Full text: Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 12 (12)

Ausfuhrnummern 
es Statistischen 
Warenverzeichnif es; 
lebende Pflanzen; Erzeugnisse der Ziergärtnerei .. . . . . . .. 38—11 
Lufa; Bast; Binsen; Stroh; gefärbt oder gespalten; Palm- 
blätter, getrocknet, auch gefättttt aus 68a 
Nüsse und Schalen, nur als Schnitzstoff verwendbar; ander- 
weit nicht genannte oder inbegriffene pflanzliche Schnitz- 
stoffe, roh; Samenkörner, durchboct . . . . ... 70 
Champignonbdbcttt:::: . . . . . . .. aus 71a 
Weberkarden (Weberdistllhl))n 71b“ 
Waldholzsamen und sonstige Forstsämereien, außer Eicheln, 
wilden Kastanien, Bucheckern und Lindensamen aus 95 
zahmes und wildes Ziergeflügemlm . . .. aus 107 b 
Zierfissee .. . . . aus 115a, b 
Tiere, außer Blutegeln, Versuchstieren, Kaninchen, deutschen 
Schäferhunden, Dobermannpinschern, Rottweilern und 
Airedale-Terriern, lebend .. .. . .... . ... ... .. . .. . ... aus 125 b 
Nutriahaare der Nr. 145b, 
Seidengehäuse (Seidenkokons) der Nr. 152, 
Hasen= und Kaninchenfelle, roh, der Nr. 154, 
Felle zur Pelzwerkbereitung von Fuchs, Hamster, Hirsch, Hund, Kate 
Reh, Renntier, Wolf und Ziege, aus Nr. 155, §: 
Wein, Traubenmost und Weintrüb der Nrn. 180—183, 
zu Genußzwecken verwendbare weinhaltige Getränke; durch Zusatz von wei- 
nigen oder wässerigen Auszügen, von Gewürzen und Zucker oder in ähn- 
licher Weise aus Wein ohne Zusatz von Branntwein künstlich bereitete 
Getränke, aus Nr. 184 (solche mit Heilmittelzwecken waren schon verboten), 
Senf der Nr. 210, - 
Mostrich der Nr. 211, 
Rauchtabak mit mehr als 2 mm Schnittbreite aus Nr. 220e, Schnupf, 
Kautabak in Rollen, Platten; Tabakmehl, = staub; Papier aus Stengeln 
oder Rippen von Tabakblättern, der Nr. 220f des Statistischen Waren- 
verzeichnisses (Ausfuhrnummern). 
Dem Durchfuhrverbote neu unterstellt sind unter anderen die folgenden 
Waren: 
Pflanzenstoffe zur Herstellung von Flechtarbeiten usw., außer Espartogras 
(Alfa, Halfa, Sparto), aus Nr. 68a, · · 
Setang und andere Algen; Pflanzenhaar und sonstige Polsterstoffe, der 
r. 68b, 
Piassavafasern und -stengel; Wurzelfasern, abgeschält; Reiswurzeln, 
Besenginster, Palmyrafasern, Kitool sowie andere Pflanzenstoffe zur 
Herstellung von Besen und Bürsten, der Nr. 680, » 
Hasen= und Kaninchen-, Biber-, Affen-, Bisamratten= und Nutriahaare, 
der Nr. 145 b, 
Seidengehäuse (Seidenkokons) der Nr. 152, 
Hasen= und Kaninchenfelle der Nr. 154, " * 
Felle zur Pelzwerkbereitung von Fuchs, Hamster, Hirsch, Hund, Kabe, 
Reh, Renntier, Wolf und Ziege, aus Nr. 155, " 
Knochen, Knochenzapfen, Hufe und Klauen, zu anderen als Schnitzzwecken, 
roh, auch entfettet, der Nr. 156 f, # »», 
Hornspäne und Hornmehl (Abfälle von der Bearbeitung von Tierhörnern 
und Hornwaren) der Nr. 1568, 
Schweinsfettdärme aus Nr. 157, o 
Schachtelmus (Marmelade) aus Nr. 213, auch in luftdicht. verschlossenen 
Behältnissen, aus Nr. 219 des Statistischen Warenverzeichnisses (Aus- 
fuhrnummern). · 
200
	        
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