Aus= u. Durchfuhrverbote.
Ausfuhrnummern
des Statistischen
Warenverzeichnisses:
geschliffen, poliert, geschnitten, gemustert, gerippt, ge-
schuppt, gebogen, mattiert, geätzt, überfangen, jedoch
nicht gefeldert, nicht belegt.
Spiegelglissssssss .. . . . .. .. ... 743 a, b
gefeldert, jedoch nicht belegt; Kathedral-, Antikglas. .. 744
belegt: Spiegelglas und Tafelgllss . . . ... .. 745 a, b
bemalt, vergoldet oder versilbert, auch durch Auftrage
oder Einbrennen von Farben gemustrt. 746
Opalescentglas . . . . .. .. . . .... .. .. .. . ... .. . . .. 748
Brillen (mit Ausnahme der Schutzbrillen), fertige
und andere gefaßte Augengläser, mit nicht gefärbten
Glässen . . .. aus 757 a
Glasbehänge zu Leuchtern; Glasknöpfe; alle diese
auch gefärbt oder mit Ogen 758
Glasplättchen; Glas-, Porzellanperlen, Glasschmelz
und -schuppen, auch lediglich zum Zwecke der Ver-
packung und Versendung auf Gespinstfäden gereiht;
Glastropfen, Glasköer . ... 759
Glasflüsse, Glassteine und -korallen, ohne Fassung,
auch lediglich zum Zwecke der Verpackung und Versen-
dung auf Gespinstfäden gereiht; Waren aus Glasflüssen,
ssteinen, zkorallen . ... . . . ... 760
Glas-, Porzellanperlen, Glasflüsse, steine, -korallen
und dergleichen, auf Gespinstfäden, Schnüre oder Draht9ge-
näht oder gereiht und ohne weiteres als Schmuck ver-
wendbarz auch in gleicher Weise hergestellte Besatzartikel
aus Glasperlen u11. 761
Glas, anderweit nicht genannt, auch durch Pressen
oder Stanzen hergestellt oder geschliffen, poliert, ab-
gerieben, geschnitten, geätzt, gemustert; Glasgespinst und
-wolle; sogenannte Luxferprismen . . . . . .. . . .. . . . . .. 763
Glasmalereien, -mosaik, Lichtbilder aller Art von
Glas, auch in Glas eingebrannt oder eingeätzt; Photo—
Hohlglas, auch mit einer geringwertigen Beflechtung, oder mit Blattmetall,
Zetteln oder dergleichen beklebt, der Nrn. 737 bis 740, soweit sie nicht,
wie Kindersaugflaschen, Konservengläser, Thermosflaschenteile, Mineral-
wasserflaschen, Chloräthylflaschen, bereits verboten waren,
Tafelglas der Nru. 74le, 743c, 747,
Drahtglas der Nr. 750,
Dachpfannen und -ziegel aus Roh--, Tafel= oder Drahtglas, der Nr. 751,
Rohglas in Kugeln oder Kugelkappen zur Herstellung von Uhr= und Brillen-
gläsern der Nr. 753,
Uhrgläser für Taschenuhren, der Nr. 754,
Brillen= und andere Augen= sowie Stereoskopengläser: ungeschliffen, un-
gefaßt der Nr. 755,
—: geschliffen, ungefaßt der Nr. 756a,
Stereoskope, aus Nr. 757,
Glasflaschen und -syphons der Nr. 767b, soweit sie nicht, wie die bei Nr. 737
bis 40 oben aufgeführten, bereits verboten waren,
Glas und Schmelzwaren in Verbindung mit anderen Stoffen, aus Nr. 7670
des Statistischen Waremnverzeichnisses.
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