Full text: Die Kriegsgesetze.

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bescheinigung ist mit dem Dermerke nach § 4 
dieser Derordnung zu versehen. 
87. 
Die Sulassung (8§8 2, 6) ist zu widerrufen, 
wenn das Fahrzeug mißbräuchlich, insbesondere 
zu anderen als den die Sulassung begründen- 
den Swecken benutzt wird. 
§ 8. 
Ein= Uraftfahrzeug, das entgegen den Dor- 
schriften dieser Derordnung auf öffentlichen 
Wegen oder Dlätzen verkehrt, kann von der 
höheren Derwaltungsbehörde ohne Entschädi- 
gung für dem Staate verfallen erklärt und 
eingezogen werden. 
Gegen die Entscheidung der höheren Der- 
waltungsbehörde ist Beschwerde nur bei der 
Landeszentralbehörde zulässig. Die Landeszen- 
tralbehörde entscheidet endgültig. 
89. 
Dorstehende Vorschriften finden keine An- 
wendung auf Kraftfahrzeuge, die im Eigen-
	        
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