Full text: Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 12 (12)

Aus= u. Durchfuhrverbote. 
Ausfuhrnummern 
des Statistischen 
Warenverzeichnisses: 
geschliffen, poliert, geschnitten, gemustert, gerippt, ge- 
schuppt, gebogen, mattiert, geätzt, überfangen, jedoch 
nicht gefeldert, nicht belegt. 
Spiegelglissssssss .. . . . .. .. ... 743 a, b 
gefeldert, jedoch nicht belegt; Kathedral-, Antikglas. .. 744 
belegt: Spiegelglas und Tafelgllss . . . ... .. 745 a, b 
bemalt, vergoldet oder versilbert, auch durch Auftrage 
oder Einbrennen von Farben gemustrt. 746 
Opalescentglas . . . . .. .. . . .... .. .. .. . ... .. . . .. 748 
Brillen (mit Ausnahme der Schutzbrillen), fertige 
und andere gefaßte Augengläser, mit nicht gefärbten 
Glässen . . .. aus 757 a 
Glasbehänge zu Leuchtern; Glasknöpfe; alle diese 
auch gefärbt oder mit Ogen 758 
Glasplättchen; Glas-, Porzellanperlen, Glasschmelz 
und -schuppen, auch lediglich zum Zwecke der Ver- 
packung und Versendung auf Gespinstfäden gereiht; 
Glastropfen, Glasköer . ... 759 
Glasflüsse, Glassteine und -korallen, ohne Fassung, 
auch lediglich zum Zwecke der Verpackung und Versen- 
dung auf Gespinstfäden gereiht; Waren aus Glasflüssen, 
ssteinen, zkorallen . ... . . . ... 760 
Glas-, Porzellanperlen, Glasflüsse, steine, -korallen 
und dergleichen, auf Gespinstfäden, Schnüre oder Draht9ge- 
näht oder gereiht und ohne weiteres als Schmuck ver- 
wendbarz auch in gleicher Weise hergestellte Besatzartikel 
aus Glasperlen u11. 761 
Glas, anderweit nicht genannt, auch durch Pressen 
oder Stanzen hergestellt oder geschliffen, poliert, ab- 
gerieben, geschnitten, geätzt, gemustert; Glasgespinst und 
-wolle; sogenannte Luxferprismen . . . . . .. . . .. . . . . .. 763 
Glasmalereien, -mosaik, Lichtbilder aller Art von 
Glas, auch in Glas eingebrannt oder eingeätzt; Photo— 
Hohlglas, auch mit einer geringwertigen Beflechtung, oder mit Blattmetall, 
Zetteln oder dergleichen beklebt, der Nrn. 737 bis 740, soweit sie nicht, 
wie Kindersaugflaschen, Konservengläser, Thermosflaschenteile, Mineral- 
wasserflaschen, Chloräthylflaschen, bereits verboten waren, 
Tafelglas der Nru. 74le, 743c, 747, 
Drahtglas der Nr. 750, 
Dachpfannen und -ziegel aus Roh--, Tafel= oder Drahtglas, der Nr. 751, 
Rohglas in Kugeln oder Kugelkappen zur Herstellung von Uhr= und Brillen- 
gläsern der Nr. 753, 
Uhrgläser für Taschenuhren, der Nr. 754, 
Brillen= und andere Augen= sowie Stereoskopengläser: ungeschliffen, un- 
gefaßt der Nr. 755, 
—: geschliffen, ungefaßt der Nr. 756a, 
Stereoskope, aus Nr. 757, 
Glasflaschen und -syphons der Nr. 767b, soweit sie nicht, wie die bei Nr. 737 
bis 40 oben aufgeführten, bereits verboten waren, 
Glas und Schmelzwaren in Verbindung mit anderen Stoffen, aus Nr. 7670 
des Statistischen Waremnverzeichnisses. 
197
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.