106 86. Geschichte, Erdkunde, Naturgeschichte und Naturlehre.
auf der Unterstufe eine gemeinsame Grundlage zubereitet und auf der
Oberstufe in gleichem Sinne weiter dienstbar gemacht werden kann.“
S. hierzu Anmerkung 131, 144b, 149—153, 167, 174.
133) Die G. B. deuten wiederholt darauf hin, daß der Realunter-
richt, wenn er die Lehrstoffe nicht nach den angeführten Gesichtspunkten
auswähle, unterscheide und zu dem praktischen Leben tunlichst in Be-
ziehung setze, seinen in unseren Tagen oft so stark betonten Einfluß auf
die Jugend= und Volksbildung erheblich schmälere.
Dies ist bis in die neuese Zeit hinein durch die Erfahrung vicl-
sach bestätigt worden, und es soll daber nicht unterlassen werden, die
in Frage stehenden Forderungen des Lehrplanes auch an dieser Stelle
besonders hervorzuheben und einzuschärfen.
Laut Generalverord. v. 28. Oktbr. 1909 ist die Staatsbürger-
kunde in den Lehrplan der Fortbildungsschulen aufzunehmen.
Aufgabe der Volksschule kann es nur sein, in der Religions= und
Sittenlehre, im heimatkundlichen, geschichtlichen und erdkundlichen Unter-
richt die Kinder in das Verständnis der in ihrem Anschauungskreise
liegenden leicht faßbaren Stoffe der Bürgerkunde vorbereitend ein-
zuführen.
Die Lehrbücher, welche zur Vorbereitung auf den Realunterricht
benutzt werden, genügen den erwähnten Forderungen nicht immer in
jeder Beziehung. Es ist daher auch nicht rätlich, ihnen ohne weiteres
zu folgen. Was sie darbieten, bedarf einer sorgfältigen Prüfung nach
Maßgabe der im Lehrplane aufgestellten allgemeinen Grundsätze und
mit Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse der einzelnen Schulen.
Vergl. hierzu: Lehrplan für die Fortbildungsschulen c.,
§ 4 Abs. 1 und 8.
134) In den G. B. werden dem nüchternen, zerfahrenen und zer-
streuenden Notizenwesen gegenüber lebensvolle Charakterbilder
dringend empfohlen.
135) Es kommt also, wie in den G. B. hervorgehoben wird, auf
möglichst vielseitige Anregung der Schüler an. Das Merken von
Namen, Zahlen 2c. habe ja eine gewisse Wichtigkeit, aber der Unter-
richt werde von der seinigen das meiste verlieren, wollte er in der
Pflege jenes Gedächtniswerkes seine Hauptaufgabe erblicken. In allen
realistischen Fächern seien „die Schüler anzuleiten, den Lehrstoff denkend
zu verarbeiten und vom Besonderen zum Allgemeinen aufzusteigen“.
Auch müsse „die den Realien eigentümliche gemüt= und charakterbildende
Kraft beim Unterrichte wirksam zur Geltung gebracht werden“.
„Ein trockenes, flaues Lehrverfahren beschränkt die Erfolge des
Realunterrichts außerordentlich. Aber in aufsteigender Linie bewegen
sie sich überall da, wo die Teilnahme der Schüler durch Frische und
Klarheit des Vortrags, durch geschickte Verwendung von Anschauungs-
mitteln, durch den lebendigen Gang der Unterredungen und einen an-
sprechenden Lehrton ununterbrochen gefesselt wird.“
Vergl. hierzu: Lehrplan für die Fortbildungsschulen 2c., 4 Abs. 1.
135 b) Leitfäden für den Realunterricht gibt es in Menge. Einige
umfassen alle seine Zweige, andere beschränken sich auf eins der realisti-