Full text: Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.

8 6. Geschichte, Erdkunde, Naturgeschichte und Naturlehre. 109 
fassung (Anton, Friedrich August). 1848 und 1849 Revolution. 1849 
Krieg gegen Dänemark. 1852 Napoleon III. Kaiser. (1853—1856 Krim- 
krieg.) 1859 italienischer Krieg. (1861—1865 Bürgerkrieg in Nord- 
amerika.) 1866 preußisch-österreichischer Krieg. 1870 und 1871 Deutsch- 
Französischer Krieg. 2. September 1870 Sedan. 18. Januar 1871 
Wiederaufrichtung des deutschen Kaisertums. 1854 1873 König Johann. 
König Albert (/1873—1902. König Georg. König Friedrich Augustl. 
zu diesen nicht etwa maßgeblichen, doch recht beachtlichen Vorschlägen 
möge noch erwähnt sein, daß nach Grüllichs Ansicht die in Klammern 
gesetzten Zahlen überhaupt, die der griechisch= römischen Geschichte zuge- 
hörigen aber in zwei= und dreiklassigen Schulen übergangen werden können. 
Vergl. hierzu: Grüllich, Geschichtszahlen für Volksschulen (3 Wand- 
tafeln), sowie das Schriftchen desselben Verfassers „Geschichtszahlen für 
den Unterricht in der einfachen Volksschule (Dresden, A. Huhle, 1896)“. 
Beide Lehrmittel entsprechen im großen und ganzen, doch nicht in 
allen Einzelheiten den oben erwähnten Vorschlägen. 
Im Lehrplane für den Bezirk Glauchau werden für zweiklassige 
Schulen aus der Zeit vor Christo 7 und aus der Zeit nach Christo 
48 Geschichtszahlen zur Einprägung empfohlen. 
Der Lehrplan für den Bezirk Chemnitz II fordert, daß außer 
13 Zahlen, die dem Biblischen Unterrichte eingeordnet sind (An- 
merkung 13c), 60 Geschichtszahlen (3 aus der vor= und 57 aus der nach- 
christlichen Zeit) „durch öftere Wiederholungen zum unverlierbaren 
Eigentum der Kinder gemacht werden sollen“. Dr. Stephan (Stoff- 
plan für den Geschichtsunterricht in zweiklassigen Schulen des Bezirks 
Borna) beschränkt die Geschichtszahlen auf 30. Diese Zahl gilt auch 
für die Bezirke Grimma, Öschatz und Pirna. 
138) So erhält der Geschichtsunterricht durch Bezeichnung des 
Stoffgebiets, das er als Hauptsache zu betrachten und zu behandeln 
hat, eine der Natur der einfachen Volksschule entsprechende Begrenzung; 
gleichwohl bleibt ihm ein weites Feld Vergl. hierzu: Lehrplan § 6a 
Abs. 2 u. 3; Anmerkung 141. 
139) G. B.: Doch soll der Geschichtsunterricht „den Schüler nicht 
bloß mit den Ereignissen der Vorzeit bekannt machen, sondern auch die 
Schicksale der Völker und ihrer Helden in christlichem Geiste als Füh- 
rungen Gottes erkennen lassen, auf den sittlichen Willen der Kinder 
einwirken, ihre Liebe zum Vaterlande und ihr Interesse an dem 
geistigen Fortschritte der Menschheit wecken und pflegen"“. „Der Ge- 
schichtsunterricht soll durch seine Darstellungen das Verständnis der 
Gegenwart vermitteln, die Vaterlandsliebe stärken, die Begeisterung für 
alles Große und Edle wecken und nähren, sowie das Walten Gottes 
in den Geschicken der Völker zeigen.“ „Der Geschichtsunterricht soll 
immer auch darauf besonderen Wert legen, edlen Gemeinsinn im Kreise 
der Schüler zu erwecken, ihr Nationalgefühl zu entwickeln, ihr sittliches 
Bewußtsein zu schärfen und ihren Blick auf Gottes Führungen im 
Völkerleben hinzulenken.“ „Der Geschichtsunterricht soll nicht aus- 
schließlich examinierbares Wissen vermitteln, sondern vornehmlich auch 
das Gemüt und die Phantasie anregen.“
	        
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