Full text: Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.

110 86. Geschichte, Erdkunde, Naturgeschichte und Naturlehre. 
Man empfiehlt daher auch, beim Unterrichte historische Gedichte 
und passende Gesänge in geeigneter Weise zu verwenden, bedeutsame 
Gedenktage hervorzuheben 2c. 
Vergl. hierzu: Lehrplan § 6 Abs. 10, Anmerkung 125 und 135; 
Grüllich, Lehrplan 2c.; Schreyer, Entwurf 2c.; Lehrpläne für die 
Inspektionsbezirke Olsnitz, Dippoldiswalde und Chemnig ll; 
Lehrplan für die Fortbildungsschulen 2c., § 4 Abs. 9. 
140) In betreff der methodischen Behandlung des Geschichts- 
unterrichts äußern die G. B. u. a. noch folgende Wünsche: 1. Der Lehrer 
soll frei, fließend, einfach, klar, anschaulich und mit Wärme erzählen, 
auch Gelegenheit nehmen, im Laufe seiner Erzählungen dann und 
wann eine kurze, die Teilnahme der Kinder spannende Frage aufzu- 
wersfen. 2. Der für eine Lektion berechnete Lehrstoff ist in angemessene 
Abschnitte zu teilen; nach jedem Abschnitte sind Wiederholungsfragen 
zu stellen und die etwa nötigen Erläuterungen zu geben; jeder Abschnitt 
wird von den Schülern wiedererzählt, das Ganze zum Schluß über- 
sichtlich zusammengefaßt. Daran lassen sich kleine schriftliche Arbeiten 
leicht anknüpfen. 3. Die Behandlung der einzelnen Abschnitte soll nicht 
bloß darauf abzielen, den Schülern das Verständnis der äußeren Er- 
eignisse zu erschließen, sondern auch eine ihrem Alter entsprechende 
Einsicht in den ursächlichen Zusammenhang derselben, wie in das innere 
Leben und den sittlichen Wert der handelnden Personen. „Nur hüte 
sich der Lehrer hierbei vor langen Moralbesprechungen.“ 4. Mit dem 
Schauplatze der Begebenheiten sind die Kinder unter Benutzung der Land- 
karte bekannt zu machen; wo diese nicht ausreicht, wird der Lehrer mit 
Wandtafelskizzen zu Hilfe kommen müssen. Geschichtsbilder zur Ver- 
anschaulichung werden den Unterricht erheblich unterstützen. 5. Von 
Zeit zu Zeit sind umfänglichere Wiederholungen zu veranstalten, und 
zwar unter Anwendung auch der vergleichenden und gruppierenden 
Methode. Bei diesen Wiederholungen kommt es aber hauptsächlich 
darauf an, „immer die Kernpunkte zu treffen, deren sichere Erfassung 
für den Erfolg des Unterrichts von größter Wichtigkeit ist". 
„Durch Schüler= und Volksbibliotheken sollte den Kindern 
Gelegenheit geboten sein, ihre Geschichtskenntnisse zu befestigen und zu 
erweitern.“ 
Uber die Verwertung des Lesebuches s. Anmerkung 136. 
Vergl. hierzu: Baunack, Lehrplan 2c.; Schreyer, Entwurf 2c.; 
Grüllich, Lehrplan 2c.; Lehrplan für die Inspektionsbezirke Dippoldis- 
walde und Chemnitz II. 
141) Darin stimmen die G. B. überein. „Besondere Aufmerksam- 
keit ist der vaterländischen Geschichte zu widmen, und wenn an sich 
schon die deutsche Geschichte in den Mittelpunkt der Betrachtung zu treten 
hat, so sind die wichtigsten Ereignisse und Persönlichkeiten der sächsischen 
Geschichte in jene wiederum einzuflechten und in ihr zu charakterisieren.“ 
Vergl. hierzu: Grüllich (Zweiter Beitrag 2c.): „Ich halte es für 
falsch, die Geschichte unseres sächsischen Stammes für sich, nicht inner- 
halb der Geschichte des deutschen Volkes zu betreiben. Sie ist bloß in 
Verbindung mit der letzteren zu verstehen, und erst dann, wenn der
	        
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