8 6. Geschichte, Erdkunde, Naturgeschichte und Naturlehre. 109
fassung (Anton, Friedrich August). 1848 und 1849 Revolution. 1849
Krieg gegen Dänemark. 1852 Napoleon III. Kaiser. (1853—1856 Krim-
krieg.) 1859 italienischer Krieg. (1861—1865 Bürgerkrieg in Nord-
amerika.) 1866 preußisch-österreichischer Krieg. 1870 und 1871 Deutsch-
Französischer Krieg. 2. September 1870 Sedan. 18. Januar 1871
Wiederaufrichtung des deutschen Kaisertums. 1854 1873 König Johann.
König Albert (/1873—1902. König Georg. König Friedrich Augustl.
zu diesen nicht etwa maßgeblichen, doch recht beachtlichen Vorschlägen
möge noch erwähnt sein, daß nach Grüllichs Ansicht die in Klammern
gesetzten Zahlen überhaupt, die der griechisch= römischen Geschichte zuge-
hörigen aber in zwei= und dreiklassigen Schulen übergangen werden können.
Vergl. hierzu: Grüllich, Geschichtszahlen für Volksschulen (3 Wand-
tafeln), sowie das Schriftchen desselben Verfassers „Geschichtszahlen für
den Unterricht in der einfachen Volksschule (Dresden, A. Huhle, 1896)“.
Beide Lehrmittel entsprechen im großen und ganzen, doch nicht in
allen Einzelheiten den oben erwähnten Vorschlägen.
Im Lehrplane für den Bezirk Glauchau werden für zweiklassige
Schulen aus der Zeit vor Christo 7 und aus der Zeit nach Christo
48 Geschichtszahlen zur Einprägung empfohlen.
Der Lehrplan für den Bezirk Chemnitz II fordert, daß außer
13 Zahlen, die dem Biblischen Unterrichte eingeordnet sind (An-
merkung 13c), 60 Geschichtszahlen (3 aus der vor= und 57 aus der nach-
christlichen Zeit) „durch öftere Wiederholungen zum unverlierbaren
Eigentum der Kinder gemacht werden sollen“. Dr. Stephan (Stoff-
plan für den Geschichtsunterricht in zweiklassigen Schulen des Bezirks
Borna) beschränkt die Geschichtszahlen auf 30. Diese Zahl gilt auch
für die Bezirke Grimma, Öschatz und Pirna.
138) So erhält der Geschichtsunterricht durch Bezeichnung des
Stoffgebiets, das er als Hauptsache zu betrachten und zu behandeln
hat, eine der Natur der einfachen Volksschule entsprechende Begrenzung;
gleichwohl bleibt ihm ein weites Feld Vergl. hierzu: Lehrplan § 6a
Abs. 2 u. 3; Anmerkung 141.
139) G. B.: Doch soll der Geschichtsunterricht „den Schüler nicht
bloß mit den Ereignissen der Vorzeit bekannt machen, sondern auch die
Schicksale der Völker und ihrer Helden in christlichem Geiste als Füh-
rungen Gottes erkennen lassen, auf den sittlichen Willen der Kinder
einwirken, ihre Liebe zum Vaterlande und ihr Interesse an dem
geistigen Fortschritte der Menschheit wecken und pflegen"“. „Der Ge-
schichtsunterricht soll durch seine Darstellungen das Verständnis der
Gegenwart vermitteln, die Vaterlandsliebe stärken, die Begeisterung für
alles Große und Edle wecken und nähren, sowie das Walten Gottes
in den Geschicken der Völker zeigen.“ „Der Geschichtsunterricht soll
immer auch darauf besonderen Wert legen, edlen Gemeinsinn im Kreise
der Schüler zu erwecken, ihr Nationalgefühl zu entwickeln, ihr sittliches
Bewußtsein zu schärfen und ihren Blick auf Gottes Führungen im
Völkerleben hinzulenken.“ „Der Geschichtsunterricht soll nicht aus-
schließlich examinierbares Wissen vermitteln, sondern vornehmlich auch
das Gemüt und die Phantasie anregen.“