140 § 7. Gesang.
über dem Chorsingen t(aller Schüler oder einzelner Abteilungen)
ist die Pflege des Einzelgesanges (bei Vorübungen, Chorälen und
Liedern) nicht zu verabsäumen; bei letzterem hat sich der Lehrer nament-
lich auch derjenigen Schüler, welche bezüglich des Gehörs und der
Stimme schwach begabt sind, mit Geduld und Ausdauer anzunehmen.
Obgleich § 7 Abs. 1 besonders darauf hinweist, daß die Schüler auch
im Einzelgesange geübt werden sollen, so wird ihm doch nicht allent-
halben die seiner methodischen und pädagogischen Bedeutung entsprechende
Aufmerksamkeit gewidmet. Um so nachdrücklicher ist jene Bestimmung
aufs neue in Erinnerung zu bringen. Es mag ja in manchen Schulen
schwierig sein, ihr beharrlich nachzugehen; aber diese Schwierigkeiten
lassen sich erfahrungsgemäß leichter als andere überwinden, und die
hierbei ausgewendete Mühe wird durch den Erfolg reichlich vergolten.
Von recht günstigem Einfluß auf die Leistungen im Gesange ist es
in der Regel, wenn bei größeren Schulen neben den Klassensingstunden
eine besondere Chorgesangstunde besteht, an der sich ausschließlich
die besten Sänger der Oberklassen zu beteiligen haben. „Diese ge-
übteren Sänger bilden dann auch den festen Stamm, an den sich die
übrigen Kinder in den Singstunden ihrer Klassen anlehnen.“
Vergl. hierzu: Baunack, Lehrplan 2c.; Schreyer, Entwurf 2c.;
Grüllich, Lehrplan rc.; Lehrplan für die Bezirke Dippoldiswalde
und Chemnitz II.
186) G. B.: „Die Unterstützung und Leitung des Gesanges erfolgt
in der Regel durch die Violinc.“ Von manchen Seiten wird jetzt
das Tischharmonium oder Choralion empfohlen. Vergl. hierzu:
Grüllich, Unsere Seminararbeit (Meißen) S. 365 f.
„Die Benutzung der Violine hat in den Oberklassen mehr und
mehr zurückzutreten, damit sich die Kinder u. a. auch daran gewöhnen,
Choräle und Lieder selbständig anzufangen.“
G B.: „Der Verzicht auf ein Hilzeinstrument ist nur denjenigen
Lehrern zu empfehlen, die außer über musikalische Sicherheit auch über
eine gute Stimmbildungstechnik verfügen, weil sonst die Gefahr einer
bedenklichen Uberanstrengung des Stimmorgans besteht.“
187) Ein Liederheft empfiehlt sich als Lehrmittel für den Gesang-
unterricht nach den G. B. dringend; es sollte aber nur solche Gesänge,
die nach Text und Melodie mustergültig sind, enthalten. Als Bei-
gabe ist eine Reihe systematisch geordneter Vorübungen sehr angebracht.
Zu denjenigen Liederheften, die in neuerer Zeit wesentlich ver-
bessert worden sind, gehört u. a.: „Kleine Gesangschule. Sammlung
von Tonübungen, Liedern und Chorälen für kleinere Stadt= und Land-
schulen. In zwei Heften methodisch geordnet von E. Göthe. Dresden,
A. Huhle.“ Desselben Verfassers „Neue Gesangschule (3 Hefte)“ eignet
sich besonders für gegliederte Schulen. Sie erscheint jetzt in einer vom
Dresdner Lehrerverein herausgegebenen Neubearbeitung unter dem
Titel: „Göthe, Gesangschule. Liederbuch für Volksschulen.“ — S. hierzu
das im Anhange abgedruckte Schulbücher verzeichnis.
G. B: „Die Liedertexte sind vorerst gut zu lesen, kurz zu er-
klären und nach und nach sicher zu lernen.“ „Insoweit die Liedertexte