Full text: Ich suche die Wahrheit!

Nachweis dafür zu erbringen, daß wir berechtigt waren, 
in Belgien einzumarschieren. Denn die ganze Schuld- 
frage ist eine moralische, keine völkerrechkliche 
Frage. Das Völkerrecht bekrachtet keine Kriegserklä- 
rung als ein Verbrechen. Zum Verbrechen stempelk sie 
nicht einmal das Völkerbundsstatuk, sondern erst das 
Genfer Prokokoll, das voraussichtlich niemals Rechts- 
kraft erlangen wird. Es wird deshalb durch den Verkrag 
von Versailles Deutschland nur vorgeworfen, durch die 
Entfesselung des Welkkrieges die Gesetze der Moral 
verletzt zu haben. Und deshalb würde es unsere Feinde 
ebensowenig veranlassen, uns wegen der Verletzung der 
belgischen Meukralikät nicht mehr mit ihren Vorwürfen 
zu überhäufen, wenn es uns gelänge, zu beweisen, daß 
wir berechkigk waren, durch Belgien zu marschieren, wie 
sie das uns unzweifelhaft völkerrechklich zustehende Recht 
zur Kriegserklärung verhinderk hat, die Entfesselung des 
Welkkrieges für das größke Verbrechen der Geschichte zu 
erklären. Die deulsche Regierung hakte — das beweisen 
die Erklärungen des Reichskanzlers — das Bewußk-= 
sein einer Verkragsverletzung, als unsere Truppen die 
belgische Grenze überschrikken, und diese Taksache würde 
uns moralisch belasten, auch wenn wir nachweisen könn- 
ken, keine Verkragsverletzung begangen zu haben, und 
darum juristisch freigesprochen werden müßken. Sie 
würde uns moralisch belasten, wenn nichk im Leben 
der Völker noch viel mehr als im Leben des 
einzelnen nichk nur im jurifstischen, sondern auch 
in moralischem Sinne das Rechk zur Notwehr 
immer anerkannk worden wäre. 
Wir befanden uns nichk nur in dem Glauben, sondern 
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