Full text: Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.

§ 6. Geschichte, Erdkunde, Naturgeschichte und Naturlehre. 99 
b) Erdkunde. 
1. Durch den Unterricht in der Erdkunde sollen die Schüler 
genauere Bekanntschaft mit Sachsen und Deutschland 47),(über- 
sichtliche Kenntnis der Erdteile, namentlich Europas ¼5), und 
die nötige Einsicht in das Verhältnis der Erde zu anderen 
Himmelskörpern 145) erlangen. 
2. Erdkunde tritt bei zweiklassigen Schulen vom fünften, 
bei drei= und mehrklassigen dagegen vom dritten Schuljahre an 
in besonderen Lektionen 150) auf. 
3. Der Unterricht nimmt mit der Heimatskunde 151) seinen 
Anfang. 
4. Dieselbe hat in anschaulichen Besprechungen 152) über 
den Wohnort und dessen Umgebung teils die geographischen 
Grundbegriffe 155) zu entwickeln, teils das Verständnis der Land- 
karte 154) zu begründen. 
5. Der weitere geographische Unterricht 155) beginnt mit dem 
fünften Schuljahre und hält der Regel nach zweijährige 155) 
Lehrkurse ein 157). 
6. Als Lehrmittel sind ein Globus, sowie Wandkarten 
von Sachsen, Deutschland und Europa unbedingt erforderlich 158). 
Für die Hand der Schüler ist ein Atlas wünschenswert 15). 
hc) Naturgeschichte und Naturlehre. 
1. Die Schüler sollen in der Naturgeschichte teils mit den 
wichtigsten Tieren, Pflanzen und Mineralien nach ihren Eigen- 
schaften 160) wie nach ihrer Bedeutung für das Leben 151), teils 
mit dem Hauptsächlichsten über Bau und Pflege des mensch- 
lichen Körpers 162) bekannt gemacht 163), — in der Naturlehre 
aber zum Verständnis der gewöhnlichsten und einflußreichsten 
Naturerscheinungen 164) angeleitet werden. 
2. Der naturkundliche Unterricht tritt bei zweiklassigen 
Schulen vom fünften 165), bei drei= und mehrklassigen dagegen, 
. »
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.