Sonftige wirtihaftli de Maßnahmen.
4. an den Lieferer des Meldepflichtigen. Befiellt der Meldepflichtige hg;
mehreren Lieferern, jo ift an jeden Lieferer eine bejondere Meldefarte zu richten
Bezieht er von einem Lieferer Brennftoffe aus mehreren Herfunftsgebieten, jo hu,
erdiejem Lieferer joviel ftarteneinzureichen, mie Herfunftsgebiete in Frage fommen
Für Die von einem im Auslande wohnenden Lieferer unmittelbar bezogenen
böhmifchen Kohlen jind die Meldefarten nicht an den ausländifchen Lieferer, jonden
(jomeit e3 ji um nicht im Königreich Bayern gelegene Betriebe handelt) an ya,
Kohlerrausgleid, Dresden (fiehe $ 6, Hiffer 7) zu jenden, und zwar mit der Auf.
Ihrift: „Auslandsfohle”. Für Betriebe, die im Königreich Bayern liegen, find Dieye
Meldelarten an die Amtliche Verteilungsitelle München ($ 6, ®) zu jenden und zwar
mit derjelben Aufichrift.
II. Außerdem haben Meldepflichtige, deren Berbrauchzitelle im Abfasgepier
der Rheiniichen Kohlenhandels- und NRhedereigejellichaft liegt, eine befondere
nad) $ 7 t zu befchaffende Einzelmeldefarte an den Kohlenausgleich Mannheim‘
Barkring 27/29, zu jenden.
II. Sämtliche Meldefarten find gleichlautend auszufüllen. Auch mern mehrere
Karten an verjchiedene Amtliche Verteilungsftellen oder verjchiedene Lieferer zu
richten find, müffen fäntlihe Karten in allen Teilen genau gleichlauten. Dies
RL ji) aud) auf die Bezeichnung:der Sorten und Diengen und die Namen der
ieferer.
IV. Für Gaskofs fällt die unter Abfaß I, Ziffer 3 genannte, an die Amtliche
Berteilungsftelle zu richtende Meldekarte fort.
Amtlihe Berteilungsftellen.
$ 6. Amtliche Berteilunggitellen find:
1. Für Steinkohle!) aus Ober- und Niederjchlefien:
Amtlihe Berteilungsftelle für fchlefiihe Steinkohle in Berlin W. $,
Unter den Linden 32.
2. Zür Nuhrlohle!):
Das Rheinisch-Weftfäliiche Kohlen-Syndikat in Ejjen.
3. Zür GSteinfohle!) au dem Aachener Revier:
Amtlihe Berteilungsitelle für die Steintohlengrifden des Nachener
Reviers in Kohlicheid (Bez. Machen).
Rn be Für die Steinfohlet) aus dem Saarrevier, Lothringen und der bayerifchen
Pfalz:
Amtliche Berteilungsitelle für daS Saarrevier in Saarbrüden 2 (Sönig-
lihe Bergmwerfödireftion).
5. Zür Die Braunfohle?) aus dem Gebiet recht3 der Elbe:
AUmtlihe Berteilunggftelle für die Braunfohlenmwerfe rechts der Elbe
in Berlin NW. 7, Reichätagsufer 10.
6. Für die mitteldeutiche Braunkohle?) (links der Elbe) mit Ausnahme der
anter 7 genannten:
Amtliche Berteilungsftelle für den mitteldeutjchen Braumntohlenbergbau
in Halle a. ©., Landwehrltr. 2.
?. Zür Braunfohle:) aus dem Königreich Sachjen, links der Elbe und dem
Herzogtum Sacdjen-Mltenburg, fowie für böhmifche nad) Deutjchland (auker
Bayern) eingeführte Kohle und für jähhliihe Steinfohler) :
Kohlenausgleich Dresden, Linienfommandantur E, Dresden.
») Auch Steinkohlenbrifetts, Schlammfohle und Koks.
2) Aud; Braunfohlenbrifett3, Nabpreßiteine und Grudefofs.
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