102 86. Geschichte, Erdkunde, Naturgeschichte und Naturlehre.
zuwenden, um die Selbsttätigkeit der Kinder anzuregen, außerdem
aber auch das Vorsprechen und Nachsprechen (einzeln, wie im Chore)
zu pflegen, um möglichst große Ubung in der rechten Ausdrucksweise
zu erzielen. 3. Der Lehrer hat bei der Beschreibung der Gegenstände
im allgemeinen folgenden Gang einzuhalten: a) Vorzeigen, Name des
Gegenstandes; b) Teile; c) Eigenschaften (Gestalt, Größe, Schwere,
Stoff, Farbe); d) Angabe der Zustände, der Tätigkeiten, des Zweckes,
Nutzens, Schadens des Gegenstandes und seiner Teile; e) Angabe des
richtigen und unrichtigen Gebrauches und der Veränderungen, die dabei
eintreten; f) Angabe der Erzeugung oder Verfertigung des Gegen-
standes; g) Arten des Gegenstandes; h) Vergleichung derselben oder
auch des Gegenstandes mit verwandten; i) sinnbildlicher Gebrauch.
4. Der Lehrer hat auf laute und vollständige Antworten zu halten.
5. Bei der Beschreibung soll er sich nicht bis in das einzelnste verlieren.
Der Anschauungsunterricht hat es überall nur mit dem im Leben häufig
Vorkommenden, mit dem Gewöhnlichen, mit dem der Betrachtung un-
gesucht sich Darbietenden zu tun. 6. Hat man die Beschreibung des
Gegenstandes vollendet, so muß sofort eine Wiederholung vorgenommen
werden, anfangs mit unmittelbarer Anschauung, später ohne diese.“
„Damit der Unterricht weiter nachwirke, mag den Kindern auf-
gegeben werden, die bei der Besprechung eines Gegenstandes gewonnenen,
sorgfältig aneinander gereihten und fest eingeprägten Hauptgedanken
entweder gleich in der Schule oder — vielleicht noch besser — zu Hause
aufzuschreiben.“
Wiederholt ist neuerlich hervorgehoben worden, daß es zweckmäßiger
sei, anstatt sofort in die entwickelnde Behandlung des Gegenstandes
einzutreten, zunächst festzustellen, welche Vorstellungen von demselben
bei den Kindern bereits vorhanden sind, diese dann zu einer Gesamt-
auffassung zu vereinigen und durch die nachfolgende Besprechung einer-
seits zu berichtigen, anderseits zu ergänzen. Aber auch hierbei müsse
jener Schematismus fern gehalten werden, der für den Unterrichts-
gang niemals etwas anderes als die räumliche Aufeinanderfolge der
eile der zu besprechenden Dinge maßgebend sein läßt.
In das Gebiet des erzählenden Anschauungsunterrichts fallen
Märchen, Fabeln und Geschichten. Diese Darbietungen sollen aber
„nicht die Grundlage des Unterrichts bilden, sondern nur zur Aus-
schmückung und Belebung desselben herangezogen werden“. „Richtig
ist es, Märchen und Fabeln als ausschmückende, Phantasie und
Gemüt anregende, zur sinnigen Auffassung des Naturlebens dienende
poetische Elemente den Anschauungsgegenständen anzufügen.“
Vergl. hierzu: Grüllich, Entwürfe 2c.; Lehrplan 2c.; Baunack,
Lehrplan r2c.; Schreyer, Entwurf 2c.; Lehrpläne für die Inspektions-
bezirke Dippoldiswalde und Chemnitz II.
127) G. B.: Wünschenswert ist es auch, daß der Anschauungs-
unterricht stets in geeigneter Verbindung mit dem Gesamtunterrichte
der betreffenden Schüler bleibe.
128) G. B. „In der Regel werden zweijährige Lehrkurse am
geeignetsten sein.“ Dr. Wild (Stoffpläne 2c.): „In zweiklassigen