Verschiedene Anordnungen.
.M. Il. 11. 16. 3010/10 16.B..
Kusnutzung von Werkzeugmaschinen.
Zur Beschaffung von Unterlagen fur moglichst vollkommene Ausnutzung der
Fzeugmaschinen im Dienste des Heeresbedarfs waren bis zum 12. Dezember
en für Heereszwecke benutzten Maschienn dem Waffen= und Munitions-Be-
afsungs-Amt zu melden. Dieses hat, um bei der weiteren Regelung die örtlichen
o#enhältnisse nach Möglichkeit zu berücksichtigen, den Verein deutscher Ingenieure
* seine über ganz Deutschland verteilten 48 Bezirksvereine zur Mitarbeit heran-
We ogen. Letztere bilden besondere Geschäftsstellen Maschinenausgleichsstellen),
allie die Anmeldungen vervollständigen und auch als Gutachter dienen werden.
nur Deckung der durch Reisen usw. entstehenden Unkosten wird im Einverständnis
Oit dem Waffen= und Munitions-Beschaffungsamt ein geringer Aufschlag auf die
verfügbaren Maschinen erhoben.
Die Maschinenausgleichstellen gehen den Fabriken mit allem fachlichen Rat
an die Hand. Letztere wenden sich daher zweckmäßig bei Bedarf von Maschinen und
Verwertung unbenutzter Maschinen an diese Stellen.
übermäßige Preisforderungen für elektrische Maschinen
und Hpparate.
Dem Waffen= und Munitions--Beschaffungs-Amt sind in letzter Zeit Meldungen
zugegangen über außerordentliche Preissteigerungen im Handel mit elektrischen
Maschinen und Apparaten. Gegen den Kettenhandel und die übertriebenen Preis-
forderungen, die auch auf diesem Gebiet anfangen, sich breit zu machen, wird mit
aller Schärfe vorgegangen werden. Mitteilungen über ungewöhnliche Preisforde-
rungen, werden an das Waffen= und Munitions-Beschaffungs-Amt K. III. er-
beten. Von dieser Abteilung werden auch Beschaffungsmöglichkeiten für elektrische
Einrichtungen nachgewiesen.
Torffaser-Kriegsausschuß.
Um für die Streckung der Wollvorräie auch Torffasern heranziehen zu können,
ist ein Torffaser-Kriegsausschuß gegründet worden. Seine Aufgaben liegen in der
Organisation und Beaufsichtigung der Torffaser-Sammlung, in der Aufbereitung
der Torffasern bis zum Halbfabrikat, endlich in der Bereitstellung der für die Ver-
wertung erforderlichen Maschinen und Geräte.
V. 1. 1970/11. 16. K. R. A. vom 16. 12. 1916.
Gummilose Sahrradbereifung.
Besitzer von Fahrrädern mit Ersatzbereifung, deren Radfahrkarten gemäß
Bekanntmachung V. I. 3546/16. K. R. A eingezogen worden sind, erhalten die Karte
zurück mit einem Stempelaufdruck „Berechtigt nur zur Benutzung gummiloser
Fahrradbereifung.“
195 137