Full text: Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 16 (16)

Beihhlagnahmen, Beitandserhebungen ujm. 
Kriegaminifterium, Sriegsamt. 
TIgb. Nr. Stab M. 3d. 26158. 12. 17. $. 
Befanntmadung, 
beirejjend Hotladedienjt der Gleisanjdlußbefiger .,, 
Behebung der Knappheit an Derfehrsmitteln und zu 
Siherung der Triegswirtichaftlichen Erzeugung, ar 
om 6. Dezember 1917. 
A. Werkltagsladedienft. 
Die Stnappheit an Berfehrämitteln ziingt zur äußerflen Abkürzung t,, 
Standzeitender Eifenbahntvagen, denn es fommtallesdaraufan, dievorhand. tn \ 
Wagen aufs beite auszunugen. Ä 
Bei dem allgemeinen Mangel an geeigneten freien Arbeitskräften lägt fich das 
Biel am jiherften aufdem Wege der Selbfthilfe durch Heranziehung des e; 2. 
nen Arbeiterftammes erreichen. age: 
Dringend empfohlen wird die jofortige Einführung eines Notlan edienftes 
nad) folgenden Grundfäßen, die fich bereits feit Sahresfrifi bei der Maschinen. 
fabrit Budau in Magdeburg beftens bewährt haben: . 
1. Zum Rotladedienft verpflichtet ift jeder Arbeiter des Betriebes. 
2. Über die Arbeitsfähigleit entjcheidet die Betriebsleitung zufammen mit 
dem Xrbeiterausfhuß. 
Als arbeitsfähig joll grundjäglich jeder gefunde Arbeiter gelten, da es ich nur 
um borübergehende zmweiftündige Ladearbeiten (f. unter d) handelt. Auch der 
hochqualifizierte Arbeiter fol nicht ausgenommen fein, denn e3 fommt vor allen: 
auf die gleihmäßige Durdführung des Prinzips an. Von der Qerpflic- 
fung befreit follen nur folhe Arbeiter fein, die dem Betriebe infolge der Art ihre: 
Beihäftigung nicht entzogen werden fünnen, 3. B. DOfenleute. 
3. Die Arbeitsfähigen werben in eine nad Fabrifnummern geordnete ij. 
eingetragen. pn die Lifte werben auch die Berrhterfe über die geleifteten Notarbeiten 
eingetragen. 
4. Die in der Lille geführten Perfonen werden im Bedarfsfalle der Reihe nad 
zu etwa zmweiltündigem Dienft aufgerufen. 
Der Aufruf foll möglichit frühzeitig erfolgen, damit die Beteiligten jid) mıt 
ihrer Arbeit Darauf einrichten Fönnen. Er gefhieht in der Weife, daß der Hofmeifter 
dem Betriebsbüro die Anzahl der benötigten Hilfskräfte meldet. Das Betriebs 
büro ftellt die fälligen Nummern feft und läßt fie durch die zuftändigen Meifter 
aufrufen. Cine Tafel bei dem Pförtner zeigt außerdem ftändig die zunächft an die 
Reihe Eommenden Nummern an. | 
5. Die Vergütung im Entladedienft muß für den fonft mit anderer Arbeit 
Beichäftigten jo bemeijen fein, daß er mindeftens ebenfoviel verdient, wie bei 
feiner gemöhnlihen Bejhäftigung. Zujchläge, die den Arbeiter zu Höchitleiftungen 
anjpornen, werden empfohlen. 
B. Sonntags» und Feiertagsladedienit. 
Die Unterbrechung der Ent- und Beladung der Wagen in den Betrieben 
während der Sonn- und Feiertagspaufe bedeutet einen Ausfall von rund 15 Fre 
zent an Wagen und eine Anhäufung der Transportarbeiten für die erften Iage 
der Woche, Die ben Keim zu periodiichen Untegelmäßigfeiten in ji) trägt. 
Deshalb muß nad) obigem Veifpielmit der Ürbeiterichaft auch für den Sonntag: 
und Feiertagsladebienft eine Regelung dahin getroffen werden, daß während dr 
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