136 87. Gesang.
außerhalb der Singstunden — z. B. bei Festlichkeiten, Spielen, Spazier-
gängen 2c. — so viel als möglich zu verwerten.“
S. hierzu: Baunack, Lehrplan 2c.; Schreyer, Entwurf 2c.;
Grüllich, Lehrplan 2c.; Lehrplan für den Bezirk Chemnitz II; auch
Anmerkung 16, 24, 35, 125, 139, 200 b, 218.
179) Die G. B. machen den Vorschlag, etwa 8 bis 12 der leichtesten
Choräle für die ersten vier Schuljahre zu bestimmen.
Baunack (Lehrplan 2c.) empfiehlt folgende: Christus, der ist mein
Leben. Herr Gott, dich loben alle wir. Ich dank dir schon durch deinen
Sohn. Nun laßt uns Gott, dem Herren. Vom Himmel hoch da komm'
ich her. Gott des Himmels und der Erden. Liebster Jesu, wir sind
hier. Nun danket alle Gott. Wer nur den lieben Gott läßt walten
(Dur). Meinen Jesum laß ich nicht. Valet will ich dir geben.
Im Lehrplane für den Bezirk Glauchau sind vorgeschrieben: Nun
laßt uns Gott, dem Herren. Lobt Gott, ihr Christen, allzugleich. Herr
Jesu Christ, dich zu uns wend (fürs 2. Schuljahr). Christus, der ist
mein Leben. Wo Gott zum Haus nicht gibt sein Gunst. Gott des
Himmels und der Erden. Herr Gott, dich loben alle wir (fürs 3. Schul-
jahr). Meinen Jesum laß ich nicht. Nach einer Prüfung kurzer Tage.
Aus meines Herzens Grunde. O Welt, ich muß dich lassen. Vom
Himmel hoch da komm’ ich her. Liebster Jesu, wir sind hier (fürs
4. Schuljahr).
Bezirk Chemnitz II: Aus meines Herzens Grunde. Christus, der
ist mein Leben (2. Schuljahr). Liebster Jesu, wir sind hier. Gott des
Himmels und der Erden. Herr Gott, dich loben alle wir (3. Schuljahr).
Ich dank' dir schon durch deinen Sohn. An einen Gott nur glauben
wir. Nun laßt uns Gott, dem Herren. Nun danket alle Gott.
Mach's mit mir, Gott, nach deiner Güt' (4. Schuljahr)
In den Lehrplänen katholischer Schulen ist eine entsprechende An-
zahl geistlicher Gesänge teils für die unteren, teils für die oberen
Klassen festzustellen.
1796b) Uber die Zahl der einzuübenden Volkslieder schwanken
die Angaben; es scheint aber, als könnten etwa 40 innerhalb der Schul-
zeit recht wohl fest erlernt werden. Diese Annahme wird u. a. durch
die Vorschriften in Schreyers Entwurf 2c. und im Lehrplane für den
Bezirk Chemnitz II bestätigt.
Was die G. B. über Form und Inhalt der zu wählenden Lieder
äußern, trifft im wesentlichen mit folgender Bemerkung Grüllichs.
zusammen: „Die Lieder, welche in der Volksschule gesungen werden,
sollen in poetischer wie in musikalischer Hinsicht wertvoll sein, so
daß sie auch wirklich bildend und veredelnd wirken können. Haupt-
sächlich werden in der Volksschule solche Lieder erklingen müssen,
die aus religiöser Quelle geflossen sind und das Kind zu Gott erheben
je nach den Lagen des Lebens, die es mit der Gemeinde wie mit der
ganzen Menschheit zusammenschließen, die Vaterlandsliebe atmen und
das Kind zum Herzen des Vaterlandes führen, die mit dem Volksleben
innig verwachsen sind, die Freude an der Natur zum vollen warmen
Ausdrucke bringen, — Lieder, die in der Kirche, im Hause, bei Spielen