einige und unabhängige Nation zu bestehen, endgültig
erkämpft habe.
Mit welchem Ereignis begann das Wettrüsten unter
den europäischen Völkern nach 18717 Es begann mit
dem französischen Rekrutierungsgesetz von
1872, das neun Jahrgänge zur Einreihung in die akkive
Armee disponibel machke und Frankreich in den Stand
setzte, mit den Reserven der akkiven und Terrikorialarmee
bei einer Bevölkerung von 36 Millionen ein Heer von
2000ooo Mann ins Feld zu stellen.
Die Ankläger Deutschlands behaupkten, daß das deuk-
sche Heeresgesetzvom Jahre 18y74 das Signal zum Wett-
rüsten gegeben habe. Sie behaupken das, obwohl durch
dieses Gesetz die seit 1867 verfassungsgemäß festgelegke
Friedenspräsenzstärke von 1%% der Bevölkerung nicht
erreicht, geschweige denn erhöhr wurde. Dieses Gesetz
war aber nur die spät erkeilte Ankwork auf das fran-
zösische Gesetz von 1872 und steigerke die Friedensprä-
senzstärke nur auf 4016699 Mann bei einer Bevölke-
rung von 41 Millionen, und die Kriegsstärke einschließ-
lich der Ersatztruppen und der Besatzungskruppen auf
1271350 Mann ohne Landsturm, während nach dem
französischen Gesetz von 1872 die budgetmäßige Frie-
denspräsenz für das Jahr 1876 bei einer Bevölkerung
von nur 36 Millionen 442014 Mann, die Kriegsstärke
ohne die Terrikorialtruppen aber 1200000, mit ihnen
2 200000 Mann bekrug.1
In der Rede, die Generalfeldmarschall Helmuth von
M-oltke während der ersten Lesung des Heeresgesetzes
1) S. den Bericht des Staakssekretärs v. Bülow vom 12. April 1875
an Kaiser Wilhelm I. Akten Bd. I. S. 255 ff., Nr. 163.
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