Full text: Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.

112 86. Geschichte, Erdkunde, Naturgeschichte und Naturlehre 
144) G. B.: „Es kommt überhaupt weniger auf eingehende Dar— 
stellung der politischen Verhältnisse und der politisch wichtigen Persön— 
lichkeiten als auf Schilderung des Lebens unseres Volkes in 
früheren Zeiten und auf Besprechung der hierfür bedentungsvollen 
Männer an.“ 
G. B.: „Zu empfehlen ist durchgängige Anknüpfung an Heimat 
und Gegenwart und Anwendung darauf, sowie die Anordnung des 
Stoffes in einem durchgeführten Lehrgange mit der Maßgabe, daß die 
Hauptereignisse der neueren und neuesten Geschichte jedes Jahr 
im Anschluß an die geschichtlichen Gedenktage besprochen werden. 
144) Bestimmter als früher wird jetzt geltend gemacht, daß die 
Heimatskunde des dritten und vierten Schuljahres auch zur Vor- 
bereitung auf den Geschichtsunterricht der oberen Klassen in Anspruch 
genommen werden müsse. Denn er „bedürfe eines Vorkursus, der in 
den Schülern den geschichtlichen Sinn weckt und sittlich veredelnd wirkt 
durch die Betrachtung der in der Heimat liegenden geschichtlichen Er- 
innerungen“. Geeigneten Lehrstoff biete sie auf Wegen und Stegen 
allenthalben, nicht nur „in besonders bevorzugten Städten, wo ge- 
wissermaßen jeder Stein Geschichte predigt“. Auch manche Sagen seien 
verwendbar. 
Und ebenso wird jetzt stärker als sonst betont, daß der Geschichts- 
unterricht selbst „sein Anschauungsmaterial, soweit dies möglich ist, in 
der Heimat suchen, also auf die Heimatskunde im weiteren Sinne Be- 
zug nehmen müsse, um dadurch klares Verständnis und lebendige Teil- 
nahme, die Grundlagen vaterländischer Gesinnung, zu erzeugen“. 
Beide Forderungen sind berechtigt, doch dürfen sie nicht zu hoch 
gespannt werden. Inwieweit ihnen bereits entsprochen wird, läßt sich 
leider nicht vollständig übersehen. 
Vergl. hierzu: Anmerkung 150 und 151; Tittel, die Heimats- 
kunde als Grundlage des Geschichtsunterrichts (Prakt. Schulmann, 
45. Jahrg.); Grüllich, Lehrplan rc.; Schreyer, Entwurf 2c.; Baunack, 
Lehrplan 2c. 
145) Über die Anlage der Lehrkurse im allgemeinen enthalten 
die G. B. nachstehende Vorschläge. 6 
„In zweiklassigen Schulen ist der Stoff auf die zwei Jahres- 
kurse so zu verteilen, daß im ersten Jahre etwa 35 Bilder aus der 
alten und mittleren, im zweiten Jahre ebensoviele aus der neueren 
Geschichte zur Behandlung kommen. Auch in den beiden Oberklassen 
der vierklassigen Schule ist der Kursus zweijährig. Von den für 
die zweiklassige Schule ausgewählten Geschichtsbildern werden hier etwa 
60 in der zweiten Klasse behandelt. Für die erste Klasse ist ebenso eine 
entsprechende Anzahl von Bildern aus der alten, mittleren und neueren 
Geschichte auszuwählen, und diese sind so aneinanderzureihen, daß die 
Schüler einen Gesamtüberblick gewinnen.“ 
„In zweiklassigen Schulen ist der Stoff nach zwei Jahreskursen 
so zu ordnen, daß im zweiten Jahre zu den für das erste aus der 
alten, mittleren und neueren Geschichte entnommenen 32 Bildern wei- 
tere 32 kommen. In vierklassigen Schulen wird der Stoff so ver-
	        
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