezirke: Geheimer Bergrat Ehring Lattonn
in Clausthaf-
für das Siegerland: Berg= und Hüttenmännischer Verein. E .
für den Dill und Lahnkreis einschl. Oberhessen. Berg= und Hm e
„„ igen
üttenman;
nischer Verein, E. V. in Wetzlar,
Intereßsen
Elsaß-Lothringens in Metz,
für Kgr. Bayern: die zuständigen Kgl. Berginspektionen,
für Kgr. Sachsen: bleibt Bekanntgabe vorbehalten.
en) gr.
d) für den Kalibergbau insgesamt
Herr Bergassessor Heberle, Berlin 8W. 11, Dessauerstr. 28—29.
e) für Hüttenwerke
für den Oberbergamtsbezirk Breslau: Herr Bergrat Knock .
Kattowitz, #ai ochenhauer
für Rheinland und Westfalen, Lothringen und Luxemburg: Vere
deutscher Eisenhüttenleute, Düsseldorf. t
f) für Klein= und Straßenbahnen
Verein deutscher Straßenbahn= und Kleinbahnverwaltungen, Berlin su-
11, Dessauerstr. 1. .
8) für Beleuchtung (ausgenommen Carbid-Kleinbedarf für Beleuchtungs-
zwecke — d. i. in kleinen Packungen bis zu 10 kg bezogenes Carbid — und Beleuch-
tung in Fabriken, soweit letztere gleichzeitig Carbid zu Schweißzwecken benötigen).
b)
Herr Professor Dr. Vogel, Berlin, Wilhelmstr. 9.
im übrigen, insbesondere für Schweißzwecke in Maschinenfabriken,
Kesselfabriken, Schlossereien und dergleichen:
1.
—..—————— —
In Preußen: die Dampfkessel-Uberwachungsvereine innerhalb ihrer Zu-
ständigkeitsgebiete, auch soweit diese auf andere Bundesstaaten übergreifen
(3. B. Verein in Halle auch für Sachsen-Meiningen, Schwarzburg Audol=
stadt, Unterherrschaft des Fürstentums Schwarzburg-Sondershausen
und Westkreis des Herzogtums Sachsen-Altenburg, in Bernburg für sein
preußisches und anhaltisches Zuständigkeitsgebiet usw.; insbesondere der
Verein in Trier noch für Fürstentum Birkenfeld, der Verein in Allona
für Fürstentum Lübeck). Für Hohenzollern-Sigmaringen bleibt recht
zeitige Bekanntmachung der Vertrauensstelle durch den Regierunge
präsidenten in Sigmaringen vorbehalten.
. In Bayern: die Gewerbeinspektionen bzw. Berginspektionen innerhalb
ihrer Aufsichtsbezirke.
In Sachsen: die Gewerbeinspektionen. *
In Württemberg: rechtzeitige Bekanntmachung der Vertrauensstellen
durch das zuständige Ministerium bleibt vorbehalten.
In Baden: die Bad. Gesellschaft zur Überwachung von Dampfkesseln
in Mannheim.
. In Hessen: die Großherzogl. Dampfkesselinspektion in Darmstadt
In Mecklenburg-Schwerin und Strelitz: der Mecklenburgische lbber-
wachungsverein für Dampfkessel und elektrische Anlagen in Rostock.
.In Sachsen-Weimar, Coburg-Gotha und den thüringischen Klei
staaten, soweit sie nicht zur Zuständigkeit der unter iffer= 1
genannten Vereine fallen: der Thüringische Verein für Dampftese
betrieb in Gotha.
148.