§ 6. Geschichte, Erdkunde, Naturgeschichte und Naturlehre. 133
Heizung, Beleuchtung und Kleidung) und die Naturkräfte im Dienste
des Menschen (8. Schuljahr: Anziehungskräfte, Wärme, Licht,
Magnetismus, Elektrizität; Ausrüstung des menschlichen Körpers für
die Arbeit). Die Geschmacks- und die Gefühlsbildung werden auf
allen Stufen in gleicher Weise berücksichtigt.“
Nach diesen Andeutungen ausgeführt, 11# der Großenhainer Stoff-
plan in den Rahmen der neueren Bestrebungen, Naturgeschichte und
Naturlehre auf der Grundlage des Unterrichts nach Lebensgemein-
schaften (Anmerkung 168b, 169 und 170) in eins zu verschmelzen,
und zwar dergestalt, „daß die physikalischen und chemischen Er-
scheinungen bei der Behandlung derjenigen Naturkörper, auf welche
sie bestimmend einwirken, insoweit zum Verständnis der Schüler zu
bringen wären, als dies für den stufenmäßigen Aufbau der Begriffe
nötig ist“. Diese im Sinne der Konzentration liegenden Bestrebungen,
eine einheitliche Naturkunde zu gewinnen, haben manches An-
ziehende, und auch die einfache Volksschule ist von ihnen nicht unberührt
geblieben. Über den Ausfall der bisherigen Versuche fehlt es aber
noch an eingehenderen Mitteilungen.
S. hierzu Kießling und Pfalz, Methodisches Handbuch für den
esamten naturwissenschaftlichen Unterricht in Volks= und höheren
Piamten nar (Braunschweig); Naturgeschichte für die einfache Volks-
schule (Braunschweig); Partheil und Probst, Naturkunde (Dessau
und Leipzig); Seyfert, der gesamte Lehrstoff des naturkundlichen
Unterrichts (Leipzig); Die Arbeitskunde in der Volks= und allgemeinen
Fortbildungsschule (Leipzig).
Welche Ausdehnung dem naturkundlichen Unterrichte innerhalb
der vorstehend skizzierten Lehrkurse zu geben ist, das richtet sich haupt-
sächlich nach der für ihn bestimmten Zeit. Aber auch da, wo diese
das gewöhnliche Maß übersteigt, sollte streng an dem bewährten
Grundsatze festgehalten werden, den Umfang des Lehrstoffes so zu
beschränken, daß jeder Teil desselben in wahrhaft bildender, auf lange
hinaus wirksamer Weise behandelt werden kann. S. § 6 —
174) Die G. B. heben mit besonderem Nachdrucke hervor, daß der
naturkundliche Unterricht den größten Teil seines Wertes einbüße, wenn
er nicht auf die Anschauung gegründet werde; es sei daher für die
nötigen Veranschaulichungsmittel Sorge zu tragen. Manche
könne der Lehrer selbst ohne große Mühe beschaffen, andere seien von
den Schülern beizubringen, für einige aber werde die Schulkasse in
Anspruch genommen werden müssen. Wenn die letztere alljährlich einen
mäßigen Betrag zu Beschaffung von Lehrmitteln auswerfe und bei dem
Ankaufe nach einem bestimmten Plane verfahre, so werde jede Schule
in kurzem das unbedingt Nötige besitzen. Wieviel für eine Schule
nötig ist, das richtet sich im wesentlichen nach der Ausdehnung, die
dem naturkundlichen Unterrichte gegeben werden kann.
Entwurf rc. (Großenhain): „Das vorzüglichste naturkundliche
Unterrichts= und Erziehungsmittel ist ein zweckmäßig eingerichteter
und wohlgepflegter Schulgarten. Solange sich aber die Anlegung
besonderer, ausschließlich zu Unterrichtszwecken bestimmter Gärten