Full text: Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.

106 86. Geschichte, Erdkunde, Naturgeschichte und Naturlehre. 
auf der Unterstufe eine gemeinsame Grundlage zubereitet und auf der 
Oberstufe in gleichem Sinne weiter dienstbar gemacht werden kann.“ 
S. hierzu Anmerkung 131, 144b, 149—153, 167, 174. 
133) Die G. B. deuten wiederholt darauf hin, daß der Realunter- 
richt, wenn er die Lehrstoffe nicht nach den angeführten Gesichtspunkten 
auswähle, unterscheide und zu dem praktischen Leben tunlichst in Be- 
ziehung setze, seinen in unseren Tagen oft so stark betonten Einfluß auf 
die Jugend= und Volksbildung erheblich schmälere. 
Dies ist bis in die neuese Zeit hinein durch die Erfahrung vicl- 
sach bestätigt worden, und es soll daber nicht unterlassen werden, die 
in Frage stehenden Forderungen des Lehrplanes auch an dieser Stelle 
besonders hervorzuheben und einzuschärfen. 
Laut Generalverord. v. 28. Oktbr. 1909 ist die Staatsbürger- 
kunde in den Lehrplan der Fortbildungsschulen aufzunehmen. 
Aufgabe der Volksschule kann es nur sein, in der Religions= und 
Sittenlehre, im heimatkundlichen, geschichtlichen und erdkundlichen Unter- 
richt die Kinder in das Verständnis der in ihrem Anschauungskreise 
liegenden leicht faßbaren Stoffe der Bürgerkunde vorbereitend ein- 
zuführen. 
Die Lehrbücher, welche zur Vorbereitung auf den Realunterricht 
benutzt werden, genügen den erwähnten Forderungen nicht immer in 
jeder Beziehung. Es ist daher auch nicht rätlich, ihnen ohne weiteres 
zu folgen. Was sie darbieten, bedarf einer sorgfältigen Prüfung nach 
Maßgabe der im Lehrplane aufgestellten allgemeinen Grundsätze und 
mit Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse der einzelnen Schulen. 
Vergl. hierzu: Lehrplan für die Fortbildungsschulen c., 
§ 4 Abs. 1 und 8. 
134) In den G. B. werden dem nüchternen, zerfahrenen und zer- 
streuenden Notizenwesen gegenüber lebensvolle Charakterbilder 
dringend empfohlen. 
135) Es kommt also, wie in den G. B. hervorgehoben wird, auf 
möglichst vielseitige Anregung der Schüler an. Das Merken von 
Namen, Zahlen 2c. habe ja eine gewisse Wichtigkeit, aber der Unter- 
richt werde von der seinigen das meiste verlieren, wollte er in der 
Pflege jenes Gedächtniswerkes seine Hauptaufgabe erblicken. In allen 
realistischen Fächern seien „die Schüler anzuleiten, den Lehrstoff denkend 
zu verarbeiten und vom Besonderen zum Allgemeinen aufzusteigen“. 
Auch müsse „die den Realien eigentümliche gemüt= und charakterbildende 
Kraft beim Unterrichte wirksam zur Geltung gebracht werden“. 
„Ein trockenes, flaues Lehrverfahren beschränkt die Erfolge des 
Realunterrichts außerordentlich. Aber in aufsteigender Linie bewegen 
sie sich überall da, wo die Teilnahme der Schüler durch Frische und 
Klarheit des Vortrags, durch geschickte Verwendung von Anschauungs- 
mitteln, durch den lebendigen Gang der Unterredungen und einen an- 
sprechenden Lehrton ununterbrochen gefesselt wird.“ 
Vergl. hierzu: Lehrplan für die Fortbildungsschulen 2c., 4 Abs. 1. 
135 b) Leitfäden für den Realunterricht gibt es in Menge. Einige 
umfassen alle seine Zweige, andere beschränken sich auf eins der realisti-
	        
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