Full text: Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.

Sl6. Geschichte, Erdkunde, Naturgeschichte und Naturlehre. 127 
Der Lehrplan läßt die Wahl; jedenfalls aber liegt es im Interesse 
der Sache, daß die gleichartigen Schulen der einzelnen Bezirke nach 
übereinstimmenden Grundsätzen arbeiten. 
Nach Grüllichs Lehrplan 2c. ist bei mehrklassigen Schulen im 
3. und 4. Schuljahre die Naturgeschichte getrennt von der Heimatskunde 
(bez. Landeskunde zu behandeln. 
Vergl. hierzu: Schreyer, Entwurf 2c.; Baunack, Lehrplan 2c.; 
Lehrplan für den Bezirk Chemnitz II; Entwurf 2c. (Großenhain). 
167) G.B.: „Aus dem reichen Stoffe der Naturgeschichte ist für 
die einzelnen Stufen des Unterrichts eine ausreichende Anzahl solcher 
Naturkörper zur Betrachtung und Besprechung auszuwählen, die als 
Vertreter der natürlichen Klassen und Ordnungen der drei Natur- 
reiche, beziehentlich der innerhalb derselben sich hervorhebenden bedeut- 
samen Gruppen und Familien gelten können und dabei, sei es durch 
Nutzen oder Schaden, entweder für das Leben der Menschen, oder auch 
überhaupt im Haushalte der Natur besonders wichtig sind. Bei Aus- 
wahl der für die Lehrkurse der einzelnen Unterrichtsstufen festzustellenden 
Kreise dieser Vertreter ist darauf zu sehen, daß dieselben sich gegenseitig 
ergänzen und der Schüler durch stete Vergleichung des Neuen mit den 
vorher behandelten Naturkörpern von Stufe zu Stufe zu weiterer 
Ubersicht über die drei Naturreiche geführt werde.“ 
Grüllich (Lehrplan 2c.): „Darüber kann kein Zweifel sein, daß 
die Beobachtung heimischer Naturobjekte in erster Linie stehen muß. 
Dann hat die Naturgeschichte über den heimatlichen Kreis hinaus- 
zuschreiten ins weitere Vaterland, um Charakteristisches aufzusuchen, 
das der engeren Heimat fehlt. Aber an die heimischen und vater- 
ländischen Objelte müssen sich unbedingt auch wichtige Repräsentanten 
der ausländischen Welt anschließen.“ 
Entwurf 2c. (Großenhain): „Der Unterricht beschränkt sich auf 
die Betrachtung der heimatlichen (vaterländischen) Natur. Die Be- 
sprechung fremdländischer Landschaften, Kulturpflanzen 2c. fällt dem 
erdkundlichen Unterrichte zu. Doch wird der naturkundliche Unterricht 
vielfach Veranlassung geben, fremdländische Naturwesen, die durch den 
erdkundlichen Unterricht bekannt geworden sind, zum Zwecke der Ver- 
knüpfung und Vergleichung heranzuziehen.“ 
Durch GV. vom 10. Juli 1910 hat das Kultusministerium erneut 
auf die Notwendigkeit einer erfolgreichen Förderung der Kenntnis der 
Pilze durch den naturkundlichen Unterricht hingewiesen. Empfohlen 
wird, in der Pilzzeit namentlich die Pilz arten, deren Verwechselung 
verhängnisvoll werden kann, in der Schule zur Betrachtung auszustellen. 
Besondere Beachtung verdient die Bestimmung des Knollenblätterpilzes 
(Amanita bulbosa), der nicht selten mit dem Champignon verwechselt 
wird. 
168) Nach den G. B. mag zwar aus dem Mineralreiche einzelnes, 
was im Kreise der Heimat besonders hervortritt, das Interesse der 
Kinder in Anspruch nimmt und ihrem Verständnis nahe liegt, schon 
auf dieser Stufe besprochen, das meiste aber den späteren Schuljahren 
vorbehalten werden.
	        
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