Sl6. Geschichte, Erdkunde, Naturgeschichte und Naturlehre. 127
Der Lehrplan läßt die Wahl; jedenfalls aber liegt es im Interesse
der Sache, daß die gleichartigen Schulen der einzelnen Bezirke nach
übereinstimmenden Grundsätzen arbeiten.
Nach Grüllichs Lehrplan 2c. ist bei mehrklassigen Schulen im
3. und 4. Schuljahre die Naturgeschichte getrennt von der Heimatskunde
(bez. Landeskunde zu behandeln.
Vergl. hierzu: Schreyer, Entwurf 2c.; Baunack, Lehrplan 2c.;
Lehrplan für den Bezirk Chemnitz II; Entwurf 2c. (Großenhain).
167) G.B.: „Aus dem reichen Stoffe der Naturgeschichte ist für
die einzelnen Stufen des Unterrichts eine ausreichende Anzahl solcher
Naturkörper zur Betrachtung und Besprechung auszuwählen, die als
Vertreter der natürlichen Klassen und Ordnungen der drei Natur-
reiche, beziehentlich der innerhalb derselben sich hervorhebenden bedeut-
samen Gruppen und Familien gelten können und dabei, sei es durch
Nutzen oder Schaden, entweder für das Leben der Menschen, oder auch
überhaupt im Haushalte der Natur besonders wichtig sind. Bei Aus-
wahl der für die Lehrkurse der einzelnen Unterrichtsstufen festzustellenden
Kreise dieser Vertreter ist darauf zu sehen, daß dieselben sich gegenseitig
ergänzen und der Schüler durch stete Vergleichung des Neuen mit den
vorher behandelten Naturkörpern von Stufe zu Stufe zu weiterer
Ubersicht über die drei Naturreiche geführt werde.“
Grüllich (Lehrplan 2c.): „Darüber kann kein Zweifel sein, daß
die Beobachtung heimischer Naturobjekte in erster Linie stehen muß.
Dann hat die Naturgeschichte über den heimatlichen Kreis hinaus-
zuschreiten ins weitere Vaterland, um Charakteristisches aufzusuchen,
das der engeren Heimat fehlt. Aber an die heimischen und vater-
ländischen Objelte müssen sich unbedingt auch wichtige Repräsentanten
der ausländischen Welt anschließen.“
Entwurf 2c. (Großenhain): „Der Unterricht beschränkt sich auf
die Betrachtung der heimatlichen (vaterländischen) Natur. Die Be-
sprechung fremdländischer Landschaften, Kulturpflanzen 2c. fällt dem
erdkundlichen Unterrichte zu. Doch wird der naturkundliche Unterricht
vielfach Veranlassung geben, fremdländische Naturwesen, die durch den
erdkundlichen Unterricht bekannt geworden sind, zum Zwecke der Ver-
knüpfung und Vergleichung heranzuziehen.“
Durch GV. vom 10. Juli 1910 hat das Kultusministerium erneut
auf die Notwendigkeit einer erfolgreichen Förderung der Kenntnis der
Pilze durch den naturkundlichen Unterricht hingewiesen. Empfohlen
wird, in der Pilzzeit namentlich die Pilz arten, deren Verwechselung
verhängnisvoll werden kann, in der Schule zur Betrachtung auszustellen.
Besondere Beachtung verdient die Bestimmung des Knollenblätterpilzes
(Amanita bulbosa), der nicht selten mit dem Champignon verwechselt
wird.
168) Nach den G. B. mag zwar aus dem Mineralreiche einzelnes,
was im Kreise der Heimat besonders hervortritt, das Interesse der
Kinder in Anspruch nimmt und ihrem Verständnis nahe liegt, schon
auf dieser Stufe besprochen, das meiste aber den späteren Schuljahren
vorbehalten werden.