Full text: Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.

§ 6. Geschichte, Erdkunde, Naturgeschichte und Naturlehre. 133 
Heizung, Beleuchtung und Kleidung) und die Naturkräfte im Dienste 
des Menschen (8. Schuljahr: Anziehungskräfte, Wärme, Licht, 
Magnetismus, Elektrizität; Ausrüstung des menschlichen Körpers für 
die Arbeit). Die Geschmacks- und die Gefühlsbildung werden auf 
allen Stufen in gleicher Weise berücksichtigt.“ 
Nach diesen Andeutungen ausgeführt, 11# der Großenhainer Stoff- 
plan in den Rahmen der neueren Bestrebungen, Naturgeschichte und 
Naturlehre auf der Grundlage des Unterrichts nach Lebensgemein- 
schaften (Anmerkung 168b, 169 und 170) in eins zu verschmelzen, 
und zwar dergestalt, „daß die physikalischen und chemischen Er- 
scheinungen bei der Behandlung derjenigen Naturkörper, auf welche 
sie bestimmend einwirken, insoweit zum Verständnis der Schüler zu 
bringen wären, als dies für den stufenmäßigen Aufbau der Begriffe 
nötig ist“. Diese im Sinne der Konzentration liegenden Bestrebungen, 
eine einheitliche Naturkunde zu gewinnen, haben manches An- 
ziehende, und auch die einfache Volksschule ist von ihnen nicht unberührt 
geblieben. Über den Ausfall der bisherigen Versuche fehlt es aber 
noch an eingehenderen Mitteilungen. 
S. hierzu Kießling und Pfalz, Methodisches Handbuch für den 
esamten naturwissenschaftlichen Unterricht in Volks= und höheren 
Piamten nar (Braunschweig); Naturgeschichte für die einfache Volks- 
schule (Braunschweig); Partheil und Probst, Naturkunde (Dessau 
und Leipzig); Seyfert, der gesamte Lehrstoff des naturkundlichen 
Unterrichts (Leipzig); Die Arbeitskunde in der Volks= und allgemeinen 
Fortbildungsschule (Leipzig). 
Welche Ausdehnung dem naturkundlichen Unterrichte innerhalb 
der vorstehend skizzierten Lehrkurse zu geben ist, das richtet sich haupt- 
sächlich nach der für ihn bestimmten Zeit. Aber auch da, wo diese 
das gewöhnliche Maß übersteigt, sollte streng an dem bewährten 
Grundsatze festgehalten werden, den Umfang des Lehrstoffes so zu 
beschränken, daß jeder Teil desselben in wahrhaft bildender, auf lange 
hinaus wirksamer Weise behandelt werden kann. S. § 6 — 
174) Die G. B. heben mit besonderem Nachdrucke hervor, daß der 
naturkundliche Unterricht den größten Teil seines Wertes einbüße, wenn 
er nicht auf die Anschauung gegründet werde; es sei daher für die 
nötigen Veranschaulichungsmittel Sorge zu tragen. Manche 
könne der Lehrer selbst ohne große Mühe beschaffen, andere seien von 
den Schülern beizubringen, für einige aber werde die Schulkasse in 
Anspruch genommen werden müssen. Wenn die letztere alljährlich einen 
mäßigen Betrag zu Beschaffung von Lehrmitteln auswerfe und bei dem 
Ankaufe nach einem bestimmten Plane verfahre, so werde jede Schule 
in kurzem das unbedingt Nötige besitzen. Wieviel für eine Schule 
nötig ist, das richtet sich im wesentlichen nach der Ausdehnung, die 
dem naturkundlichen Unterrichte gegeben werden kann. 
Entwurf rc. (Großenhain): „Das vorzüglichste naturkundliche 
Unterrichts= und Erziehungsmittel ist ein zweckmäßig eingerichteter 
und wohlgepflegter Schulgarten. Solange sich aber die Anlegung 
besonderer, ausschließlich zu Unterrichtszwecken bestimmter Gärten 
 
	        
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