agrungsmittelverjorgung.
Derorönung
über Kaffeeerjatmittel.
Som 16. Kovember 1917.
Auf Grund der Berordnung über Kaffee, Tee und Kakao vom 11. November
1915 / 4. April 1916.)
$ 1. Wer Saffeeerjabmittel in nicht verpadter Form (loje Ware) an Xer-
braucher abgibt, ift verpflichtet, Durch deutlich fihtbaren Aushang in den Verlaufe:
räumen den Namen oder die Firma und den Ort der gewerblichen Hauptnieder-
‚allung desjenigen, der die Ware herftellt, jowie den Kleinhandelspreis befannt-
zugeben.
Sur Kaffeeerjagmittel, die in Padungen oder Behältnijen an Verbraucher
abgegeben werden, bleiben die Vorjchriften der Verordnung über die äußere Fenn-
zeichnung von Waren vom 2%6. Mai 1916 unberührt.
8 2. AS Kaffeeerfagmittel im Sinne diejer Verordnung gelten auch Mifchun-
gen von foldhen mit Bohnentaffee.
Das Bermifchen von Kaffeeerfagmitteln aus Getreide oder Malz mit anderen
Staffeeerfagmitteln ift nur mit Genehmigung des Kriegsausfchufjes für Kaffee
Tee und deren Erjaßmittel, &. m. b. 9. in Berlin zuläffig.
e® 83. Der Preis für Kaffeeerfagmittel au Getreide oder Malz darf nicht
hberfteigen:
a) beim Verlauf an Großhändler
für Ware in gefchloffenen Padumgen oder
Behältniffen ............. 44,30 Mark für 50 logramım,
für fe Ware ............... 37 ‚15 "nn 0 j
b) beim Verkauf an Sleinhänpler
für Ware in geichlofjenen Radungen, oder
Behältniffen ----......... 48,00 Mark für 50 Kilogramm,
für Iofe Ware ......2....2..0.. 42, 00 5050 „ ;
e) beim Verlauf an Verbraucher ($Meinhande)
für Ware, die in gefchloffenen Badıngen oder Behältnijjen an den
Mleinhändler geliefert worden ift .. 56 Pfennig für 1 Pfund,
for andere Ware ......2ceeeeenennn. 52
Beim Berfaufe Heinerer Mengen dürfen Bruchteile eines Pfennigs
auf ganze Pfennige nad) oben abgerundet werden.
$4 Der Preis für andere Kaffeeerfagmittel darf nicht überfteigen:
a) beim Verlauf an Großhändler
für Ware in gejchloffenen Padungen oder
Behältniffen ............. 68,50 Mark für 50 Kilogramm,
für Iofe Ware .......222222... 61, 5 5 u 50 1 ;
b) beim Verlaufe an Kleinhändier
für Ware in gejchloffenen Padungen oder
Behältniffen ............. 72,50 Mark für 50 Kilogramm,
für lofe Ware ................ 66, Bun 1
e) beim Verlauf ar Verbraucher (Kleinhandel)
für Ware, die in gejchloffenen PBadlungen oder Behältnifjen an
den Kleinhändler geliefert worden ift 84 Pfennig für 1 Pfund,
für andere Ware .....22020eeeeen nn 0,
Beim Verlaufe Heinerer Mengen Dürfen Bructteile eines
Pfennigs auf ganze Pfennige nach oben abgerundet werben.
Der Kriegsausfhuß für Kaffee, Tee und deren Erfahmittel, ©. m. 5. H. in
Berlin fan mit Genehmigung des Staatsfelretärs des Kriegsernährungsamts für
die Preife von Feigenkaffee und KRaffeeejjenzen abweichenden Beftimungen treffen.
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