Full text: Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 16 (16)

Sonftige wirtihaftli de Maßnahmen. 
4. an den Lieferer des Meldepflichtigen. Befiellt der Meldepflichtige hg; 
mehreren Lieferern, jo ift an jeden Lieferer eine bejondere Meldefarte zu richten 
Bezieht er von einem Lieferer Brennftoffe aus mehreren Herfunftsgebieten, jo hu, 
erdiejem Lieferer joviel ftarteneinzureichen, mie Herfunftsgebiete in Frage fommen 
Für Die von einem im Auslande wohnenden Lieferer unmittelbar bezogenen 
böhmifchen Kohlen jind die Meldefarten nicht an den ausländifchen Lieferer, jonden 
(jomeit e3 ji um nicht im Königreich Bayern gelegene Betriebe handelt) an ya, 
Kohlerrausgleid, Dresden (fiehe $ 6, Hiffer 7) zu jenden, und zwar mit der Auf. 
Ihrift: „Auslandsfohle”. Für Betriebe, die im Königreich Bayern liegen, find Dieye 
Meldelarten an die Amtliche Verteilungsitelle München ($ 6, ®) zu jenden und zwar 
mit derjelben Aufichrift. 
II. Außerdem haben Meldepflichtige, deren Berbrauchzitelle im Abfasgepier 
der Rheiniichen Kohlenhandels- und NRhedereigejellichaft liegt, eine befondere 
nad) $ 7 t zu befchaffende Einzelmeldefarte an den Kohlenausgleich Mannheim‘ 
Barkring 27/29, zu jenden. 
II. Sämtliche Meldefarten find gleichlautend auszufüllen. Auch mern mehrere 
Karten an verjchiedene Amtliche Verteilungsftellen oder verjchiedene Lieferer zu 
richten find, müffen fäntlihe Karten in allen Teilen genau gleichlauten. Dies 
RL ji) aud) auf die Bezeichnung:der Sorten und Diengen und die Namen der 
ieferer. 
IV. Für Gaskofs fällt die unter Abfaß I, Ziffer 3 genannte, an die Amtliche 
Berteilungsftelle zu richtende Meldekarte fort. 
Amtlihe Berteilungsftellen. 
$ 6. Amtliche Berteilunggitellen find: 
1. Für Steinkohle!) aus Ober- und Niederjchlefien: 
Amtlihe Berteilungsftelle für fchlefiihe Steinkohle in Berlin W. $, 
Unter den Linden 32. 
2. Zür Nuhrlohle!): 
Das Rheinisch-Weftfäliiche Kohlen-Syndikat in Ejjen. 
3. Zür GSteinfohle!) au dem Aachener Revier: 
Amtlihe Berteilungsitelle für die Steintohlengrifden des Nachener 
Reviers in Kohlicheid (Bez. Machen). 
Rn be Für die Steinfohlet) aus dem Saarrevier, Lothringen und der bayerifchen 
Pfalz: 
Amtliche Berteilungsitelle für daS Saarrevier in Saarbrüden 2 (Sönig- 
lihe Bergmwerfödireftion). 
5. Zür Die Braunfohle?) aus dem Gebiet recht3 der Elbe: 
AUmtlihe Berteilunggftelle für die Braunfohlenmwerfe rechts der Elbe 
in Berlin NW. 7, Reichätagsufer 10. 
6. Für die mitteldeutiche Braunkohle?) (links der Elbe) mit Ausnahme der 
anter 7 genannten: 
Amtliche Berteilungsftelle für den mitteldeutjchen Braumntohlenbergbau 
in Halle a. ©., Landwehrltr. 2. 
?. Zür Braunfohle:) aus dem Königreich Sachjen, links der Elbe und dem 
Herzogtum Sacdjen-Mltenburg, fowie für böhmifche nad) Deutjchland (auker 
Bayern) eingeführte Kohle und für jähhliihe Steinfohler) : 
Kohlenausgleich Dresden, Linienfommandantur E, Dresden. 
») Auch Steinkohlenbrifetts, Schlammfohle und Koks. 
2) Aud; Braunfohlenbrifett3, Nabpreßiteine und Grudefofs. 
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