Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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umständlichen  Bericht  an  die  General,  Zollund
  Maut-Direktion  erstatten.

Ueber  wichrige  Gegenstände  wird  eine  besondere
  Entschliessung  voraus  erholr.

XII.  Der  in  dem  Mautgeseze  dem  Desraudations
  =  Aufbringer  zugesprochene  Anthell
  an  der  Stras=  Summe  gehört  auch  dem
Ober-Vor=  und  atronilleurs  von  jenen  Descaudationen,
  welche  sie  entdecken.

XlII.  Gesuche  um  Beurlaubungen  werden
  im  vorgeschriebenen  Dienst.Wege  einbefördert.


Wenn  ein  Ober-  Patrouilleur,  Ver-Patroutlleur,
  oder  Patrouilleur  14  Tage  sich
im  Urlaub  befindet,  so  darf  ihm  nur  die
halbe  Gage  verabreicht  werden;  die  zweite
Hälfte  kommt  dem  Aerar  zu  gur.  Unter

14  Tage  genießt  derselbe  volle  Gage.  Dauert

  die  Urlaubs-Zeit  hingegen  über  14  Tage,
  so  bezieht  der  Beurlaubtee  während  selner
  Abwesenheit  gar  nichts,  und  die  ganze
Gage  fällt  dem  Aerar  zu.

XIV.  Ueber  die  Kosten,  welche  auf  das
Patrouilleur-Korps  erlaufen,  wird  besondere

Rechnung  geführt,  welche  die  Maut=  Inspektionen

  zu  stellen,  und  monatlich  der  General=
  Zoll  und  Maut-Direktion  zur  Jastifikation
  vorzulegen  haben.

XV.  Um  in  der  Uniferm  Gleichheit  und
Einheit  herzustellen,  und  zu  erhalten,  soll!
dieselbe  nebst  den  Armakurs=  Stücken  durch

die  General-Zoll,  und  Maut-Direktion  vorschußweise
  angeschaft  werden.  Der  Betrag

—

1100.

wird  aber  in  angemessenen  Raten:  von  den:
Patronilleur=  Korps  zurück  vergüteri-Für

  die  Reparatlon  der  Uniform,  so  wie
der  Feuer?  Gewehre  haben  die  Individuen
selbst  zu  sorgen.  .  «

XVI.  Die  Ober-  Vor-  und  Patrouilleurs
müssen  ihre  Dienst  =  Verrichrungen  jederzeit
in  der  vorgeschriebenen  Uniform  leisten.

NXVII.  Wer  einen  Ober=  Vor=  und  Patrouilleur
  in  seiner  Funktion  mit  Worten
oder  durch  Handlungen  beleidigt,  soll  so  angesehen
  und  bestraft  werden,  als  hätte  er
sich  gegen  eine  Patrouille  Unserer  Linien=Truppen
  verfehlt.

Unsere  General:  Zoll-  uid  Maut,  Direktion
  wird  beanftragt,  diese  Unsere  Verordnung
  zum  schtennigsten  Bellzug  zu  beingen.

München  den  16.  September  1811.

Max  Josepb.
Graf  von  Monrgelas.
Auf  kbuiglichen  allerhschsten  Befehl
det  General-Sekretaͤr
G.  Geiger.

 

(Die  Erledigung  der  Parrei  Va  9  endor  f  betreffend.)


Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.

Die  HPfarrei  Vachendorf  Landgeriches
Traunsteln  ist  erledigt;  sie  enthäálr  boo
Kommunikanten,  bedarf  keines  Hilfeprlesters,
und  erträgt  gegen  049  fl.,  wird  aber  hin-(817).