126 86. Geschichte, Erdkunde, Naturgeschichte und Naturlehre.
Beleuchtet der Lehrer die Zweckmäßigkeit der einzelnen Naturgebilde
wie den inneren Zusammenhang, so erschließt er dem Kinde auch die
Erkenntnis des weisen Schöpfers. Die Momente sollen sich aber un-
gesucht und ungekünstelt ergeben, in denen die religiöse Saite angeschlagen
werden kann. Die Betrachtung der Natur soll den Menschen auch
dahin führen, daß er einen rechten Gebrauch von den Naturkörpern
macht. Er soll erkennen, daß in dem großen Haushalte der Natur ein
Glied dem anderen dient, daß aber nicht jedes Glied dazu da ist, dem
Menschen unmittelbar zu dienen. Ebendeshalb darf der Mensch nicht
blind zerstörend in die Reihen der Wesen eingreifen. Eine sinnlose,
mutwillige Verwendung von Naturgegenständen, eine solche, die nicht
für unsere leibliche Existenz oder geistige Entwicklung vonnöten oder
von Wichtigkeit ist, muß verurteilt werden.“
Vergl. hierzu: Baunack, Lehrplan 2c.; Schreyer, Entwurf 2c.;
Entwurf 2c. (Großenhain).
164) G. B.: „Aus dem weiten Gebiete der Naturlehre ist für
die Schule nur auszuwählen, was zu richtiger Beurteilung der all-
täglichen Naturerscheinungen gehört und für das häusliche und gewerb-
liche Leben nötig ist.“ „Für die einfache Volksschule sind außer
den bekanntesten meteorologischen Erscheinungen besonders diejenigen
Sätze auszuwählen, die zur Erklärung der Wirkungen gebräuchlicher
Werkzeuge und der wichtigsten Erfindungen, durch welche die Natur-
kräfte dem Menschen dienstbar gemacht worden sind, gereichen.“
„Der Unterricht in der Naturlehre hat in der einfachen Volksschule
seine Aufgabe erfüllt, wenn er die Kinder befähigt, die wichtigsten
und gewöhnlichsten Naturerscheinungen zu verstehen, wenn er ihnen mit
Hilfe des Experiments dasjenige aus der Lehre von der Schwerkraft,
von Wärme, Licht, Schall, Magnetismus und Elektrizität vorführt,
was zu diesem Verständnis leitet, und wenn er denselben endlich die
auf der Benutzung der Naturkräfte beruhenden gebräuchlichsten Werk-
zeuge und Einrichtungen erklärt.“
In Mädchenklassen wird aus allen Kapiteln der Naturlehre das-
jenige zu bevorzugen sein, was in die Haushaltungskunde ein-
schlägt. S. hierzu Anmerkung 80 b, 97, 117, 161 und 195.
Vergl. Lehrplan für die F ortbildungsschulen 2c.. 84 Abs. 11.
165) Da nach § 6 Abs. 5 des Lehrplanes in der Unterklasse zwei-
klassiger Schulen naturkundlicher Unterricht in besonderen Lektionen
nicht zu erteilen ist.
.166) Darüber, ob die Naturgeschichte bei drei= und mehr-
klassigen Schulen zunächst neben der Heimatskunde oder besser in
Verbindung mit ihr zu betreiben sei, läßt sich streiten. Die G. B.
scheinen dem selbständigen Betriebe der Naturgeschichte den Vorzug zu
geben, und nach Grüllich (Zweiter Beitrag 2c.) hat sich selbst die Mehr-
heit der in den dreiklassigen Schulen seines Aufsichtsbezirks arbeitenden
Lehrer dahin entschieden, in Kl. II Heimatskunde und Naturgeschichte
getrennt beizubehalten.