Ausfuhrnummern
es Statistischen
Warenverzeichnif es;
lebende Pflanzen; Erzeugnisse der Ziergärtnerei .. . . . . . .. 38—11
Lufa; Bast; Binsen; Stroh; gefärbt oder gespalten; Palm-
blätter, getrocknet, auch gefättttt aus 68a
Nüsse und Schalen, nur als Schnitzstoff verwendbar; ander-
weit nicht genannte oder inbegriffene pflanzliche Schnitz-
stoffe, roh; Samenkörner, durchboct . . . . ... 70
Champignonbdbcttt:::: . . . . . . .. aus 71a
Weberkarden (Weberdistllhl))n 71b“
Waldholzsamen und sonstige Forstsämereien, außer Eicheln,
wilden Kastanien, Bucheckern und Lindensamen aus 95
zahmes und wildes Ziergeflügemlm . . .. aus 107 b
Zierfissee .. . . . aus 115a, b
Tiere, außer Blutegeln, Versuchstieren, Kaninchen, deutschen
Schäferhunden, Dobermannpinschern, Rottweilern und
Airedale-Terriern, lebend .. .. . .... . ... ... .. . .. . ... aus 125 b
Nutriahaare der Nr. 145b,
Seidengehäuse (Seidenkokons) der Nr. 152,
Hasen= und Kaninchenfelle, roh, der Nr. 154,
Felle zur Pelzwerkbereitung von Fuchs, Hamster, Hirsch, Hund, Kate
Reh, Renntier, Wolf und Ziege, aus Nr. 155, §:
Wein, Traubenmost und Weintrüb der Nrn. 180—183,
zu Genußzwecken verwendbare weinhaltige Getränke; durch Zusatz von wei-
nigen oder wässerigen Auszügen, von Gewürzen und Zucker oder in ähn-
licher Weise aus Wein ohne Zusatz von Branntwein künstlich bereitete
Getränke, aus Nr. 184 (solche mit Heilmittelzwecken waren schon verboten),
Senf der Nr. 210, -
Mostrich der Nr. 211,
Rauchtabak mit mehr als 2 mm Schnittbreite aus Nr. 220e, Schnupf,
Kautabak in Rollen, Platten; Tabakmehl, = staub; Papier aus Stengeln
oder Rippen von Tabakblättern, der Nr. 220f des Statistischen Waren-
verzeichnisses (Ausfuhrnummern).
Dem Durchfuhrverbote neu unterstellt sind unter anderen die folgenden
Waren:
Pflanzenstoffe zur Herstellung von Flechtarbeiten usw., außer Espartogras
(Alfa, Halfa, Sparto), aus Nr. 68a, · ·
Setang und andere Algen; Pflanzenhaar und sonstige Polsterstoffe, der
r. 68b,
Piassavafasern und -stengel; Wurzelfasern, abgeschält; Reiswurzeln,
Besenginster, Palmyrafasern, Kitool sowie andere Pflanzenstoffe zur
Herstellung von Besen und Bürsten, der Nr. 680, »
Hasen= und Kaninchen-, Biber-, Affen-, Bisamratten= und Nutriahaare,
der Nr. 145 b,
Seidengehäuse (Seidenkokons) der Nr. 152,
Hasen= und Kaninchenfelle der Nr. 154, " *
Felle zur Pelzwerkbereitung von Fuchs, Hamster, Hirsch, Hund, Kabe,
Reh, Renntier, Wolf und Ziege, aus Nr. 155, "
Knochen, Knochenzapfen, Hufe und Klauen, zu anderen als Schnitzzwecken,
roh, auch entfettet, der Nr. 156 f, # »»,
Hornspäne und Hornmehl (Abfälle von der Bearbeitung von Tierhörnern
und Hornwaren) der Nr. 1568,
Schweinsfettdärme aus Nr. 157, o
Schachtelmus (Marmelade) aus Nr. 213, auch in luftdicht. verschlossenen
Behältnissen, aus Nr. 219 des Statistischen Warenverzeichnisses (Aus-
fuhrnummern). ·
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